Ohne Winterreifen
fahren
Einen gesetzlich
geregelten Stichtag für Winterreifen gibt es nicht. In der
Straßenverkehrsordnung ist jedoch geregelt, dass die Bereifung an die
Witterungsverhältnisse angepasst werden muss. Dies gilt für PKW, Lastwagen und
Busse. Mofas und Roller mit Versicherungskennzeichen sind hier ausgenommen.
O-bis-O
An dieser Regel - die bestimmt jede:r noch aus der Fahrschule kennt - kann man
sich orientieren, wenn es um die Winterreifen geht. Allerspätestens sollten
diese jedoch aufgezogen werden, wenn die Temperaturen unter sieben Grad fallen.
Wie sieht es mit dem
Versicherungsschutz aus?
Die
Kfz-Haftpflichtversicherung leistet immer!
Sie kann Dich aber, wenn Du mit Sommerreifen unterwegs warst ggf. in Regress
nehmen. D.h. von Dir Geld, das an den oder die Geschädigten geflossen ist,
zurückfordern. Jedoch ist dieser Regress aktuell auf 5.000 Euro beschränkt.
In der
Kaskoversicherung sieht das Ganze schon ein bisschen anders aus. Hier kann
Deine Versicherung u.U. von der Leistung frei sein.
Übrigens:
Allwetterreifen
müssen, um auch im Winter gefahren werden zu dürfen, die sog. M+S Freigabe
haben. Seit einigen Jahren ist zudem noch das Alpine-Symbol wichtig. Dieses
Piktogramm aus einem Berg und einer Schneeflocke ist ab September 2024 verpflichtend.
Dass eine
Mindestprofiltiefe von 1,6mm vorhanden sein muss, sollte jedem klar sein.
Wichtig ist
ebenfalls, dass bei einer Polizeikontrolle, solltest Du keine Winterreifen
montiert haben, neben einem Bußgeld auch Punkte in Flensburg fällig werden.