Die „Rechtsbelehrung“ ist ein Jurapodcast, der sich monatlich dem Recht und seinen Auswirkungen auf moderne Technologien und die Gesellschaft widmet. Während Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwenke die rechtlichen Hintergründe erklärt, führt der Radiojournalist Marcus Richter durch die Sendung und sorgt mit seinen Fragen und Erklärungen dafür, dass der Podcast auch für Nichtjuristen verständlich bleibt.
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In dieser weihnachtlichen Folge unseres freien Formats* freuen wir uns sehr, zwei besondere Gäste begrüßen zu dürfen: Henry Krasemann und Stephan Dirks vom Jurafunk. Henry Krasemann ist Jurist im öffentlichen Dienst mit den Schwerpunkten Datenschutz und Informationsfreiheit, während Stephan Dirks als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht tätig ist.
Seit 2005 betreiben die beiden den Podcast Jurafunk und haben sich in diesem Jahr mit neuen Folgen zurückgemeldet. Wir freuen uns sehr über das Wiedersehen, insbesondere nachdem wir vor etwa fünf Jahren an dieser Stelle von ihrer kreativen Pause erfahren haben.
Bei diesem Zusammentreffen müssen wir nunmehr zuerst klären, welcher Podcast nun der dienstälteste Rechtspodcast in Deutschland ist. Außerdem sprechen wir über die Haftung beim Einsatz von KI, den Hype um Dubaischokolade und – passend zur Saison – natürlich auch darüber, ob es früher wirklich mehr Lametta gab (LTO zu OLG München, Az. 6 W 927/19).
Wir wünschen euch viel Spaß beim Zuhören und freuen uns, wenn ihr auch beim Jurafunk vorbeischaut.
Ebenfalls einen herzlichen Dank für ein schönes Jahr mit unserem Podcast! Wir wünschen euch einen entspannten Jahresausklang, schöne Feiertage und einen guten Rutsch!
Wir melden uns 2025 mit neuen Folgen wieder!
Marcus und Thomas
Zeitmarken
00:02:50 – Der Jurafunk ist zu Gast, und die Frage steht im Raum: Wer hat hier das höchste Dienstalter? 00:14:00 – Diskussion über Podcasttechnik, Künstliche Intelligenz und die Zulässigkeit automatischer Übersetzungen. 00:28:00 – Urheberrechtsfragen beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz. 00:34:00 – „KI-Washing“ und die Bereinigung von Urheberrechtsfragen durch den Einsatz von KI. 00:41:00 – „Früher war mehr Lametta“ – Ein Urteil [Gericht, Datum, Az.] und Harmonie unter Juristen. 00:46:00 – Ab wann könnten KI-Systeme die Arbeit von Juristen übernehmen? 00:59:40 – Die Faszination um Dubaischokolade. 01:10:00 – Ein Ausblick in die fleißige Zukunft.
In der aktuellen Episode beschäftigen wir uns mit dem kontroversen Thema der Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein, umgangssprachlich als „Schwarzfahren“ bekannt.
Wenn man in öffentlichen Verkehrsmitteln ohne Fahrschein erwischt wird, droht nicht nur ein erhöhtes Beförderungsentgelt. Wird dies vorsätzlich getan, handelt es sich um eine Straftat, die mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet werden kann (§ 265a StGB). Viele Menschen können die Geldstrafe jedoch nicht bezahlen und müssen stattdessen eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen.
Rechtsanwältin Hannah leitet das Legal-Team von FragDenStaat und ist Rechtsanwältin bei KM8 Rechtsanwältinnen & Rechtsanwälte (LinkedIn). Als Teil des Vorstands vom Verein Offene Tore e.V. setzt sie sich für eine Entkriminalisierung von Fahren ohne Fahrschein ein und betreibt den Freiheitsfonds, der Menschen aus dem Gefängnis freikauft, die aufgrund von Fahren ohne Fahrschein eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen müssen. (Bidl: Isa Lachmann)
Das führt zu der Frage, ob ein solches Gesetz, das vor allem Menschen in schwierigen Lebenslagen trifft, geändert werden sollte. Daher gibt Bestrebungen, das Fahren ohne Fahrschein zu entkriminalisieren oder es als Ordnungswidrigkeit statt als Straftat zu behandeln.
Eine Befürworterin dieser Gesetzesänderung ist unsere heutige Gästin, Rechtsanwältin Hannah Vos. Sie ist auch im Vorstand des Vereins Offene Tore e.V., der mit einem „Freiheitsfonds“ Menschen aus der Haft freikauft, die aufgrund des Fahrens ohne Fahrschein inhaftiert sind.
Hannah erläutert, warum die Bestrafung des Fahrens ohne Fahrschein reformiert werden sollte und wie durch das „Freikaufen“ von Inhaftierten letztlich auch der Staat Geld sparen kann.
Wir danken Hannah herzlich für ihren Besuch und sind gespannt auf eure Meinung: Sollte das Fahren ohne Fahrschein weiterhin eine Straftat bleiben, zu einer Ordnungswidrigkeit oder staatlich gar nicht geahndet werden?
Auf der erhaltet ihr Hintergrundinformationen zum heutigen Thema, mehr darüber, wie der Freiheitsfonds arbeitet, in welchen Städten keine Strafanzeigen gestellt werden und vor allem, wie ihr euch mit Spenden an dem Freiheitsfonds beteiligen könnt.
Zeitmarken
Fallout und juristische Methodenlehre – Obiter Dictum 12
Monday, April 29, 2024 • Duration 01:24:30
In unserem freien Format „enthüllen“ wir, warum Juristen oft in Gesetzen Details sehen, die für andere unsichtbar bleiben. Wir gehen dabei auf juristische Methoden ein, wie Gesetze interpretiert und weiterentwickelt werden.
Wie dies in der Praxis funktioniert, demonstrieren wir bei der Beantwortung des Kommentar von Jo zu der Cannabisfolge: Braucht man wirklich 6 Monate an einem Ort, um Cannabispflanzen anzubauen?
Zudem sind wir sind stolz darauf, dass wir nun sagen können, dass wir der Podcast sind, in dem die designierte Bundesdatenschutzbeauftragte Prof. Specht-Riemenschneider, bereits zu Gast war! Das, obwohl es an den Umständen der Ernennung von Bundes- und Landesdatenschutzbeauftragten viel zu kritisieren gibt (dazu mehr unten in den Links).
Zum Abschluss diskutieren wir privat über Fallout, bevor Game of Thrones zur Hilfe kommt und den Podcast wieder auf die ordentliche juristische Schiene setzt.
Wir freuen uns über euer Feedback, eure Bewertungen bei iTunes und Spotify sowie über Kommentare und Fragen!
Viel Vergnügen beim Hören und wir freuen uns über Eure Bewertungen bei iTunes, Spotify und Kommentare oder Fragen!
Zeitmarken
00:02:00 – Motivation zum Podcasten, Feedback, Lob und Kommentare
00:15:00 – Juristische Methodenlehre oder wie kann ich unklare Gesetze verstehen?
00:30:00 – Analogie und Teleologische Reduktion, und Hühner und Cannabisbrownies
00:48:00 – Die Bundesdatenschutzbeauftragte war bei und Intransparenzen bei der Wahl der Bundes- und Landesdatenschutzbeauftragten
00:55:00 – Wie kann man gegen die gegen die Veröffentlichung von Prankvideos vorgehen?
01:13:00 – Fallout und Game of Thrones
Links zu den diskutierten Themen und Folgen
Rundfunklizenzen für Live-Videos und Streamer – Rechtsbelehrung Folge 46 (Jura-Podcast)
Friday, June 30, 2017 • Duration 01:26:30
Die gesetzlichen Regelungen zur Rundfunklizenz kann man nicht wirklich nachvollziehen. Da werden von jedermann angebotene Live-Streams auf Twitch, Hangouts on Air bei YouTube oder Live-Videos bei Facebook und Instagram, mit großen TV-Sendern gleichgestellt, sogar, wenn sie lediglich eine Handvoll Zuschauer haben. Als Folge sind die Streamer gesetzlich gezwungen, mindestens 1.000 Euro für eine Sendelizenz zu bezahlen oder ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro zu riskieren.
Als Rechtfertigung für diesen gesetzlichen Zwang dienen die Sorgen um die Frequenzknappheit und Monopolbildung im Rundfunkmarkt, wie sie vom Bundesverfassungsgericht zuletzt 1981 geäußert wurden. Da diese Gefahren im Internet jedoch nicht mehr vorhanden sind, kann man die Lizenzpflicht sogar als eine ungerechtfertigte Zensur betrachten.
Auch die Landesmedienanstalten erkennen das an und schlagen eine Änderung des Gesetzes von einem Zulassungsverfahren, hin zu einer „qualifizierten Anzeigepflicht„. Dennoch müssen sie bis dahin das Gesetz vollziehen und verlangen öffentlichkeitswirksam von Let’s Playern wie Piet Smiet und Gronkh eine Lizenz für deren Live-Kanäle bei Twitch zu beantragen. Dabei wird gemunkelt, dass die Behörden damit eine öffentliche Diskussion auslösen und so den Gesetzgeber mittelbar zu einer Gesetzesänderung bewegen wollen.
Verweise auf andere Folgen
Genannte Quellen, Gesetze und Urteile
Bewertungen im Internet – Rechtsbelehrung Folge 45 (Jura-Podcast)
Tuesday, May 30, 2017 • Duration
In dieser Rechtsbelehrung beantworten wir alle Fragen rund um Bewertungen im Internet.
Unsere Zuhörer erfahren die rechtlichen Grundlagen, ob und wie man sich gegen Bewertungen wehren kann und warum Unternehmen sich neuerdings viel einfacher gegen Bewertungen wehren können. Ebenso erklären wir, warum Bewertungen von Autofahrern oder Prostituierten einen Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte darstellen.
Diese Folge nahmen wir zwischen Toronto in Kanada und Berlin auf und zum Ende zeigt Herr Richter, dass er nicht nur wunderbar moderieren, sondern auch musizieren kann.
00:19:00 – Bewertungen und unlautere Werbung. Wann führen Verweise auf Bewertungsplattformen oder die Beeinflussung von Bewertungen zu Wettbewersverstößen?
Verweise auf andere Folgen
Genannte Unterlagen, Aufsätze und Urteile
Sprechende Puppen und andere Minispione – Rechtsbelehrung Folge 44 (Jura-Podcast)
Wednesday, April 5, 2017 • Duration
Als 1986 ein Gesetz gegen so genannte „Minispione“ in Kraft trat (§ 90 TKG „Missbrauch von Sende- oder sonstigen Telekommunikationsanlagen“), stellte man sich darunter noch Kugelschreiber mit versteckten Mikrofonen vor.
In der Zwischenzeit wird unser Alltag zunehmend von „smarten Geräten“ bestimmt, die mit Mikrofonen oder Kameras ausgestattet sind. Ohne Mikrofone wäre z.B. die Kommunikation mit digitalen Assistenten, wie Alexa in den Echo-Lautsprechern von Amazon nicht vorstellbar.
Bisher schien sich niemand an diesen „Lauschfunktionen“ zu stören. Doch spätestens, seitdem auch Spielzeuge smarte Abhörfunktionen erhalten, werden Kritik und Verweise auf das Verbot von Minispionen laut. Dementsprechend teilte die Bundesnetzagentur in einer Pressemitteilung mit, dass sie die smarte Spielzeugpuppe „Cayla“ für verboten hält und forderte Eltern zu deren „Unschädlichmachung“ auf.
In dieser Podcastfolge widmen wir uns nicht nur „Cayla“ sondern prüfen generell, ob und wann smarte Geräte nach § 90 TKG verboten sind. In diesem Rahmen lernen die geneigten Hörer auch, wie der Bedeutungsgehalt von Gesetzen juristisch ergründet wird.
Wie immer freuen wir uns auf Ihre Kommentare und Ansichten!
00:00:00 – Hausmeisterei und Feedback
00:05:30 – Die Puppe „Cayla“ und ihre technischen Zuhörfähigkeiten.
00:08:80 – Das Verbot der Bundesnetzagentur gem. § 90 TKG.
00:09:70 – Was sind Minispione und wann ist deren Herstellung, Einführung, Vertrieb und Besitz strafbar?
00:22:30 – Liegen überhaupt die Voraussetzungen des § 90 TKG vor?
Genannte Vorschriften
Genannte Unterlagen, Aufsätze und Urteile
Fake News und Social Bots – Rechtsbelehrung Folge 43 (Jura-Podcast)
Friday, February 3, 2017 • Duration 01:30:39
Diese Folge der Rechtsbelehrung weicht ein bisschen von den bisherigen Folgen ab. Anders als bisher sind wir nicht streng juristisch, sondern auch ein bisschen politisch und philosophisch.
Was aber nicht heißt, dass wir uns nicht mit der rechtlichen Zulässigkeit von Fake News und Social Bots widmen. Die Bereiche des Rechts, in denen diese kulturell-politischen Phänomene relevant werden, sind jedoch alles andere als klar und handfest. Zwar ist das Lügen in vielen Gesetzen verboten, aber auf politischer Bühne scheint es ganz anders zu sein.
Nicht minder kontrovers wird die Zulässigkeit von Social Bots diskutiert. Sie sind zwar für sich nicht schädlich, können jedoch zumindest theoretisch politische Stimmungen beeinträchtigen. Aber ist das schon eine unzulässige Beeinflussung der freien Wahlen und der Chancengleichheit der Parteien (gem. Art. 20 Abs. 2, 21 Abs. 1 S. 1, 38 GG) oder lediglich eine Begleiterscheinung der Technik, die wir hinnehmen müssen?
Auch wir wurden uns nicht ganz einig, was den Umgang mit Fake News entspricht. Es gibt dazu keine eindeutig richtigen oder falschen Meinungen. Vielmehr einen hohen Bedarf nach Diskussion, Integrität der politischen Akteure, der Journalisten und Vorsicht vor Aktionismus und Schnellschüssen. Denn der Grat zwischen dem Schutz der Bürger vor Fake News und dem Aufbau einer Zensurinfrastruktur ist sehr schmal.
Angesichts des Themas freuen wir uns sehr über die Kommentare unserer Zuhörer. Sollte die Politik aktiv werden und z.B. soziale Plattformen wie Facebook mehr in die Pflicht nehmen? Oder den Bürgern mehr Klarsicht und Aufmerksamkeit zumuten? Wir sind gespannt und freuen uns auf Ihre Ansichten.
00:00:00 – Hausmeisterei, Rückblick auf die Rechtsbelehrung (Folge 42) beim Chaos Communication Congress #33c3, Rekapitulation Folge 41 zum Abmahnbeantworter, unsere Homestory im und die Rechtsbelehrung in der Dissertation „„.
Erwähnte Folgen
Weiterführende Links
Haftung für autonome Systeme, KIs und Bots – Rechtsbelehrung Folge 42 (Jura-Podcast)
Beim 33sten Chaos Communication Congress #33c3 in Hamburg hatte die Rechtsbelehrung ihre Live-Premiere. Da es uns viel Spaß gemacht hat auf der Bühne und mit dem Publikum zu diskutieren, wird es garantiert eine Wiederholung geben!
Als Thema haben wir uns die „Roboterhaftung“ ausgesucht, also die Frage wer Schuld ist, wenn künstliche Intelligenzen (kurz „KIs“) Verträge schließen oder Menschen verletzen. Dabei haben wir uns zuerst Gedanken gemacht, woran man festmachen kann, ob eine KI einen eigenen Willen bildet. Für rechtliche Fragen ist der Grad der Autonomie maßgeblich, weswegen wir den Begriff „Autonomes System“ passender fanden als den kaum eingrenzbaren Begriff „KI“.
Danach haben wir darüber gesprochen, wem der Wille und die Handlungen der autonomen Systeme zuzurechnen sind. Wir fragten uns zudem, ob es sinnvoll ist neben juristischen Personen (z.B. GmbHs, AGs) auch autonomen Systemen per Gesetz eine eigne Rechtspersönlichkeit als „“ zu verleihen.
Erwähnte Folgen
Weiterführende Links:
Abmahnbeantworter – Rechtsbelehrung Folge 41 (Jura-Podcast)
Tuesday, December 6, 2016 • Duration
Der Abmahnbeantworter ist ein Werkzeug, mit dem Antworten auf Filesharing-Abmahnung erstellt werden können. Dadurch soll unberechtigt Abgemahnten die Gegenwehr erleichtert werden. Veröffentlicht wurde der Abmahnbeantworter vom Förderverein freie Netze (Freifunk) und dem Chaos Computer Club (CCC).
Auf der Seite der Anwaltschaft ist der Abmahnbeantworter zum Teil sehr ablehnend aufgenommen worden. Bemängelt wurde u.a., dass den Abgemahnten mit dem Antwortschreiben kaum geholfen werde und sie sich sogar schaden können.
Diese Kontroverse war für uns ein Anlass, uns nicht nur den Abmahnbeantworter anzuschauen, sondern über den aktuellen Stand bei Filesharing-Abmahnungen zu sprechen. Dazu haben wir die Rechtsanwältin Beata Hubrig (Twitter) eingeladen, die u.a. abgemahnte Freifunker vertritt und an dem Abmahnbeantworter maßgeblich mitgewirkt hat.
Eine eher kritische Ansicht vertritt Rechtsanwalt Niklas Plutte (Twitter, Podcast), der selbst Mandanten in Filesharing-Fällen vertritt. Nach seiner Ansicht ist jeder Fall anders und die Verteidigung von Abmahnungen kann nicht effektiv von einem Onlinegenerator übernommen werden.
Erwähnte Folgen
Weiterführende Links
Angesprochene Quellen, Fälle, Gesetze und Urteile:
Recht für Podcaster – Rechtsbelehrung Folge 40 (Jura-Podcast)
Thursday, November 17, 2016 • Duration 01:53:38
Diese Folge ist zweifach besonders. Zum einen werden wir von Stephan Dirks, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht (Website, Twitter, Facebook) unterstützt. Stephan ist für viele unserer Hörer kein Unbekannter, da er mit dem Datenschutzexperten Henry Krasemann den Podcast Jurafunk betreibt (iTunes).
Da wir viel Spaß am gemeinsamen Podcasten hatten und Stephan soviel Fachwissen mitbrachte, freuen uns schon auf ein Wiedersehen! Dann gerne zu einem Rechtspodcast-Battle (falls Ihr Ideen habt wie ein solches aussehen kann, nehmen wir sie gerne auf ).
Eine weitere Besonderheit ist, dass die Inhalte dieser Folge von Hörern der Rechtsbelehrung und des Jurafunks vorgegeben wurden. Wir haben nach Euren Fragen zum Podcasting & Recht gefragt und möchten uns herzlichst für deren Zahl und vor allem Qualität danken.
Kostenloses Webinar von der Stiftung Datenschutz: „Im Wege eines transparenten Verfahrens„? – Auswahl- und Ernennungsverfahren von LfDI in Deutschland mit Dr. Carlo Piltz am 16. Mai 2024, 13:00 Uhr.
Wir bedanken uns bei unserem Gast, Rechtsanwalt Nicolas Maekeler, Syndikus beim heise Verlag.
Wir haben die Rundfunklizenz genau unter die Lupe genommen und klären auf, wer und unter welchen Voraussetzungen zur Beantragung einer Rundfunklizenz verpflichtet ist.
Unterstützt werden wir fachlich vom Rechtsanwalt Nicolas Maekeler (Twitter), Syndikus beim heise Verlag. Er hat das Zulassungsverfahren für die #heiseshow begleitet und weiß nicht nur viele Anekdoten zu erzählen, sondern auch wie Unternehmen dank der Lizenzpflicht Rundfunkgebühren sparen können.
Wir bedanken uns sehr beim Nicolas und wünschen Euch viel Spaß beim Zuhören und Sich-Mitwundern.
P.S. wir freuen uns auch sehr über die Nominierung für den klicksave-Award, der sich „an Personen und Projekte aus den Bereichen digitaler Angebote, Maßnahmen oder Initiativen, die den verantwortungsbewussten Umgang mit Daten fördern oder damit zur Stärkung der Meinungsfreiheit beitragen“ richtet. Genau das ist auch unser Ansinnen.
00:00:00 – Hausmeisterei und Bewertungsmangel.
00:02:13 – Begrüßung unseres Gastes Nicolas Maekeler.
00:04:24 – Einführung in die Thematik und die Problematik mit Let’s Plays, Twitch, Piet Smiet und Gronkh.
00:12:00 – Der Schutz der Rundfunkfreiheit als Grundrecht und warum die Rundfunkregulierung ursprünglich keine Zensur war.
00:18:00 – Die einzelnen Voraussetzungen: linearer Empfang, gerichtet an die Allgemeinheit (was auch bei Spartenprogrammen gegeben ist).
00:21:45 – Wan liegt ein Sendeplan vor? Wie häufig muss man senden? Hängt es von Hinweisen an die Nutzer ab??
00:26:50 – Wann wird eine Sendung journalistisch-redaktionell und hat meinungsbildende Relevanz?
00:35:00 – Unterschiedliche Behandlung von Hörfunk über das Internet, welcher nur angemeldet werden muss.
00:36:40 – Das Lizenzverfahren und seine Kosten am Beispiel der #heiseshow.
00:51:00 – Soll man überhaupt eine Rundfunklizenz beantragen oder lieber abwarten, bis die Behörde sich meldet?
00:53:30 – Sollten nicht eigentlich die Plattformen und nicht die Streamer eine Lizenz beantragen?
00:55:30 – Welche Verpflichtungen entstehen mit der Lizenz einher? Trennungsgebot, Jugendschutz und Werbezeit für Parteien.
01:01:00 – Rundfunklizenz als Sparmodel durch Befreiung von Rundfunkgebühren?
01:03:40 – Ist die Rundfunklizenz eine Form verfassungswidriger Zensur?
01:08:00 – Die Landesmedienanstalten sind nicht die Bösen und hätten das Gesetz gerne von einer Zulassungs- zu einer qualifizierten Anzeigepflicht geändert.
01:12:00 – Wird die Reform der AVMD-Richtlinie bald einen Anlass zur Änderung geben, weil ansonsten z.B. auch YouTube-Videos zulassungspflichtig wären?
01:16:00 – Kann eine fehlende Lizenz abgemahnt werden, weil es eine Marktverhaltensregelung ist?
01:23:50 – Hinweis auf unsere Nominierung für den Klicksafe-Preis
Streaming-Angebote und die Freiheit im Netz – ein Beitrag des Vorsitzenden der Deutschen Landesmedienanstalten Siegfried Schneider, in dem er sich für eine qualifizierte Anzeigepflicht ausspricht.
00:23:00 – Gewichtung von Persönlichkeitsrechten im Rahmen der Prüfung von Bewertungen.
00:33:00 – Können Bewertungsportale und Nutzer alleine aufgrund der Art der Bewertungskriterien haften?
00:41:00 – Dürfen Privatpersonen bewertet werden?
00:48:00 – Besteht ein Anspruch darauf, gar nicht bewertet zu werden?
00:49:00 – Gibt es rechtliche Unterschiede zwischen Textbewertungen und Sternchenbewertungen?
00:53:00 – Unterschiede bei Bewertungen im Offlinebereich.
00:57:00 – Wie man sich gegen Bewertungen wehren kann und warum dies nunmehr einfacher geworden ist.
01:03:00 – Auskunftsrechte der Bewerteten gegenüber Plattformbetreiber, die als „Aushilfsrichter“ zwischen den Interessen der Bewertenden und der Bewerteten stehen.
BGH, 01.03.2016 – VI ZR 34/15 (Ärztebewertungen/Jameda III) – Bewertungsplattformen müssen prüfen, ob die bewertende Person die Leistung tatsächlich in Anspruch genommen hat.
BGH, 23.09.2014 – VI ZR 358/13 (Ärztebewertungen/Jameda II) – Es besteht kein Anspruch auf die generelle Löschung von einem Bewertungsportal.
BGH, 01.07.2014 – VI ZR 345/13 (Ärztebewertungen I) – Plattformbetreiber ist nicht zur Auskunft über die Nutzer verpflichtet.
00:36:00 – Schutz von Parteien gegenüber Fake News und was zählt die Wahrheit im politischen Betrieb.
00:45:00 – Social Bots, deren Verhältnis zu Fake News und deren Gefährlichkeit für die Demokratie, Kennzeichnungspflichten und das Gesetzesvorhaben gegen digitalen Hausfriedensbruch.
01:04:00 – Wie kann man die Ausbreitung von Fake News stoppen, welche Rolle spielen dabei soziale Netzwerke und könnte eine Gegendarstellungspflicht helfen?
01:16:00 – Welche Maßnahmen kommen sonst in Frage, um Fake News einzudämmen.
01:20:00 – Was hat das Ganze mit der Postmoderne zu tun?
Musikzitat am Ende: „Hey, Pippi Langstrumpf“ (Quellenangabe lt. Wikiepdia: Originaltext: Astrid Lindgren; dt. Übersetzung: Wolfgang Franke und Helmut Harun; Musik: Jan Johansson und Deutschen Konrad Elfers; Gesang: Rosy Teen)
Im Ergebnis kamen wir zu der Überzeugung, dass bisherige Haftungsregeln vor allem mit der fehlenden Abgrenzung von autonomen Systemen Schwierigkeiten haben werden. Denn anders als die romantische Vorstellung eines Roboters als Individuum, sind autonome Systeme untereinander vernetzt und tauschen Funktionen, Bibliotheken sowie Informationen aus. Mangels einer Kontur muss daher über eine gemeinsame Haftung der beteiligten Nutzer, Diensteanbieter, Hersteller, Programmierer oder gar eine Versicherungspflicht und Kollektivhaftung der Gesellschaft nachgedacht werden.
Wir bedanken uns beim Publikum, dem Sendezentrum, den Helfern (Engeln) vor Ort und wünschen Ihnen viel Spaß beim Zuhören. Wenn Sie unsere Ansichten teilen oder Ihnen widersprechen, freuen uns über Kommentare, Empfehlungen sowie Bewertungen bei ITunes!
Dieses Mal können Sie die Rechtsbelehrung zudem nicht nur hören sondern bei YouTube auch sehen.
00:00:00 – Vorstellung des Themas und warum Verträge und Schadensersatz relevanter sind, als die Bestrafung von KIs.
00:08:00 – Wir erklären den Unterschied zwischen automatischen und autonomen Systemen.
00:17:30 – Können autonome Systeme Verträge schließen? Wann kommen Verträge überhaupt zustande und warum können Maschinen keine wirksamen Willenserklärungen abgeben?
00:20:30 – Bedarf es einer E-Person als Ergänzung zu natürlichen Personen (= Menschen) und juristischen Personen (z.B. GmbHs) ?
00:28:30 – Können autonome Systeme rechtlich nicht einfach wie Sklaven behandelt werden?
00:35:00 – Weder Bote, noch Vertreter… für wen handelt die KI dann? Die Juristen finden immer einen Weg.
00:52:00 – Haftung von autonomen Systemen für Sach- und Menschenschäden und wie man sie versichert.
00:56:00 – Warum die Problematik des Nachweises von Kausalitäten und der Schuld bei autonomen Systemen die Privatsphäre erheblich belasten könnte.
Wir bedanken uns bei unseren Gästen für eine kompetente, aber auch kontroverse Diskussion. Wir wissen nun um das politische Signal des Abmahnbeantworters, seine Möglichkeiten, aber auch Grenzen, die sich aus der komplizierten Rechtslage ergeben.
Hinweis: Ihr könnt mit Beata Hubrig über den Abmahnbeantworter auch auf dem 33. Congress des Chaos Computer Clubs im Rahmen des Talks „Kampf dem Abmahnunwesen„, am 27. Dezember 2016 um 16:30, diskutieren.
00:00:00 – Vorstellung der Gäste und des Themas
00:06:30 – Filesharing, IP-Adressen als Identifizierungsmerkmal und die Funktion von Abmahnungen.
00:10:00 – Wie funktioniert die „Abmahnindustrie“, warum hat sie einen schlechten Ruf und was kostet die Verteidigung gegen Abmahnungen.
00:14:00 – Entmündigung mit Textbausteinen und die Frage, ob nicht jeder Mensch Abmahnungen auch ohne Jurastudium verstehen müsste.
00:26:00 – Warum haftet der Anschlussinhaber für Rechtsverstöße, die er nicht begangen hat?
00:39:00 – Unterlassungserklärung, deren Modifizierung und mögliche Folgen in der Zukunft?
00:41:50 – „Mc Fadden vs Sony“ und unsinnige Pflichten zur Nutzeridentifizierung.
01:02:00 – Störerhaftung und die sekundäre Beweislast.
01:16:00 – Abmahnbeantworter, seine Funktionen, Möglichkeiten und Ziele.
01:30:00 – Kritik am Abmahnbeantworter und mögliche negative Folgen für die Nutzer.
01:54:00 – Abmahnbeantworter als ein politisches Statement
Im Podcast selbst, ging es fachlich um Recht für Podcaster, angefangen bei Urheberrechten, Rechten an Tonaufnahmen, Persönlichkeitsrechten, bis zu Problemen bei Gemeinschaftspodcasts und dem Steuerrecht. Viel Spaß beim Hören!
00:00:00 – Vorstellung von Rechtsanwalt Stephan Dirks.
00:03:00 – Darf man die Namen von Zuhörern und Kommentartoren nennen?
00:06:30 – Welches Recht gilt für Podcasts, vor allem, wenn Hörer im Ausland angesprochen werden?
00:10:10 – Was ist beim Hosting von Podcasts und Content-Delivery-Networks datenschutzrechtlich zu beachten?
00:13:50 – Wann darf Persönliches im Podcast ausgeplaudert werden und darf man fremde Behauptungen verbreiten?
00:24:00 – Urheberrechtlicher Schutz von Podcast und Schutz des Tonträgerherstellers.
00:32:08 – Gemeinschaftspodcasts, Miturheberrechte, automatische GbR-Gründung, gemeinsame Haftung und warum man am Anfang an das Ende denken sollte.
00:33:00 – Der Schutz des Podcasttitels als Werktitel und Marke.
00:44:30 – Bedarf es eines Copyright-Zeichens, damit Urheberrechte am Podcast entstehen?
00:45:00 – Creative-Commons-Lizenzen und Versionsänderungen bei der Verlinkung zu Podcast-Lizenzen.
00:48:30 – Dürfen Podcasts automatisch in Podcastverzeichnisse aufgenommen und dort in Playern eingebunden werden?
00:50:40 – Worauf ist bei Verträgen mit Podcastnetzwerken und Plattformen wie Audible, Spotify, etc. zu achten?
00:52:30 – Wort- und Musikzitate und warum deren Zulässigkeit weniger von der Zitatlänge, als dem Zitatkontext abhängt.
01:01:00 – Podcast-Logos, Urheber- und Markenrechte.
01:04:00 – Wir unterbrechen den Podcast und verabschieden unseren Gast.
01:06:00 – Wir unterbrechen die Unterbrechung.
01:06:00 – Warum trotz GEMA-Tarifen eine rechtlich zulässige Nutzung von Musikstücken in Podcasts mangels einer GVL-Lizenz praktisch kaum möglich ist.
01:13:00 – Rechtssichere Nutzung von Musik unter Creative-Commons-Lizenzen.
01:16:00 – Bieten Uploadplattformen für Podcasts (z.B. Mixtcloud, YouTube oder Spotify) eine rechtliche Sicherheit bei der Einbindung von Musikstücken im Podcast?
01:19:45 – Was ist bei Werbung in Podcasts zu beachten und wann sind Werbehinweise erforderlich, um unerlaubte Schleichwerbung zu vermeiden?
01:28:00 – Wann werden Podcasts steuerlich relevant und müssen Spenden der Nutzer (z.B. via Flatter, Patreon) steuerlich überhaupt erklärt werden?
01:36:00 – Wie werden Gewinne und Verluste bei Podcasts berechnet, darf man Verluste absetzen und was ist im Fall einer Steuerhinterziehung zu befürchten?
01:45:00 – Dürfen „Strohpersonen“ bei Podcasts mit brisanten Themen im Impressum auftauchen?
01:50:00 – Müssen sich Podcasts um den Jugendschutz kümmern?
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