DAS gilt seit dem 7. Juni 2023: Wenn der Zug zu spät ankommt, muss die Bahn nicht mehr in allen Fällen Entschädigung zahlen. Bei sogenannten außergewöhnlichen Umstände gehen Bahnkunden jetzt leer aus. Was im neuen Gesetz drinsteht verrate ich heute. Den Podcast gibt's auch als Video auf www.taxpro.tv Die Kapitelmarker:
00:00 Intro
00:53 Bisher gab es Geld
01:17 Das sagt die Europäische Kommission
02:10 Auf die außergewöhnlichen Umstände kommt es an
04:50 Was gilt beim Suizid auf den Gleisen?
05:46 Hier gibt's kein Geld
06:10 Hier gibt's Geld
06:57 Was soll das Ganze ausgerechnet jetzt?
08:00 DAS ist bei der EU passiert
09:04 Wie geht's jetzt weiter?
09:28 Das sagt die Deutsche Bahn
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Die Quellen zum Podcast:
Die neue Rechtslage:
Die Verordnung (EU) 2021/782 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021
über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr (Neufassung):
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32021R0782
Die alte Rechtslage:
Die Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr: