Unverheiratet eine Immobilie kaufen, ganz ohne Vertrag, weilman sich ja liebt? Genau das kann Paare richtig Geld kosten. Denn ohne Trauschein seid ihr beim gemeinsamen Immobilienkauf gesetzlich kaum abgesichert, weder im Erbfall noch bei einer Trennung.
In diesem Expertentalk sprechen Fritz Stelzer und Lars Roth von Immosmart in München darüber, was Paare ohne Trauschein beim gemeinsamen Kauf einer Wohnung oder eines Hauses regeln sollten. Wichtig auch für alle, die schon gemeinsam gekauft haben.
Darum geht es in diesem Expertentalk:
• Erbrecht: Was passiert mit der Immobilie im Todesfall?
• Immobilienkredit: Wer haftet, wenn beide unterschreiben?
• Grundbuch: Wer sollte eingetragen werden, wenn einer mehr Eigenkapital mitbringt?
• Tilgung: Warum jede Rate auch Eigenkapital ist
• Trennung: Kein Zugewinnausgleich und Streit um die Eigenleistung
• Eigentum: Die Lösung, die Fritz und Lars oft bevorzugen
Was ist eure Meinung: Reicht Vertrauen, oder gehört einVertrag dazu? Schreibt es in die Kommentare.
Kapitel:
00:00 Intro
00:24 Unverheiratet gemeinsam kaufen, ganz ohne Vertrag?
01:38 Verheiratet oder nicht: der große Unterschied
02:07 Kein gesetzliches Erbrecht ohne Trauschein
03:12 Kein Zugewinnausgleich für unverheiratete Paare
04:00 Gemeinsame Haftung und wer ins Grundbuch gehört
05:26 Eigenkapital und Tilgung fair aufteilen
06:47 Streitpunkt Eigenleistung bei der Trennung
07:43 Wie oft streiten Paare bei einer Trennung?
08:35 Welchen Rahmen die Ehe zusätzlich gibt
09:48 Tipps für den gemeinsamen Immobilienkauf
12:11 Der wichtigste Tipp: vorher informieren
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