Der Lern-Podcast für Jurastudium, Referendariat und Staatsexamen.
Kurzerklärt – Der Jurapodcast ist deine digitale Arbeitsgemeinschaft zum Anhören. Wir begleiten dich verständlich, strukturiert und auf Augenhöhe durch das Jurastudium, das Referendariat und die Vorbereitung auf das Erste und Zweite Staatsexamen.
In jeder Folge bereiten wir die wichtigsten Themen aus Öffentlichem Recht, Strafrecht und Zivilrecht kompakt, verständlich und klausurorientiert auf. Egal ob Gutachtenstil, Prüfungsschemata, klassische Fälle oder aktuelle Examensprobleme: Hier bekommst du juristisches Wissen so erklärt, dass du es wirklich lernen, wiederholen und in der Klausur anwenden kannst.
Ideal für die Examensvorbereitung, zum Wiederholen und für unterwegs – dein Jura-Podcast für Studium, Referendariat und Examen.
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"Das Lehrbuch vermittelt das examensrelevante Wissen im Strafprozessrecht für das Erste und Zweite Juristische Staatsexamen. Es stellt die Justizpraxis anhand von bedeutsamen Verfahren und unter Auswertung empirischer Daten dar. Lösungsfälle und ein abschließendes Repetitorium unterstützen den Lernprozess. Besonderes Augenmerk wird auf die Wandlung des klassischen Strafprozesses hin zu einem ökonomischen Strafprozess gelegt."
📄 Folgenbeschreibung:
In dieser Folge von Kurzerklärt – Der Jurapodcast geht es um eine besonders spannende Zwangsmaßnahme der Strafprozessordnung: die heimliche Überwachung im Besuchsraum der Untersuchungshaft.
Ausgangspunkt ist ein Fall des BGH (Urteil vom 29. April 2009 – 1 StR 701/08), in dem ein Gespräch zwischen dem Beschuldigten und seiner Ehefrau heimlich abgehört wurde – mit entscheidenden Erkenntnissen für das Verfahren.
Wir klären in dieser Folge:
Welche heimlichen Überwachungsmaßnahmen die StPO kennt und wozu sie jeweils dienen,
was genau der „kleine Lauschangriff“ nach § 100 f StPO erlaubt,
warum der Besuchsraum einer Haftanstalt nicht vom Schutzbereich des Art. 13 GG erfasst ist,
und wo die Grenzen solcher Überwachungen liegen – insbesondere mit Blick auf den Kernbereich privater Lebensgestaltung nach § 100 d StPO.
Zum Schluss werfen wir einen Blick nach vorn:
Was passiert mit heimlich erlangten Erkenntnissen, wenn sie vielleicht doch zu weit gingen?
In der nächsten Folge geht’s deshalb um die Verwertbarkeit von Beweismitteln und Beweisverwertungsverbote.
"Diese gänzlich überarbeitete 10. Auflage berücksichtigt den Gesetzesstand 2025. Versehen mit über 1600 Fundstellen und mehr als 250 Fallbeispielen, Aufbauhinweisen und Skizzen sowie einem gesonderten Teil über das Anfertigen eines Gutachtens und einer Ordnungsverfügung, ist dieses Buch sowohl für die Prüfungsvorbereitung als auch für den Praktiker eine wertvolle Hilfe."
📄 Folgenbeschreibung:
Willkommen zu einer neuen Folge von Kurzerklärt – Der Jurapodcast!
Diese Folge wird euch wieder präsentiert von unserem Kooperationspartner Nomos Verlag. Den Link zum Nomos-Shop findet ihr wie immer in unseren Shownotes.
Heute steigen wir tiefer in den § 823 Abs. 1 BGB ein – und zwar in die geschützten subjektiven Rechte, genauer gesagt: das Eigentum. Nachdem wir letzte Woche über die Lebensgüter gesprochen haben, klären wir heute, was das Eigentum im Sinne des § 823 I BGB umfasst, wann eine Eigentumsverletzung vorliegt und wo die Grenze zu bloßen Vermögensschäden verläuft.
Anhand klassischer Beispiele – vom beschädigten Fahrradreifen bis zum berühmten Fleet-Fall des BGH – zeigen wir euch, wie ihr in der Klausur sauber zwischen Substanzeingriff, Besitzentzug und Nutzungsbeeinträchtigungunterscheidet.
"Diese gänzlich überarbeitete 10. Auflage berücksichtigt den Gesetzesstand 2025. Versehen mit über 1600 Fundstellen und mehr als 250 Fallbeispielen, Aufbauhinweisen und Skizzen sowie einem gesonderten Teil über das Anfertigen eines Gutachtens und einer Ordnungsverfügung, ist dieses Buch sowohl für die Prüfungsvorbereitung als auch für den Praktiker eine wertvolle Hilfe. Der Autor ist promovierter Jurist mit jahrzehntelanger wissenschaftlicher Erfahrung aus seinen hauptamtlichen Tätigkeiten sowohl an der Hochschule für öffentliche Verwaltung als auch an der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz."
📄 Beschreibung:
Willkommen zu einer neuen Folge Kurzerklärt – Der Jurapodcast. Heute beschäftigen wir uns mit einem klassischen Aufbauschema-Thema aus dem Strafrecht BT: dem Konkurrenzverhältnis der Tatvarianten der Urkundenfälschung nach § 267 StGB.
Zunächst wiederholen wir die drei Varianten: Herstellen, Verfälschen und Gebrauchen – und klären dann, wann eine Handlungseinheit (§ 52 StGB) und wann Tatmehrheit (§ 53 StGB) vorliegt.
💡 Kernaussagen & Lerneffekte:
Var. 1 (Herstellen) und Var. 2 (Verfälschen) können im Ergebnis dasselbe bewirken – trotzdem ist Var. 2 spezieller.
Zwischen Verfälschen und anschließendem Gebrauch liegt in der Regel Tateinheit, wenn ein einheitlicher Willensentschluss vorliegt.
Wird aber die Urkunde zu einem anderen Zweck gebraucht, als ursprünglich geplant: Tatmehrheit (§ 267 StGB zweimal).
Kooperationspartner dieser Folge ist der Nomos Verlag
Die Empfehlung unseres Kooperationspartners: Lehrbuch BGB AT
Das Lehrbuch konzentriert sich auf die Kernbereiche der Rechtsgeschäftslehre: Willenserklärungen, Vertragsschluss, Rechts- und Geschäftsfähigkeit, Nichtigkeit von Rechtsgeschäften, Willensmängel, Boten und Stellvertreter:innen. Es wendet sich damit zum einen an Studienanfänger:innen, denen auf leicht verständliche Weise der für sie relevante Stoff aus dem Allgemeinen Teil des BGB vermittelt wird. Zum anderen ist das Buch auch für Studierende höherer Semester geeignet, die schnell die wichtigsten und „klausurträchtigsten“ Themen wiederholen wollen. Speziell für sie finden sich Hinweise auf Probleme, die im Zusammenspiel von Allgemeinem Teil sowie Schuld- und Sachenrecht auftreten. Viele Beispiele, Hinweise auf häufige Fehler und Tipps für richtige Formulierungen erleichtern das Verständnis und helfen bei der Prüfungsvorbereitung.
Florian Faust ist Professor an der Bucerius Law School. Er hält ständig Lehrveranstaltungen im Allgemeinen Teil des BGB sowohl für Studienanfänger als auch für mittlere Semester und Examenskandidaten.
Viele Hinweise von Teilnehmern an diesen Veranstaltungen sind in das Buch eingeflossen.
Kooperationspartner dieser Folge ist der Nomos Verlag
Die Empfehlung unseres Kooperationspartners: Klausurtraining besonderes Verwaltungsrecht Das Besondere Verwaltungsrecht versammelt zunächst eine Vielzahl von unterschiedlichen Teilbereichen des öffentlichen Rechts. Neben der „Verklammerung“ durch das allgemeine Verwaltungsrecht gibt es aber auch in den Teilbereichen des besonderen Verwaltungsrechts gemeinsame Grundstrukturen und typische Problemkonstellationen, die immer wieder kehren, und deren Einübung und Beherrschung bei der Lösung verwaltungsrechtlicher Klausuren essentiell sind. Das Klausurtraining hilft dabei, den berühmten „roten Faden“ in der Fallbearbeitung verwaltungsrechtlicher Klausuren zu erkennen. Mit ihm erlernen Sie das notwendige Rüstzeug, um auch Fälle aus vermeintlich exotischen Teilbereichen des besonderen Verwaltungsrechts sicher und mit einer gut vertretbaren Argumentation bearbeiten zu können.
Anhand von über 100 systematisch geordneten BGH- und OLG-Entscheidungen werden die Probleme des Allgemeinen Teils des Strafrechts anschaulich dargestellt und analysiert. Jede Entscheidungsbesprechung beginnt mit einer kurzen Darstellung des Sachverhalts, gefolgt von einem wörtlichen Zitat der entscheidenden Passage der Gründe. So können sich die Leser:innen selbst ein Bild machen, ehe sie die anschließende Analyse der Entscheidung und des Problems zur Kenntnis nehmen. Jedes Kapitel schließt mit Hinweisen zu Aufbau und Darstellung der behandelten Probleme. Die 5. Auflage berücksichtigt Entscheidungen, die in der strafrechtlichen und der allgemeinen Öffentlichkeit Aufsehen erregt haben, darunter zum Berliner Raserfall, das Zschäpe-Urteil und das Urteil zum Rücktritt von der räuberischen Erpressung.
ZR072 Schuldrecht AT | Erfüllung | Leistung an einen Dritten | § 364 BGB
Season 9 · Episode 72
Tuesday, March 11, 2025 • Duration 24:15
ZR072 Schuldrecht AT | Erfüllung | Leistung an einen Dritten | § 364 BGB
Kooperationspartner dieser Folge ist der Nomos Verlag
Die Empfehlung unseres Kooperationspartners: Lehrbuch BGB AT
Das Lehrbuch konzentriert sich auf die Kernbereiche der Rechtsgeschäftslehre: Willenserklärungen, Vertragsschluss, Rechts- und Geschäftsfähigkeit, Nichtigkeit von Rechtsgeschäften, Willensmängel, Boten und Stellvertreter:innen. Es wendet sich damit zum einen an Studienanfänger:innen, denen auf leicht verständliche Weise der für sie relevante Stoff aus dem Allgemeinen Teil des BGB vermittelt wird. Zum anderen ist das Buch auch für Studierende höherer Semester geeignet, die schnell die wichtigsten und „klausurträchtigsten“ Themen wiederholen wollen. Speziell für sie finden sich Hinweise auf Probleme, die im Zusammenspiel von Allgemeinem Teil sowie Schuld- und Sachenrecht auftreten. Viele Beispiele, Hinweise auf häufige Fehler und Tipps für richtige Formulierungen erleichtern das Verständnis und helfen bei der Prüfungsvorbereitung.
Florian Faust ist Professor an der Bucerius Law School. Er hält ständig Lehrveranstaltungen im Allgemeinen Teil des BGB sowohl für Studienanfänger als auch für mittlere Semester und Examenskandidaten.
Viele Hinweise von Teilnehmern an diesen Veranstaltungen sind in das Buch eingeflossen.
Sie wollen mit einem Lehrbuch die Grundstrukturen der Nicht-Vermögensdelikte lernen und verstehen? Dann ist dieses Lehrbuch zum Strafrecht BT I genau das Richtige für Sie! Es enthält den prüfungsrelevanten Stoff zu den Nicht-Vermögensdelikten, insbesondere zu den Delikten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit. Das einführende Studienbuch stellt alle wichtigen Meinungsstreitigkeiten dar und bereitet die zentralen Argumente auf. Viele Originalfälle aus der Rechtsprechung illustrieren die Inhalte anschaulich. Durch Klausurtipps lernen Sie, wie Sie in der Falllösung das gelernte Wissen anbringen können.
Als Sitzungsstaatsanwälte haben die meisten Referendare erstmals die Gelegenheit, allein und eigenverantwortlich in einer Verhandlung aufzutreten. Bei der Bewältigung der nicht einfachen Aufgabe hilft dieses Buch sowohl Referendaren als auch jungen Staatsanwält:innenen: Dem chronologischen Ablauf einer Strafsache vor dem Amtsgericht folgend, erläutern Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert und Oberstaatsanwalt a.D. Anton Deventer prägnant die praxisrelevanten Verfahrenssituationen und ermöglicht den Lesern so eine schnelle Einarbeitung in die Rolle des Staatsanwalts. Im Anhang sind alle wichtigen Anträge enthalten, sodass in der Sitzung auftauchende Fragen für eine angemessene Reaktion schnell nachgelesen werden können. Praxistipps und Formulare für verschiedene Plädoyers und Sitzungsberichte runden den Band ab.
Links zu Urteilen findet ihr auf unsere Patreon-Plattform.
Die Fallsammlung enthält ausformulierte Lösungen vor allem zum Recht der ungerechtfertigten Bereicherung, zur Geschäftsführung ohne Auftrag und zum Deliktsrecht und trifft damit (auch in der Gewichtung) den typischen Bedarf von Prüfungskandidaten. Dem Leser wird freilich nicht nur die gutachtliche Bearbeitung vorgeführt, sondern zugleich der relevante Stoff in geeigneter Auswahl nähergebracht. Denn die gesetzlichen Schuldverhältnisse gelten mit Recht als schwieriger Stoff. Man denke an die bereicherungsrechtlichen Mehrpersonenverhältnisse, den tückischen § 817 Satz 2 BGB sowie an die berühmte Saldotheorie, ebenso an die tatbestandliche Ausdehnung der Geschäftsführung ohne Auftrag und schließlich an die Unschärfen in der Lehre von den Verkehrspflichten. All diese Komplikationen sorgen dafür, dass ein Schlüsselverständnis nicht ausreicht. Vielmehr müssen sich Studierende viele Probleme über mühsam angeeignetes Detailwissen erschließen. Dennoch setzen die hier vorgestellten Lösungen vor allem auf das »Verstehen« und haben so häufig eine recht kritische Sicht auf die Rechtsprechung.
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