Sei doch nicht besteuert! – Details, episodes & analysis

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Sei doch nicht besteuert!

Sei doch nicht besteuert!

Fabian Walter & Christian Gebert

Business

Frequency: 1 episode/7d. Total Eps: 153

Podigee
Fabian Walter, alias "Steuerfabi" und Steuerberater Christian Gebert, gehören zweifellos zu den Steuerexperten des Landes. Fabian begeistert seit Jahren Millionen Menschen über die sozialen Netzwerke mit steuerlichen Inhalten. Christian ist Steuerberater und geschäftsführender Gesellschafter bei steuerberaten.de, der Steuerkanzlei für digitale Unternehmen. In dem Podcastformat "Sei doch nicht besteuert!", besprechen und diskutieren Fabian und Christian aktuelle steuerliche Themen. Langweilig wird es trotzdem nicht. Du hast Fragen oder Anmerkungen zu dem Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de
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#106: Steuertipps für Studenten: So holst Du das Maximum aus Deinem Studium heraus

mercredi 4 septembre 2024Duration 30:23

In dieser Episode gehen wir auf die steuerlichen Möglichkeiten für Studenten ein, um ihre Ausgaben während des Studiums steuerlich geltend zu machen. Wir beleuchten detailliert, welche Kosten abgesetzt werden können. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Unterscheidung zwischen Erst- und Zweitstudium, da sich hier entscheidende steuerliche Unterschiede ergeben, insbesondere im Hinblick auf die Absetzbarkeit von Kosten und die Möglichkeit eines Verlustvortrags. Ein weiterer zentraler Punkt ist die Unterscheidung zwischen Erst- und Zweitstudium. Während im Erststudium die Kosten bis zu 6.000 Euro als Sonderausgaben geltend gemacht werden können, bietet das Zweitstudium deutlich mehr steuerliche Vorteile. Hier können die Studienkosten in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten angesetzt werden, und es besteht die Möglichkeit, Verluste in die Folgejahre mitzunehmen. Wir erläutern, warum das Zweitstudium, etwa ein Master- oder Aufbaustudium, besonders lukrativ ist und zeigen anhand eines Beispiels, wie sich durch den Verlustvortrag erhebliche Steuerersparnisse erzielen lassen. Zudem definieren wir, was als Erstausbildung gilt. Nach der Rechtsprechung des BFH ist eine Berufsausbildung jede ernsthaft betriebene Vorbereitung auf einen künftigen Beruf. Wir erklären, welche Ausbildungen als Erstausbildung anerkannt werden und wie sich dies steuerlich auswirkt, insbesondere im Hinblick auf die Möglichkeit, Kosten als Werbungskosten oder vorweggenommene Betriebsausgaben geltend zu machen. Auch die steuerlichen Regelungen rund um die doppelte Haushaltsführung werden thematisiert. Wir erläutern, unter welchen Bedingungen Studierende die Kosten für eine zweite Wohnung am Studienort absetzen können, und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, etwa die finanzielle Beteiligung an den Kosten des Hauptwohnsitzes, meist bei den Eltern. Interessant hierzu ist auch unsere Folge #42 zur doppelten Haushaltsführung: https://seidochnichtbesteuert.podigee.io/43-neue-episode Ein weiterer wichtiger Punkt ist das Thema Kindergeld. Wir diskutieren, unter welchen Umständen auch im Zweitstudium ein Anspruch auf Kindergeld besteht, und welche zeitlichen und sachlichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die Ausbildung als einheitliche Erstausbildung anerkannt wird. Zusätzlich geben wir einen Überblick darüber, wann und warum es sich für Studierende lohnt, eine Steuererklärung zu erstellen, insbesondere dann, wenn sie während der Ferien oder neben dem Studium arbeiten. Hierbei gehen wir auch auf das Werkstudentenprivileg ein, das eine Versicherungsfreiheit in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung ermöglicht, solange die wöchentliche Arbeitszeit 20 Stunden nicht überschreitet.

#105: Wer muss eine Steuererklärung abgeben? Alles über Pflichten und Fristen

mercredi 28 août 2024Duration 42:52

In dieser Episode besprechen wir ausführlich, wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist und welche Fristen dabei beachtet werden müssen. Wir werfen einen Blick auf die relevanten gesetzlichen Grundlagen, insbesondere § 46 Abs. 2 EStG, der die Verpflichtung zur Veranlagung für Angestellte regelt, etwa bei Progressionseinkünften über 410 Euro oder dem Bezug von Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebern. Weitere Verpflichtete sind Gewerbetreibende, Freiberufler, Rentner und Kapitalanleger, deren Einkünfte bestimmte Grenzen überschreiten. Zudem gehen wir auf die Fristen zur Abgabe der Steuererklärung für die Jahre 2023 und 2024 ein und erläutern, was passiert, wenn die Erklärung verspätet eingereicht wird. Hierbei klären wir die Folgen von Verspätungszuschlägen, Zwangsgeldern und Schätzungen seitens des Finanzamts. Darüber hinaus behandeln wir, für wen sich eine freiwillige Abgabe der Steuererklärung lohnt. Besonders für Arbeitnehmer, die nicht zur Abgabe verpflichtet sind, könnte dies attraktiv sein, da sie in vielen Fällen mit einer Steuererstattung rechnen können. Auch Kapitalanleger, die keinen Freistellungsauftrag erteilt haben, und Personen, die Handwerkerleistungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch genommen haben, können von einer freiwilligen Steuererklärung profitieren. Abschließend geben wir praktische Hinweise für Studenten im Zweitstudium und weitere Fälle, in denen eine freiwillige Abgabe sinnvoll sein kann.

#96: Holding-Gründung leicht gemacht: Steuervorteile und Fallstricke

mardi 25 juin 2024Duration 52:10

In der aktuellen Episode des Podcasts "Sei doch nicht besteuert" diskutieren Christian Gebert und Fabian Walter die vielfältigen Aspekte von Holding-Strukturen, die derzeit eine erhöhte Aufmerksamkeit in den sozialen Medien genießen. Trotz einer gleichbleibenden Steuerbelastung auf laufende Gewinne von etwa 32% kann eine Holding-Struktur viele Vorteile bieten. Die allgemeinen Vorteile von Holding-Strukturen sind die Minimierung der Steuerbelastung auf Veräußerungsgewinne und laufende Ausschüttungen, die Möglichkeit der Reinvestition steuerbegünstigt erwirtschafteter Gewinne auf der Ebene der Holding ("Spardoseneffekt") und den Ausgleich von positiven und negativen Ergebnissen innerhalb der Unternehmensgruppe. Ein zentrales Thema ist die Steuerfreiheit bei Veräußerungsgewinnen, die zu 95% bei Körperschaft- und Gewerbesteuer gilt, was zu einer Steuerbelastung von lediglich 1,5% führt. Diese Gewinne können reinvestiert werden, während bei privater Versteuerung eine Belastung von 25% anfiele. Weiterhin wird erläutert, wie Beteiligungen über 10% bzw. 15% zu steuerfreien Gewinnausschüttungen führen können und welche Vorteile sich durch Ergebnisabführungsverträge und die verbesserte Refinanzierung über steuerfreie Gewinnausschüttungen ergeben. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Kapitalanlagen in Holding-Strukturen. Hier wird erklärt, welche Kapitalanlagen sinnvoll sind und wie sie steuerlich behandelt werden. Besonders interessant sind ETFs, die eine Teilfreistellung von 80% für Körperschaftsteuer und 40% für Gewerbesteuer bieten, was zu einer Gesamtsteuerbelastung von nur 12% führt. Allerdings müssen Investoren die Vorabpauschale bei thesaurierenden ETFs ab 2023 beachten. Die Episode gibt außerdem eine ausführliche Anleitung zur Gründung einer Holding-Struktur. Für Einzelunternehmer bedeutet dies die Umwandlung in eine GmbH/UG mittels Einbringung nach § 20 UmwStG. Für bestehende GmbHs wird der Prozess der Kapitalerhöhung und des steuerneutralen Anteilstauschs gemäß § 21 UmwStG erläutert. Praktische Fallbeispiele veranschaulichen diese komplexen Prozesse und bieten hilfreiche Einblicke in die Umsetzung. Christian Gebert und Fabian Walter diskutieren auch spezifische Szenarien und Fallstricke bei der Gründung einer Holding-Struktur, wie die verdeckte Einlage und die Notwendigkeit der Beachtung der Sperrfristen gemäß § 22 UmwStG. Zudem werden Beispiele zur betrieblichen Vorteilhaftigkeit einer Holding gegeben, einschließlich der Gesamtsteuerbelastung bei Vollausschüttung. Abschließend wird auf Situationen eingegangen, in denen die Errichtung einer Holding-Struktur nicht vorteilhaft ist, wie z.B. bei geplantem Wegzug oder notwendiger privater Vermögensverwendung.

#6: Steuerfabi bei den Promis - Was gibt’s Neues in der Steuerwelt?

mercredi 5 octobre 2022Duration 41:04

Warum hat Influencer Jeremy Fragrance seine GmbHs in Grünwald bei München? Welche Tipps haben Christian und Fabi für Basketballer Dennis Schröder? Diese und viele weitere Steuertipps und aktuelle Entwicklungen diskutieren und analysieren Steuerberater Christian Gebert und Fabian "Steuerfabi" Walter in der neuesten Folge des Podcasts "Sei doch nicht besteuert!".

#5: Lohnt es sich noch zu arbeiten?

mercredi 28 septembre 2022Duration 34:31

Der Mindestlohn steigt und das Bürgergeld wird eingeführt. Lohnt es sich dann überhaupt noch zu arbeiten? Welche Änderungen bringen die Neuerungen mit sich? Diese Fragen diskutieren Fabian "Steuerfabi" Walter und Steuerberater Christian Gebert in der neuesten Folge des "Sei doch nicht besteuert!" Podcasts.

#4: Warum dir dein Arbeitgeber ein iPhone 14 kaufen sollte...

mercredi 21 septembre 2022Duration 31:26

Du bist Arbeitnehmer und möchtest das neue iPhone 14 haben? In vielen Fällen kann es als Arbeitnehmer sinnvoll sein, dass Handy nicht von seinem Nettolohn zu erwerben sondern hierzu mit dem Arbeitgeber zu sprechen. Arbeitgeber haben die Möglichkeit, das Handy für deren Arbeitnehmer zu erwerben und es diesem zu überlassen oder zu übereignen. Wie genau das funktioniert und welche Vorteile dies bietet, diskutieren Fabian „Steuerfabi“ Walter und Steuerberater Christian Gebert. Viel Spaß mit der neuen Folge des „Sei doch nicht besteuert!“ Podcasts. Du hast Fragen oder Anmerkungen zu der aktuellen Folge des Podcasts? Dann schreib uns eine Mail an "podcast@steuerversum.de".

#3: Zinserhöhungen durch die Europäische Zentralbank - Was gilt es jetzt zu beachten?

mercredi 14 septembre 2022Duration 31:55

Die Europäische Zentralbank hat die Zinsen erhöht. Welche Folgen die Zinserhöhung hat, erläutern und diskutieren "Steuerfabi" Fabian Walter und Steuerberater Christian Gebert. Viel Spaß mit der neuesten Folge des Podcasts "Sei doch nicht besteuert!".

#2: 3.000 Euro extra für alle? Was bringt das 3. Entlastungspaket?

mercredi 7 septembre 2022Duration 01:04:19

Das neue Entlastungspaket III umfasst Maßnahmen in Summe von mehr als 65 Milliarden Euro. Unter anderem haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, 3.000 Euro steuerfrei von ihrem Arbeitgeber zu erhalten. Diese und alle weiteren Maßnahmen des Entlastungspakets erläutern und diskutieren "Steuerfabi" Fabian Walter und Steuerberater Christian Gebert. Viel Spaß mit der neuesten Folge des Podcasts "Sei doch nicht besteuert!".

#1: 300 Euro mehr Gehalt - was bringt es wirklich? (Energiepreispauschale)

mercredi 31 août 2022Duration 35:59

Gute Neuigkeiten! Alle erwerbstätigen Personen, die in Deutschland leben, haben im Jahre 2022 einen einmaligen Anspruch auf die Energiepreispauschale in Höhe von 300€. Doch was bringt die Energiepreispauschale wirklich? Wer hat einen Anspruch? Wie viel bleibt von der Pauschale übrig? Welche bürokratischen Kosten entstehen? Diesen Themen (und vielen Weiteren), gehen Steuerberater Christian Gebert und Fabian Walter, alias "Steuerfabi", in der ersten Folge des Podcasts "Sei doch nicht besteuert!" auf den Grund. Du willst keine Folge des Podcasts mehr verpassen? Dann abonniere den Podcast gerne. Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de

#95: Steuern sparen mit Kindern

mardi 18 juin 2024Duration 51:51

In dieser Podcast-Folge besprechen Christian Gebert und Fabian Walter detaillierte steuerliche Vorteile und Strategien, die Eltern nutzen können, um mit Kindern Steuern zu sparen. Das Elterngeld reicht von 300 bis 1.800 Euro monatlich, abhängig vom bisherigen Nettoeinkommen. Es wird maximal 14 Monate gezahlt. Ein Lohnsteuerklassenwechsel vor der Geburt kann das Nettogehalt erhöhen. Der Partner mit höherem Einkommen sollte in die ungünstigere Steuerklasse wechseln, der Partner mit niedrigerem Einkommen in die günstigere, um vor der Geburt ein höheres Nettogehalt zu erhalten und damit auch eine höhere Auszahlung von Elterngeld. Elterngeld steht Eltern zu, deren zu versteuerndes Einkommen unter 200.000 Euro liegt, ab 1. April 2025 wird die Grenze auf 175.000 Euro gesenkt. Das Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Wir zeigen im Podcast Gestaltungen auf mit denen man das zu versteuernde Einkommen reduzieren kann, falls die Einkommensgrenze überschritten wird. Das Kindergeld beträgt einheitlich 250 Euro monatlich, unabhängig vom Einkommen der Eltern oder Kinder. Der Kinderfreibetrag kann über die Steuererklärung beantragt werden und beträgt 9.312 Euro. Das Finanzamt prüft automatisch, welche Option günstiger ist. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt seit dem 1. Juli 2023 3,4% des Bruttoeinkommens, bei Kinderlosen 4% und damit um 0,6% höher. Zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten können als Sonderausgabe im Rahmen der Steuererklärung abgezogen werden, einschließlich Ausgaben für Babysitter, Kindergarten und Hort. Es kann aber vorteilhaft sein, Kindergartenkosten über den Arbeitgeber abzuwickeln. Besonders hohes Sparpotential ergibt sich, wenn die Kinder eigene Einkünfte erzielen. Denn die Kinder können auch den Grundfreibetrag nutzen und somit eigene Einkünfte erzielen ohne Steuern zahlen zu müssen. Kinder können eigene Einkünfte bis zur Höhe von von 505 Euro monatlich erzielen, ohne die Familienversicherung zu verlieren. Investitionen in ein Kinderdepot können bis zum 18. Lebensjahr erhebliche Erträge bringen. Minderjährige benötigen für bestimmte Vermögensübertragungen besondere Schutzmaßnahmen und oft einen Ergänzungspfleger der vom Familiengericht bestellt wird. Kinder können Kommanditanteile oder atypisch stille Beteiligungen erhalten, wobei die Haftung beschränkt ist. Übertragungen von Forderungen oder Grundstücken können rechtlich vorteilhaft sein, so dass auf die Einschaltung des Familiengerichtes verzichtet werden kann. Diese Podcast-Folge bietet einen umfassenden Überblick über die steuerlichen Vorteile, die Eltern nutzen können, um finanziell zu profitieren und die Zukunft ihrer Kinder abzusichern

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