Kann ein Erbanteil von 8 Prozent den Verkauf vom Elternhausstoppen? Ja, zumindest erst mal. Denn in der Erbengemeinschaft entscheidet keiner allein: Beim Notar müssen am Ende alle Erben unterschreiben.
Ihr habt das Elternhaus mit Geschwistern geerbt und seideuch nicht einig, was damit passieren soll? In diesem Expertentalk sprechen Fritz Stelzer und Lars Roth von Immosmart in München darüber, wie eine Erbengemeinschaft trotzdem zu einer Lösung findet: verkaufen, vermieten oder die Geschwister auszahlen.
Was tun, wenn die Schwester das Elternhaus nicht verkaufenwill, weil so viele Erinnerungen daran hängen? Warum gehört vor jeder Entscheidung erst ein Preisschild aufs Haus? Und wo liegt das Konfliktpotenzial, wenn einer die anderen auszahlt? Außerdem geht es darum, warum ein Mieter den Verkaufspreis drücken kann und welche Basis am Ende wirklich fair ist: ein Gutachten oder der Verkaufspreis.
Was meint ihr: Sollte in einer Erbengemeinschaft die Mehrheit entscheiden dürfen oder ist es richtig, dass jede Stimme zählt? Schreibt es in die Kommentare.
Kapitel:
00:00 Intro
00:19 Das Elternhaus erben: erst Trauer, dann Freude
01:06 Erbengemeinschaft: plötzlich wieder in einem Boot
02:23 Kann ich über meine Hälfte allein bestimmen?
03:20 Die Schwester will nicht verkaufen, was nun?
04:33 Erster Schritt: ein Preisschild für das Haus
05:47 Wie einig sind sich Erbengemeinschaften?
07:28 Können 8 Prozent Erbanteil alle stoppen?
09:19 Verkaufen oder vermieten?
11:00 Was beim Vermieten eines geerbten Hauses zu bedenkenist
13:01 Warum es oft zum Verkauf kommt
13:40 Gutachten oder Verkaufspreis: die faire Basis
16:07 Mediation für Erbengemeinschaften und Fazit
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