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Verfassung im Krieg, Teil 3 - Zeitenwende

Episode 74

lundi 10 octobre 2022Duration 54:15

Es herrscht wieder Krieg in Europa. Deutschland ist keine Kriegspartei und will keine sein. Und doch sind die Fragen nach Landesverteidigung, Bündnisfall, Bundeswehr seit dem russischen Angriff auf die Ukraine auch in Deutschland auf ungeahnte Weise aktuell, relevant und gegenwärtig geworden.

Wir vom Verfassungsblog interessieren uns für die Verfassung, und das heißt im diesem Zusammenhang: für die Wehrverfassung. Wir haben uns deshalb auf die Suche begeben nach diesem normativen Rahmen, haben wieder mit zahlreichen Expert*innen  gesprochen und die Konturen der bundesdeutschen Wehrverfassung, ihre Entwicklung, ihre Lücken unter die Lupe genommen.

Teil 1: Verteidigung

Die ursprünglich zentrale Norm der Wehrverfassung ist Artikel 87a Grundgesetz: Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf, die außer zur Verteidigung nur eingesetzt werden dürfen, wenn das Grundgesetz es ausdrücklich zulässt. Was heißt "Verteidigung"? Der Begriff wirft mehr Fragen auf, als er beantwortet.

Teil 2: Out of Area

Praktisch war aber die längste Zeit eine andere Norm viel wichtiger, nämlich Artikel 24: Der Bund kann sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen. Auf dieser Grundlage beruht das allermeiste von dem, was militärisch passiert. Und wie, und was das bedeutet, was das erlaubt und was nicht, darum geht es in dieser Folge.

Teil 3: Zeitenwende

Die Grenzen, die die Verfassung dem Einsatz des Militärs zieht, sind eigentümlich diffus. Sollte das Bundesverfassungsgericht die Einsätze stärker kontrollieren? Sollte die Verfassung nur noch Einsätze erlauben, die auch völkerrechtskonform sind? Was bedeutet die EU-Integration für die deutsche Wehrverfassung? Das diskutieren wir in der letzten Folge unseres Podcasts.

Unterstützen Sie uns!

Um dieses Projekt auch finanziell stemmen zu können, sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen. Für nur 5 Euro im Monat werden Sie Mitglied in unserer Steady-Fördercommunity. Dafür bekommen Sie auch eine unserer beliebten Kaffeetassen und können mitdiskutieren und mitgestalten, wenn wir unser nächstes Podcast-Projekt anpacken.

Gesprächspartner:innen:
  • Prof. Dr. Manuel Brunner, Polizeiakademie Niedersachsen
  • Prof. Dr. Heike Krieger, Freie Universität Berlin
  • Prof. Dr. Thomas Kleinlein, Universität Jena
  • PD. Dr. Christian Marxsen, Max-Planck-Institut Heidelberg
  • Dr. Carolyn Moser, Max-Planck-Institut Heidelberg
  • Dr. Christoph Nübel, Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr
  • Prof. Dr. Marcus Payk, Helmut Schmidt Universität Hamburg
  • Prof. Dr. Heiko Sauer, Universität Bonn
  • Prof. Dr. Christoph Schönberger, Universität Köln

Verfassung im Krieg, Teil 2 - Out of Area

Episode 73

lundi 10 octobre 2022Duration 27:26

Es herrscht wieder Krieg in Europa. Deutschland ist keine Kriegspartei und will keine sein. Und doch sind die Fragen nach Landesverteidigung, Bündnisfall, Bundeswehr seit dem russischen Angriff auf die Ukraine auch in Deutschland auf ungeahnte Weise aktuell, relevant und gegenwärtig geworden.

Wir vom Verfassungsblog interessieren uns für die Verfassung, und das heißt im diesem Zusammenhang: für die Wehrverfassung. Wir haben uns deshalb auf die Suche begeben nach diesem normativen Rahmen, haben wieder mit zahlreichen Expert*innen  gesprochen und die Konturen der bundesdeutschen Wehrverfassung, ihre Entwicklung, ihre Lücken unter die Lupe genommen.

Teil 1: Verteidigung

Die ursprünglich zentrale Norm der Wehrverfassung ist Artikel 87a Grundgesetz: Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf, die außer zur Verteidigung nur eingesetzt werden dürfen, wenn das Grundgesetz es ausdrücklich zulässt. Was heißt "Verteidigung"? Der Begriff wirft mehr Fragen auf, als er beantwortet.

Teil 2: Out of Area

Praktisch war aber die längste Zeit eine andere Norm viel wichtiger, nämlich Artikel 24: Der Bund kann sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen. Auf dieser Grundlage beruht das allermeiste von dem, was militärisch passiert. Und wie, und was das bedeutet, was das erlaubt und was nicht, darum geht es in dieser Folge.

Teil 3: Zeitenwende

Die Grenzen, die die Verfassung dem Einsatz des Militärs zieht, sind eigentümlich diffus. Sollte das Bundesverfassungsgericht die Einsätze stärker kontrollieren? Sollte die Verfassung nur noch Einsätze erlauben, die auch völkerrechtskonform sind? Was bedeutet die EU-Integration für die deutsche Wehrverfassung? Das diskutieren wir in der letzten Folge unseres Podcasts.

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Gesprächspartner:innen:
  • Prof. Dr. Manuel Brunner, Polizeiakademie Niedersachsen
  • Prof. Dr. Heike Krieger, Freie Universität Berlin
  • Prof. Dr. Thomas Kleinlein, Universität Jena
  • PD. Dr. Christian Marxsen, Max-Planck-Institut Heidelberg
  • Dr. Carolyn Moser, Max-Planck-Institut Heidelberg
  • Dr. Christoph Nübel, Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr
  • Prof. Dr. Marcus Payk, Helmut Schmidt Universität Hamburg
  • Prof. Dr. Heiko Sauer, Universität Bonn
  • Prof. Dr. Christoph Schönberger, Universität Köln

Deutsche Wohnen& Co enteignen, Teil 2 – Entschädigung und Haftung

Episode 64

lundi 20 septembre 2021Duration 39:47

Sie hatten abgestimmt und sich für das Thema "Deutsche Wohnen & Co. Enteignen" als Gegenstand unserer Recherchen für die Pilotfolge des VerfassungsPod entschieden. Das war eine tolle Idee. Der Auftrag, den Berliner Volksentscheid und die Sozialisierung der Wohnungsbestände großer Immobilienkonzerne in der Bundeshauptstadt aus juristischer Perspektive auszuleuchten, hat sich als ungeheuer lohnend erwiesen. Wir haben so viel Material zusammen getragen, dass wir diese Folge in mehrere Teile aufgeteilt haben, damit Sie nicht den Überblick verlieren.

In Teil 1 ging es bereits um die Fragen: Kann man den Wohnungskonzernen überhaupt ihr Eigentum wegnehmen? Was hat es mit Artikel 15 auf sich, der geheimnisvollen Sozialisierungsermächtigung in unserer Verfassung? Und kann auch das Land Berlin von ihr Gebrauch machen?

Teil 2: Entschädigung und Haftung

In dieser Folge geht es um's Geld und die Frage der Entschädigung: Was sind die Maßstäbe für die Entschädigung, die Berlin an Deutsche Wohnen & Co. zu zahlen hätte? Stimmt es, dass die erwartete Milliardensumme den Landeshaushalt sprengen würde? Und was sagt das internationale Recht dazu?

00:00 bis 14:12: Intro und die Berechnungsmethoden zur Ermittlung von Grundstückwerten

14:12 bis 24:43: Maßstäbe für die Bestimmung der Entschädigung bei Art. 15 GG

25:14 bis Ende: Völkerrecht - EMKR und Investitionsschutz

Teil 3 dreht sich um die Umsetzung, wenn der Volksentscheid durchgeht: Was hat es mit der "Anstalt des öffentlichen Rechts" auf sich, die die Wohnungen übernehmen soll? Wie demokratisch ist das alles? Und wer könnte vor welchem Gericht dagegen klagen?

Wie geht es weiter?

Welches Thema sollen wir für die nächste Folge des VerfassungsPod angehen? Darüber können Sie abstimmen. Drei Themen stehen zur Auswahl. Zur Abstimmung geht es hier.

Wie können Sie uns unterstützen?

Einen Podcast wie diesen zu recherchieren und zu produzieren, macht richtig Aufwand. Es sind viele, viele Stunden Arbeitszeit in diese Folge geflossen.

Diesmal haben wir noch viel improvisiert (s. Foto), aber auf die Dauer werden wir investieren müssen, und zwar tüchtig. Das geht nur, wenn es uns gelingt, Sie davon zu überzeugen, Mitglied in unserer Steady-Fördercommunity zu werden und 5 Euro im Monat in den Topf zu werfen.

Und was haben Sie davon?

Als Steady-Mitglied sind Sie nicht nur passiver Konsument, sondern Teil des Projekts.

Die aktuelle Folge "DW Enteignen" ist noch sehr breit angelegt, was auch dem Thema geschuldet war. Aber eigentlich stellen wir uns vor, dass wir die Frage, der wir nachgehen, zuspitzen, damit wir das Problem, das das Thema interessant macht, exakt treffen. Das wollen wir mit Ihnen diskutieren. Wir wollen von unseren Steady-Mitgliedern erfahren, was sie interessiert. Wir wollen mit ihnen besprechen, welche Fragen wir stellen und welchen Spuren wir nachgehen sollen. Wenn Sie Mitglied werden, bekommen Sie den Zoom-Link und sind dabei.

Und Sie bekommen natürlich unsere famose Kaffeetasse:

Gesprächspartner_innen:
  • Prof. Dr. Marietta Auer, Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte, Frankfurt, und Justus-Liebig-Universität Gießen
  • Prof. Dr. Thorsten Beckers, Bauhaus-Universität Weimar
  • Prof. Dr. Matthias Goldmann, Goethe-Universität Frankfurt
  • Prof. Dr. Michael Kloepfer, Humboldt-Universität Berlin
  • Prof. Dr. Markus Krajewski, Friedrich-Alexander-Universität Nürnberg-Erlangen
  • Dr. Pia Lange, Universität Bremen
  • Prof. Dr. Florian Rödl, Freie Universität Berlin
  • Sebastian Schneider, Jurist, Berlin
  • Dr. Jana Schollmeier, Universität Trier
  • Silvia Steininger, Max-Planck-Institut für Völkerrecht und ausländisches öffentliches Recht, Heidelberg
  • Prof. Dr. Fabian Thiel, University of Applied Science, Frankfurt
  • Dr. John Philipp Thurn, Sozialgericht Berlin
  • Prof. Dr. Christian Waldhoff, Humboldt-Universität Berlin
  • Dr. Tim Wihl, Humboldt-Universität Berlin
  • Dr. Benedikt Wolfers, Posser, Spieth, Wolfers & Partners, Berlin
Quellen:
  • Isabella Beck, Carina Brendl, Gabriella Kinefss: Vergesellschaftung von Wohnungskonzernen in Deutschland? Eine (kritische) Betrachtung an der Schnittstelle von Grund- und Menschenrechten, Freiburger Informationspapiere zum Völkerrecht und Öffentlichen Recht, 4/2020
  • Jörg Beckmann: Rechtliche Zulässigkeit und Grenzen einer Vergesellschaftung bzw. Sozialisierung von Wohnimmobilien, Gutachten im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, 22.11.2018
  • Martin Burgi: Eigentumsordnung und Wohnungsnot: Spielräume für eine wohnraumbezogene Bodenpolitik, NVwZ 2020, S. 257 ff.
  • Hans Peter Ipsen: Enteignung und Sozialisierung, VVdSRL Bd. 10, 1951, S. 74 ff.
  • Jörn Ipsen: Sozialisierung und Übermaßverbot, NVwZ 2019, S. 527 ff.
  • Reiner Geulen: Rechtliche Stellungnahme zum Volksentscheid zur Vergesellschaftung großer Wohnimmobilien in Berlin im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, 21.11.2018
  • Bernhard Haaß: Vergesellschaftung von Wohnungsbeständen durch Volksgesetz, LKV 2019, S. 145 ff.
  • Michael Kloepfer: Die Sozialisierung von Wohnungsunternehmen und die Verfassung, NJW 2019, S. 1656 ff.
  • Maximilian Pichl: »Verfassungs­positionen verteidigen«: Gedanken zur Debatte um die Vergesell­schaftung von Wohn­eigentum, 25.4.2019, Verfassungsblog
  • Helmut Ridder: Enteignung und Sozialisierung, VVdSRL Bd. 10, 1951, S. 124 ff.
  • Cara Röhner: Eigentum und Vergesellschaftung in der Wohnungskrise. Zur Aktualität von Art. 15 GG, KJ 2020, S. 16 ff.
  • Christian Schede, Johann-Frederik Schuldt: Vergesellschaftung von Grund und Boden, ZRP 2019, S. 78 ff.
  • Jana Schollmeier: Die Gewährleistung von angemessenem und bezahlbarem Wohnraum als Verfassungsfrage, Nomos 2020
  • Helge Sodan: Zur Verfassungsmäßigkeit der Sozialisierung von Immobilien privater Wohnungswirtschaftsunternehmen im Land Berlin. Rechtsgutachten erstattet im Auftrag vom BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V., März 2019
  • Standpunkt des Berliner Senats zum Antrag auf Einleitung des Volksbegehrens „Beschluss zur Erarbeitung eines Gesetzesentwurfs durch den Senat zur Vergesellschaftung der Wohnungsbestände großer Wohnungsunternehmen (Vergesellschaftungsgesetz)", 24.9.2020, Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 18/3054
  • Fabian Thiel: Art. 15 Grundgesetz – obsolet? Helmut Ridder zum 100. Geburtstag, DÖV 2019, S. 497 ff.
  • John Philipp Thurn: Schweigen als Sozialisierungssperre? „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ und der Eigentumsschutz der Berliner Landesverfassung, 14.5.2021, Verfassungsblog
  • Volkert Vorwerk: Stellungnahme zum Berliner Volksbegehren "Deutsche Wohnen & Co. Enteignen" im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, 25.7.2018
  • Christian Waldhoff: Verfassungsrechtliche Grenzen der Vergesellschaftung privater Wohnungsunternehmen mit religiösem Selbstverständnis in Berlin, Rechtsgutachten im Auftrag der HWS Berlin, Mai 2019
  • Christian Waldhoff/Lara Liese: Das verfassungspolitische Labor. Verfassungsentwicklung in Berlin 2004–2020, Jahrbuch des Öffentlichen Rechts 2021, S. 905 ff.
  • Joachim Wieland: Verfassungsfragen der Vergesellschaftung von Wohnraum, Rechtsgutachten für die Bundestagsfraktion DIE LINKE und die Fraktion Die Linke im Abgeordnetenhaus von Berlin, August 2019
  • Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages: Zur Vergesellschaftung eines privatwirtschaftlichen Wohnungsunternehmens nach Art. 15 GG, 29.1.2019, WD 3 -3000 -445/18
  • Deutsche Wohnen & Co. Enteignen: Vergesellschaftung und Gemeinwirtschaft. Lösungen für die Berliner Wohnungskrise, 2. Aufl. März 2020
  • Benedikt Wolfers, Kai-Uwe Opper: Vergesellschaftung von Grund und Boden in Berlin - zulässig? DVBl 2019, S. 542 ff.

Deutsche Wohnen& Co enteignen, Teil 1 – Eigentumsgrundrecht und Sozialisierung

Season 1 · Episode 1

dimanche 19 septembre 2021Duration 01:03:19

Sie hatten abgestimmt und sich für das Thema "Deutsche Wohnen & Co. Enteignen" als Gegenstand unserer Recherchen für die Pilotfolge des VerfassungsPod entschieden. Das war eine tolle Idee. Der Auftrag, den Berliner Volksentscheid und die Sozialisierung der Wohnungsbestände großer Immobilienkonzerne in der Bundeshauptstadt aus juristischer Perspektive auszuleuchten, hat sich als ungeheuer lohnend erwiesen. Wir haben so viel Material zusammen getragen, dass wir diese Folge in mehrere Teile aufgeteilt haben, damit Sie nicht den Überblick verlieren.

Teil 1: Eigentumsgrundrecht und Sozialisierung

Kann man den Wohnungskonzernen überhaupt ihr Eigentum wegnehmen? Was hat es mit Artikel 15 auf sich, der geheimnisvollen Sozialisierungsermächtigung in unserer Verfassung? Kann auch das Land Berlin von ihr Gebrauch machen?

0:00 bis 13:40: Intro, Fakten, worum es bei dem Volksentscheid geht und wie er zustande gekommen ist

13.40 bis 47:00: Eigentum und Grundrechtsschutz, Sozialisierung als Grundrechtsschranke oder wirtschaftspolitische Ermächtigung, Verhältnismäßigkeit

47:25 bis Ende: Landes- und Bundesverfassungsrecht, gilt Art. 15 Grundgesetz auch für das Land Berlin?

Teil 2 wird die Frage der Entschädigung beleuchten: Was sind die Maßstäbe für die Entschädigung, die Berlin an Deutsche Wohnen & Co. zu zahlen hätte? Stimmt es, dass die erwartete Milliardensumme den Landeshaushalt sprengen würde? Und was sagt das internationale Recht dazu?

Und Teil 3 dreht sich um die Umsetzung, wenn der Volksentscheid durchgeht: Was hat es mit der "Anstalt des öffentlichen Rechts" auf sich, die die Wohnungen übernehmen soll? Wie demokratisch ist das alles? Und wer könnte vor welchem Gericht dagegen klagen?

Wie geht es weiter?

Welches Thema sollen wir für die nächste Folge des VerfassungsPod angehen? Darüber können Sie abstimmen. Drei Themen stehen zur Auswahl. Zur Abstimmung geht es hier.

Wie können Sie uns unterstützen?

Einen Podcast wie diesen zu recherchieren und zu produzieren, macht richtig Aufwand. Es sind viele, viele Stunden Arbeitszeit in diese Folge geflossen.

Diesmal haben wir noch viel improvisiert (s. Foto), aber auf die Dauer werden wir investieren müssen, und zwar tüchtig. Das geht nur, wenn es uns gelingt, Sie davon zu überzeugen, Mitglied in unserer Steady-Fördercommunity zu werden und 5 Euro im Monat in den Topf zu werfen.

Und was haben Sie davon?

Als Steady-Mitglied sind Sie nicht nur passiver Konsument, sondern Teil des Projekts.

Die aktuelle Folge "DW Enteignen" ist noch sehr breit angelegt, was auch dem Thema geschuldet war. Aber eigentlich stellen wir uns vor, dass wir die Frage, der wir nachgehen, zuspitzen, damit wir das Problem, das das Thema interessant macht, exakt treffen. Das wollen wir mit Ihnen diskutieren. Wir wollen von unseren Steady-Mitgliedern erfahren, was sie interessiert. Wir wollen mit ihnen besprechen, welche Fragen wir stellen und welchen Spuren wir nachgehen sollen. Wenn Sie Mitglied werden, bekommen Sie den Zoom-Link und sind dabei.

Und Sie bekommen natürlich unsere famose Kaffeetasse:

Gesprächspartner_innen:
  • Prof. Dr. Marietta Auer, Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte, Frankfurt, und Justus-Liebig-Universität Gießen
  • Prof. Dr. Thorsten Beckers, Bauhaus-Universität Weimar
  • Prof. Dr. Matthias Goldmann, Goethe-Universität Frankfurt
  • Prof. Dr. Michael Kloepfer, Humboldt-Universität Berlin
  • Prof. Dr. Markus Krajewski, Friedrich-Alexander-Universität Nürnberg-Erlangen
  • Dr. Pia Lange, Universität Bremen
  • Prof. Dr. Florian Rödl, Freie Universität Berlin
  • Sebastian Schneider, Jurist, Berlin
  • Dr. Jana Schollmeier, Universität Trier
  • Silvia Steininger, Max-Planck-Institut für Völkerrecht und ausländisches öffentliches Recht, Heidelberg
  • Prof. Dr. Fabian Thiel, University of Applied Science, Frankfurt
  • Dr. John Philipp Thurn, Sozialgericht Berlin
  • Prof. Dr. Christian Waldhoff, Humboldt-Universität Berlin
  • Dr. Tim Wihl, Humboldt-Universität Berlin
  • Dr. Benedikt Wolfers, Posser, Spieth, Wolfers & Partners, Berlin
Quellen:
  • Isabella Beck, Carina Brendl, Gabriella Kinefss: Vergesellschaftung von Wohnungskonzernen in Deutschland? Eine (kritische) Betrachtung an der Schnittstelle von Grund- und Menschenrechten, Freiburger Informationspapiere zum Völkerrecht und Öffentlichen Recht, 4/2020
  • Jörg Beckmann: Rechtliche Zulässigkeit und Grenzen einer Vergesellschaftung bzw. Sozialisierung von Wohnimmobilien, Gutachten im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, 22.11.2018
  • Martin Burgi: Eigentumsordnung und Wohnungsnot: Spielräume für eine wohnraumbezogene Bodenpolitik, NVwZ 2020, S. 257 ff.
  • Hans Peter Ipsen: Enteignung und Sozialisierung, VVdSRL Bd. 10, 1951, S. 74 ff.
  • Jörn Ipsen: Sozialisierung und Übermaßverbot, NVwZ 2019, S. 527 ff.
  • Reiner Geulen: Rechtliche Stellungnahme zum Volksentscheid zur Vergesellschaftung großer Wohnimmobilien in Berlin im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, 21.11.2018
  • Bernhard Haaß: Vergesellschaftung von Wohnungsbeständen durch Volksgesetz, LKV 2019, S. 145 ff.
  • Michael Kloepfer: Die Sozialisierung von Wohnungsunternehmen und die Verfassung, NJW 2019, S. 1656 ff.
  • Maximilian Pichl: »Verfassungs­positionen verteidigen«: Gedanken zur Debatte um die Vergesell­schaftung von Wohn­eigentum, 25.4.2019, Verfassungsblog
  • Helmut Ridder: Enteignung und Sozialisierung, VVdSRL Bd. 10, 1951, S. 124 ff.
  • Cara Röhner: Eigentum und Vergesellschaftung in der Wohnungskrise. Zur Aktualität von Art. 15 GG, KJ 2020, S. 16 ff.
  • Christian Schede, Johann-Frederik Schuldt: Vergesellschaftung von Grund und Boden, ZRP 2019, S. 78 ff.
  • Jana Schollmeier: Die Gewährleistung von angemessenem und bezahlbarem Wohnraum als Verfassungsfrage, Nomos 2020
  • Helge Sodan: Zur Verfassungsmäßigkeit der Sozialisierung von Immobilien privater Wohnungswirtschaftsunternehmen im Land Berlin. Rechtsgutachten erstattet im Auftrag vom BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V., März 2019
  • Standpunkt des Berliner Senats zum Antrag auf Einleitung des Volksbegehrens „Beschluss zur Erarbeitung eines Gesetzesentwurfs durch den Senat zur Vergesellschaftung der Wohnungsbestände großer Wohnungsunternehmen (Vergesellschaftungsgesetz)", 24.9.2020, Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 18/3054
  • Fabian Thiel: Art. 15 Grundgesetz – obsolet? Helmut Ridder zum 100. Geburtstag, DÖV 2019, S. 497 ff.
  • John Philipp Thurn: Schweigen als Sozialisierungssperre? „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ und der Eigentumsschutz der Berliner Landesverfassung, 14.5.2021, Verfassungsblog
  • Volkert Vorwerk: Stellungnahme zum Berliner Volksbegehren "Deutsche Wohnen & Co. Enteignen" im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, 25.7.2018
  • Christian Waldhoff: Verfassungsrechtliche Grenzen der Vergesellschaftung privater Wohnungsunternehmen mit religiösem Selbstverständnis in Berlin, Rechtsgutachten im Auftrag der HWS Berlin, Mai 2019
  • Christian Waldhoff/Lara Liese: Das verfassungspolitische Labor. Verfassungsentwicklung in Berlin 2004–2020, Jahrbuch des Öffentlichen Rechts 2021, S. 905 ff.
  • Joachim Wieland: Verfassungsfragen der Vergesellschaftung von Wohnraum, Rechtsgutachten für die Bundestagsfraktion DIE LINKE und die Fraktion Die Linke im Abgeordnetenhaus von Berlin, August 2019
  • Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages: Zur Vergesellschaftung eines privatwirtschaftlichen Wohnungsunternehmens nach Art. 15 GG, 29.1.2019, WD 3 -3000 -445/18
  • Deutsche Wohnen & Co. Enteignen: Vergesellschaftung und Gemeinwirtschaft. Lösungen für die Berliner Wohnungskrise, 2. Aufl. März 2020
  • Benedikt Wolfers, Kai-Uwe Opper: Vergesellschaftung von Grund und Boden in Berlin - zulässig? DVBl 2019, S. 542 ff.

 

Verfassungspod, Folge #0: Der Recherche-Podcast des Verfassungsblogs

Episode 63

mardi 31 août 2021Duration 04:13

Der Verfassungsblog startet einen neuen Podcast: den Verfassungspod!

Im Monatstakt machen wir uns auf die Spur eines bestimmten verfassungsrechtlich heißen Themas. Wir suchen die Leute, die davon wirklich etwas verstehen, und geben keine Ruhe, bevor wir der Sache nicht auf den Grund gegangen sind. Was wir herausgefunden haben, stellen wir dann in einer Podcast-Folge vor.

Dabei sind wir allerdings auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Mit nur 5€ im Monat werden Sie auf Steady eine_r unserer Podcast-Supporter und helfen uns, das Projekt auch langfristig auf den Beinen halten zu können.

Im Gegenzug erhalten Sie von uns folgende exklusive Vorteile:

  1. Sie können mit uns vorab diskutieren und Fragen für unsere Recherche formulieren! (Nächster Community-Call: Donnerstag, 2. September 15:00 Uhr)
  2. Sie erhalten Zugang zu vertiefenden Informationen!
  3. Wir schenken Ihnen unsere beliebte Kaffeetasse!

Corona Constitutional, Folge #60: Jetzt also auch in Kanada?

Episode 62

mercredi 16 juin 2021Duration 32:21

Kanada, die andere große Demokratie in Nordamerika, wo es so viel friedlicher, freundlicher und, ja, demokratischer zugeht als drunten in den USA – sollte man meinen. Aber im größten Bundesstaat Ontario gibt es einen Regierungschef namens Doug Ford, der gelegentlich mit Donald Trump verglichen wird und jetzt etwas ganz Außerordentliches getan hat: Kurzerhand lies er durch Parlamentsbeschluss ein Gerichtsurteil suspendieren, das ein von seiner Mehrheit im Parlament in Toronto beschlossenes Gesetz zur Wahlkampffinanzierung für verfassungswidrig erklärt hatte. So etwas geht in Kanada. Über die so genannte Notwithstanding Clause in der kanadischen Verfassung, die genau das ermöglicht, spricht Max Steinbeis mit CARISSIMA MATHEN, Professorin für Verfassungsrecht an der Universität von Ottawa.

Corona Constitutional, Folge #59: Föderalismus – Teil des Problems oder Teil der Lösung?

Episode 61

vendredi 9 avril 2021Duration 27:23

Der Föderalismus hat in Zeiten der Corona-Pandemie in der deutschen Öffentlichkeit nicht die beste Presse. Die Ministerpräsidentenkonferenz ist mittlerweile zum Sinnbild deutscher Uneinigkeit und Unentschlossenheit geworden. Sehnsucht nach zentralistischer Machtkonzentration gab es schon immer; in Krisenzeiten werden die Stimmen aber lauter. Was ist dran an der aktuellen Föderalismusskepsis? Was funktioniert in anderen Bundesstaaten besser und warum? Haben zentralistisch organisierte Staaten wirklich ein besseres Krisenmanagement? Darüber spricht Max Steinbeis mit FRANCESCO PALERMO, Professor für Vergleichendes Verfassungsrecht an der Universität Verona und Leiter des Instituts für Föderalismusforschung am EURAC Research Center in Bozen.

Corona Constitutional, Folge #58: Workshop: Verfassungsrechtliche Expertise im politischen Raum

Episode 60

mardi 23 mars 2021Duration 02:39:11

Im politischen Raum wird regelmäßig verfassungsrechtliche Expertise angefragt. Da die Verfassung den rechtlichen Rahmen für den politischen Betrieb vorgibt (oder jedenfalls vorgeben soll), ist das ebenso nachvollziehbar wie notwendig. Verfassungsrechtliche Expertise und rechtswissenschaftliche Argumente werden dadurch Teil des politischen Diskurses und Meinungskampfes. Dies gilt natürlich auch für andere wissenschaftliche Disziplinen, im öffentlichen Recht ist dies aber angesichts des Gegenstands des Faches besonders oft der Fall. Das Verdikt der Verfassungswidrigkeit kann und wird in der Praxis als politisches Argument genutzt, in einer Weise, die sich regelmäßig der Kontrolle der Autor_in entzieht. In der Praxis werden verfassungsrechtliche Argumente etwa nicht selten durch unvollständige oder falsche Wiedergabe entstellt und/oder von Teilen des politischen Spektrums in Anspruch genommen, deren Zielen die Autor_in selbst fern steht. Beispiele für eine nicht unproblematische Nutzung wissenschaftlicher Argumente in der politischen Praxis sind etwa die Debatte der vergangenen Jahre über den Umgang mit der europäischen Flüchtlingskrise. Unter dem Begriff der “Herrschaft des Unrechts” wurden hier verfassungsrechtliche Argumente ins Feld geführt, obwohl die verfassungsrechtliche Situation alles andere als eindeutig war. Jüngere Beispiele betreffen die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie.

Dies gibt der Verfassungsrechtswissenschaft Anlass, sich selbst über die Rolle von verfassungsrechtlicher Expertise im politischen Raum zu vergewissern und darüber mit der Politik sowie mit der Medienöffentlichkeit das Gespräch zu suchen.

Die Teilnehmer_innen sind:

  • Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen), Konstantin Kuhle (FDP) und Günter Krings (CDU/CSU)
  • Anna Katharina Mangold (Universität Flensburg) und Daniel Thym (Universität Konstanz)
  • Gudula Geuther (Deutschlandfunk) und Patrick Bahners (FAZ)

Corona Constitutional, Folge #57: Reisen mit dem Digitalen Grünen Pass

Episode 59

mercredi 17 mars 2021Duration 27:10

Am 17. März hat die EU-Kommission einen Gesetzes-Vorschlag für ein europäisches Impfzertifikat, den sogenannten Digitalen Grünen Pass, vorgestellt. Damit sollen EU-Bürger, die eine Immunisierung, einen negativen PCR-Test oder Anti-Körper gegen das Corona-Virus nachweisen können, bald wieder innerhalb Europas reisen können. Vor allem Urlaubsländer wie Österreich und Griechenland hatten sich für den Digitalen Grünen Pass eingesetzt. Seit Wochen gibt es bereits Diskussion darüber, wie ein europäisches Impfzertifikat aussehen könnte und ob eine solche Maßnahme mit den EU-Grundrechten vereinbar wäre. Diese Fragen diskutiert Luise Quaritsch mit WALTHER MICHL. Er ist Habilitand am Institut für Politik und Öffentliches Recht der LMU München und Associate Editor des Verfassungsblogs, zuständig für Europarechtsthemen.

Corona Constitutional #56: Wer gewinnt?

Episode 58

mercredi 3 mars 2021Duration 39:59

EU-Mitgliedstaaten, die ihre Justiz unterjochen, verletzen EU-Recht: das hat der EuGH in Luxemburg mit seinem gestrigen Urteil zum polnischen Nationalen Justizrat kraftvoll deutlich gemacht. Die PiS-Regierung in Polen darf nicht einfach den Rechtsbehelf gegen Entscheidungen des von ihr kontrollierten Justizrat mit einem gesetzgeberischen Federstrich abschaffen. Der Kanal zwischen unabhängigen polnischen Gerichten und dem EuGH muss offen bleiben – und gleichzeitig versucht die PiS verzweifelt, diesen Kanal zuzustopfen. Wer wird das Rennen gewinnen? Darüber und über andere Fragen diskutiert Max Steinbeis heute mit dem Verfassungsrechtsprofessor WOJCIECH SADURSKI von der Universität Sydney.


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