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Explore every episode of the podcast Auslegungssache – der c't-Datenschutz-Podcast

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TitlePub. DateDuration
Schwarz-Rote Koalition: Datenschutz im Umbruch16 May 202501:14:42
Schwarz-Rote Koalition: Datenschutz im Umbruch Im c't-Datenschutz-Podcast diskutieren Holger Bleich, Joerg Heidrich und Ex-Landesdatenschützer Stefan Brink über die geplante Neuausrichtung des Datenschutzes unter der schwarz-roten Koalition. Droht ein Abschied vom föderalen Modell? Die neue Regierungskoalition hat sich einiges vorgenommen, um den Datenschutz in Deutschland neu auszurichten. Im Koalitionsvertrag ist von "Entbürokratisierung" und "Zentralisierung" die Rede. Doch was bedeutet das konkret? Droht ein Abschied vom föderalen Modell der Datenschutzaufsicht? Und welche Rolle spielt dabei das neue Bundesministerium für Digitalisierung und Verwaltungsmondernisierung (BMDV) und dessen Quereinsteiger-Chef, der neue Bundesminister Karsten Wildberger? Diesen Fragen gehen c't-Redakteur Holger Bleich, Verlagsjustiziar Joerg Heidrich und der ehemalige Landesdatenschutzbeauftragte von Baden-Württemberg, Dr. Stefan Brink, in der aktuellen Episode des c't-Datenschutz-Podcasts nach. Brink warnt davor, den Datenschutz vorschnell als "Bürokratie" abzustempeln. Vielmehr gehe es um ein Grundrecht, das in Einklang mit anderen Interessen wie der Datennutzung gebracht werden müsse. Eine Zentralisierung der Datenschutzaufsicht beim Bund, wie im Koalitionsvertrag angedeutet, sieht Brink kritisch. Ihm zufolge würde sie einen massiven Umbau bedeuten: Drei Viertel der Stellen in den Ländern würden wegfallen. Brink sieht die Gefahr, dass dadurch die Beratung vor Ort leidet und das Datenschutzniveau sinkt. Auch das neue Digitalministerium wird diskutiert: Es übernimmt viele Kompetenzen, die bislang auf verschiedene Ressorts verteilt waren, doch der Datenschutz bleibt beim Innenministerium. Brink sieht das als verpasste Chance, den Datenschutz stärker mit der Digitalpolitik zu verzahnen. Zudem kritisiert er, dass die Bundesregierung der Bundesdatenschutzbeauftragten eine neue Rolle als "Beauftragte für Datennutzung, Datenschutz und Informationsfreiheit" zuschreiben will. Beim Thema Informationsfreiheit herrscht Ernüchterung: Ein modernes Transparenzgesetz, wie es der Ampelkoalition vorschwebte, ist nun nicht mehr in Sicht, stattdessen ist laut Brink "vier Jahre Winter" angesagt. Am Ende steht das Bild einer komplexen Gemengelage: Datenschutz bleibt ein zentrales Grundrecht, steht aber unter politischem und wirtschaftlichem Druck.
Transatlantisches Daten-Sturmtief02 May 202501:01:53
Der Datentransfer zwischen der EU und den USA steht erneut auf wackeligen Beinen. Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) bereits die Vorgängerabkommen "Safe Harbor" und "Privacy Shield" gekippt hatte, droht nun auch dem aktuellen "Transatlantic Data Privacy Framework" (TADPF) ein jähes Ende. Im c't-Datenschutz-Podcast erläutern Holger und Joerg Heidrich zusammen mit Dr. Stefan Brink die komplexe Gemengelage. Brink war bis Ende 2022 Landesdatenschutzbeauftragter in Baden-Württemberg, leitet nun das Wissenschaftliche Institut für die Digitalisierung der Arbeitswelt (wida) und kennt die Problematik aus nächster Nähe. Das TADPF sollte den Datentransfer eigentlich endlich auf eine solide Basis stellen. US-Präsident Biden erließ dazu 2022 die Executive Order 14086, die den Zugriff von US-Geheimdiensten auf EU-Bürgerdaten einschränken und Beschwerdemöglichkeiten schaffen sollte. Doch die Umsetzung ist fragil. Brink erläutert, dass die Executive Order jederzeit von US-Präsident Donald Trump wieder einkassiert werden könnte. Zudem ist das vorgesehene Kontrollgremium PCLOB faktisch lahmgelegt, da ihm die Mitglieder fehlen. Die EU-Kommission versucht nach Beobachtung von Holger, die Probleme auszusitzen, doch im EU-Parlament wachse der Druck, den Angemessenheitsbeschluss aufzuheben. Auch sogenannte Standardvertragsklauseln als Alternative stehen auf tönernen Füßen, da der EuGH hohe Anforderungen an "Transfer Impact Assessments" stellt. US-Gesetze wie der CLOUD Act ermöglichen weiterhin den Zugriff auf Daten bei US-Anbietern. Für EU-Unternehmen ist es kaum leistbar, sich komplett von US-Diensten zu lösen, da eine digitale Souveränität Europas fehlt. Die Aufsichtsbehörden in Deutschland und Europa sitzen nach Brinks Schilderung zwischen den Stühlen: Sie wissen um die rechtlichen Mängel, schrecken aber vor harten Maßnahmen zurück – auch aus Furcht vor wirtschaftlichem Chaos. Stattdessen setzen sie auf Dialog und hoffen, dass Unternehmen zumindest Alternativen prüfen. Die Diskutanten sehen die Gefahr, dass der Datentransfer zum Spielball im Handelskonflikt zwischen den USA und der EU werden könnte. Am Ende bleibt die Erkenntnis: Der transatlantische Datenverkehr ist in schwere See geraten, und Unternehmen täten gut daran, sich nach Alternativen umzusehen.
100 € pro Kontrollverlust?13 Dec 202401:17:37
Lange erwartet, nun viel diskutiert: Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Schadensersatzanspruch aus Art. 82 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beschäftigt nicht nur Juristen. Der BGH hatte sich mit der Frage beschäftigt, ob schon der bloße Kontrollverlust über eigene Daten einen immateriellen Schaden begründen kann. Anlass war ein Datenleak bei Facebook im Jahr 2019, bei dem Kriminelle über eine zu weit offene Schnittstelle an Nutzerdaten wie Namen, Telefonnummern und Adressen von über 500 Millionen Nutzern gelangten, darunter mutmaßlich sechs Millionen Deutsche. Der BGH hatte sich ein Berufungsurteil des Oberlandesgerichts Köln herausgepickt und die Revision zum sogenannten Leitentscheidungsverfahren erklärt. Diese Möglichkeit hat das oberste deutsche Gericht, seit am 31. Oktober das Leitentscheidungsgesetz in Kraft getreten ist: In Fällen, die grundlegende Rechtsfragen betreffen, soll eine Leitentscheidung des BGH als Richtschnur für niedere Instanzen in ähnlichen Fällen dienen. In seinem Urteil (Az. VI ZR 10/24) hat der BGH am 18. November die Hürden für immaterielle Schadensersatzansprüche nach Art. 82 DSGVO sehr niedrig gesetzt. Entgegen der Auffassung von Meta könne "auch der bloße und kurzzeitige Verlust der Kontrolle über eigene personenbezogene Daten infolge eines Verstoßes gegen die DSGVO ein immaterieller Schaden im Sinne der Norm sein". Demnach müssen Betroffene nicht nachweisen, dass ihre Daten missbräuchlich verwendet worden seien. Auch Belege für Angst und Sorge vor einem Missbrauch sind dem Urteil zufolge nicht erforderlich. Besonders spannend: Nicht nur mündlich während der Urteilsverkündung, sondern auch in seiner schriftlichen Urteilbegründung gab der BGH den Instanzgerichten konkrete Hinweise zur Höhe der finanziellen Entschädigung für den erlittenen "Kontrollverlust". Für den konkreten Fall, bei dem keine Schäden nachgewiesen wurden, schlug er eine "Größenordnung von 100 Euro" vor. Falls der ein Fall gravierender ist, kann der Betrag laut BGH allerdings auch wesentlich höher sein. Im c't-Datenschutz-Podcast erläutert Dr. Lea Stegemann, Rechtsanwältin und Expertin für Schadensersatzansprüche aus DSGVO-Verstößen heraus, die Hintergründe und Auswirkungen des BGH-Urteils. Lea sieht in dem Urteil einerseits einen wichtigen Schritt für den Persönlichkeitsschutz der Betroffenen. Andererseits warnt sie vor Risiken für Unternehmen, wenn nun zusätzlich zu möglichen DSGVO-Bußgeldern noch Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe kommen. Unklar bleibt fürs Erste, wie sich das Urteil auf die Praxis der Legal-Tech-Kanzleien auswirkt, die Betroffene zu Massenklagen animieren. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat jüngst eine Musterfeststellungsklage gegen den Facebook-Mutterkonzern Meta beim Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg eingereicht, der sich jeder Betroffene bald kostenlos anschließen kann. Lea sieht darin Chance, Ansprüche gesammelt anzumelden, ohne in dem einzelnen Fall ein Gerichtsverfahren und eine Beweisaufnahme durchführen zu müssen. Sie plädiert ohnehin für eine Pauschalierung und Bündelung von massenhaft vorhandenen, ähnlich gelagerten Schadensersatzansprüchen, um die Justiz zu entlasten. Der Gesetzgeber könne dafür die Rahmenbedingungen schaffen.
"Das Auge des Sauron"26 Mar 202101:20:04
In Episode 35 verlassen Joerg und Holger die Debatte um DSGVO-Artikel und wagen den Exkurs in ein aktuelles netzpolitisches Thema: Es geht um Hassrede, den Umgang mit strafrechtlich relevanten Inhalten in Sozialen Netzwerken und vor allem um das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Dabei werden sie fachkundig begleitet von Dr. Marc Liesching, der als Professor für Medientheorie und Medienrecht an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur (HTWK) Leipzig forscht und lehrt. Prof. Liesching und sein Team haben am 24. März eine 400-Seitige NetzDG-Teilevaluierung veröffentlicht (siehe Shownotes). Darin attestieren sie dem Gesetz, das seit 2018 in Kraft ist, seinen Zweck zu verfehlen und im Gegenteil höchstwahrscheinlich negative Effekte hervorzurufen, beispielsweise ein Overblocking rechtskonformer Inhalte in Sozialen Netzwerken. Im Podcast stellt Prof. Liesching die Befunde detailiert vor und ordnet das NetzDG in den deutschen und europäischen Regulierungsrahmen ein. Außerdem geht es um die Frage, welche Folgen für den Datenschutz entstehen, falls das "Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität" und das "Gesetz zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes" (NetzDGÄndG) wie von der Bundesregierung geplant noch vor der Bundestagswahl im September in Kraft treten.
Und schützt eure Daten!12 Mar 202101:12:40
Nachdem Joerg und Holger über ein außerst skurriles Bußgeld gesprochen haben, geht es über den Umweg der darin thematisierten E-Mail-Verschlüsselung zum Selbstdatenschutz. Zusammen mit Karoline Busse sprechen die beiden darüber, mit welchen Maßnahmen Privatleute und Unternehmen ihre Daten gegen fremden Zugriff absichern sollten. Karoline hat an der Uni Hannover Informatik studiert und beschäftigt sich in Forschung und Lehre mit "Human-Centered Security and Privacy", also Sicherheit und Datenschutz mit dem Faktor Mensch im Mittelpunkt. Sie plädiert dafür, dass sich jeder nicht nur darüber klar sein sollte, welche seiner Daten er für schützenswert hält, sondern auch vor wem er sich schützen möchte: Berufsgeheimnisträger*innen etwa werden ein anderes Niveau anpeilen als Oma Erna. Im Gespräch vertritt Karo die Meinung, dass Usability eine große Rolle spielt, weshalb sie beispielsweise Verschlüsselung mit PGP für gescheitert erklärt, obwohl sie ein hohes Schutzniveau bietet. Stattdessen zeigten Messenger wie Signal, wohin die Reise beim Nutzer-zentrierten Datenschutz gehen sollte.
Datenschutz leben lernen26 Feb 202101:10:24
Nach der eher technisch geprägten Episode 32 wurde es für Joerg und Holger mal Zeit, sich mit "Soft Skills" zu beschäftigen. Das ist genau die Spezialität von Anna Cardillo, die Organisationen dabei unterstützt, DSGVO-Anforderungen zu implementieren. Anna ist nicht nur Rechtsanwältin, sondern auch zertifizierte Datenschutzauditorin. Sie weiss davon zu berichten, wo es in Unternehmen hakt, wenn es um die Umsetzung eines funktionierenden Datenschutzmanagements geht: "Der Fisch stinkt da oft vom Kopf", berichtet sie. In Meetings stehen oft nicht nur sachliche Argumente im Vordergrund, bisweilen muss Anna auch ihre psychologischen Kenntnisse einsetzen, um Denkbarrieren einzureißen und gewohnte Vorgänge neu zu gestalten. "Awareness" heißt da das Zauberwort. Allerdings hat die Akzeptanz von Datenschutzerfordernissen in letzter Zeit gelitten. Anna erzählt aus der Praxis, sie plädiert für Offenheit und den Willen, neue Dinge auszuprobieren.
Wenn Daten lecken12 Feb 202101:16:17
"Jan hat schon sehr viel Elend gesehen." So begrüßt Joerg den heutigen Episodengast, c't-Redakteur Jan Mahn. Und das nicht von ungefähr: Geht es bei c't um Datenpannen, kommt oft Jan ins Spiel und untersucht sowohl Ursachen als auch Auswirkungen derselben. Seine niederschmetternde Erkenntnis ist, dass vielen der datenschutzrelevanten Sicherheitsunfälle kein hochkomplexer Angriff zugrunde liegt, sondern schlicht Schlamperei von Entwicklern oder Admins. Da geht es um ungeschützte SMB-Freigaben genauso wie um Passwort-Datenbanken im Klartext oder veraltete Schutzmaßnahmen. Nach Ansicht von Jan häufen sich diese Lecks unter anderem, weil Entwickler in Unternehmen in agilen Arbeitsmodellen oft nicht mehr das Große und Ganze im Blick haben, sondern nur noch die Erledigung von Tickets in engen zeitlichen Rahmen. Im Podcast plaudert Jan über seine Erfahrungen, und Joerg schätzt die juristischen Konsequenzen dieser Datenlecks ein.
Privacy by Design29 Jan 202101:06:39
In Episode 31 beschäftigen sich Joerg und Holger zunächst ausführlicher als gewohnt mit dem Bußgeld der Woche: Umgerechnet 10,6 Millionen Euro möchte die norwegische Datenschutzbehörde gegen die Dating-Plattform Grindr verhängen, weil sie ohne Einwilligung der Nutzer massenhaft personenbezogene Daten an mehrere Dutzend Drittfirmen weitergeleitet hat, darunter besonders sensible Informationen gemäß DSGVO. Als Gast zugeschaltet ist Marit Hansen, die Landesdatenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein. Und Marit hat zur Bußgeld-Diskussion gleich einiges beizutragen. Eigentliches Steckenpferd der gelernten Informatikerin sind aber die Konzepte Privacy by Design und Privacy by Default, die der Artikel 25 der DSGVO regeln soll. Entgegen landläufiger Meinung treffen die Pflichten aus diesem Artikel keineswegs Hersteller von Anwendungen, sondern vielmehr diejenigen, die die Software einsetzen (also die "Verantwortlichen"), wie Marit anschaulich erläutert. Ab Beispiel von Webbrowsern zeigen die drei konkret, was es zu beachten gilt. Allerdings gibt Marit zu bedenken, dass in Erwägungsgrund zu Artikel 25 vieles im Ungefähren bleibt und wohl auch deshalb bislang Verstöße gegen Privacy by Design kaum geahndet werden. Eine Ausnahme: Das hohe "Deutsche Wohnen"-Bußgeld beruht ausdrücklich auf einem Verstoß gegen Privacy by Design.
Journalismus und der Datenschutz15 Jan 202101:09:48
Investigative Recherchen erfordern es oft, dass personenbezogene Daten gesichtet, extern bewertet und sortiert werden müssen - dies meist, ohne den Betroffenen zu informieren oder die Quelle offenzulegen. Damit der Journalismus diese gesellschaftliche Aufgabe erfüllen kann, nennt die DSGVO Ausnahmen der strengen datenschutzrechtlichen Vorgaben (Medienpriviliegien), die auch für Ton-, Bild- und Videoaufnahmen gelten können. Zu diesen Privilegien kursieren in der Öffentlichkeit einige Missverständnisse. Deshalb sprechen Joerg und Holger in dieser Episode darüber, für wen und in welchen Konstellationen die Ausnahmen gelten, und worauf JournalistInnen besonders achten sollten. Sie begeben sich aber nicht alleine ins Dickicht von Datenschutz- und Landespressegesetzen: Mit dabei ist Johannes Endres. Johannes war lange Jahre c't-Redakteur, Ressortleiter, und von 2013 bis 2017 Chefredakteur von heise online und c’t. Von 2015 bis 2020 war er außerdem Mitglied des deutschen Presserats, dort Vorsitzender der beiden Beschwerdeausschüsse "Trennung von Werbung und Redaktion" und "Redaktionsdatenschutz". Derzeit arbeitet Johannes bei Althammer & Kill, einem Unternehmen, das Unternehmen bei der Umsetzung von Datenschutzbestimmungen berät.
Pandemischer Jahresrück- und ausblick31 Dec 202001:46:42
Das Datenschutzjahr 2020 fordert dazu heraus, kritisch beäugt zu werden. Joerg und Holger haben sich für einen Blick zurück im Zorn Dr. Thomas Schwenke eingeladen. Thomas kennt sich als selbstständiger Rechtsanwalt mit Spezialgebiet Social-Media-Recht bestens in der aktuellen datenschutzrechtlichen Lage aus und betreibt nebenher den Podcast "Rechtsbelehrung". In dieser Auslegungssache XXL kommentieren die Drei viele der Themen rückblickend, die in vergangenen Episoden bereits ausführlicher zur Sprache kamen: Natürlich geht es um das Ende des Privacy-Shields und die Corona-Warn-App, aber auch ums Elend mit den Cookie-Bannern, die (nicht für alle) leidigen Videokonferenz-Tools und die rechtlichen Folgen des Brexits. Der bisweilen leicht polemische Datenschutz-Stammtisch moniert die Tendenz, Freiheitsrechte und Privatsphäre der europäischen Bürgerinnen und Bürger immer weiter einzuschränken. Zum Abschluss gibt es noch einen Blick in die Zukunft: Welche Themen werden 2021 und darüber hinaus auf die Agenda rutschen? Allen Hörerinnen und Hörern einen guten Rutsch ins hoffentlich bessere Jahr 2021. Bleibt gesund, und: Schützt Eure Daten!
ITSIG in kritischer Kritis-Kritik18 Dec 202001:09:22
Joerg und Holger wildern wieder einmal im Bereich der IT-Sicherheit, weil Security ihrer Meinung nach eben direkt mit dem Schutz von Daten zusammenhängt. Ihr Gast in dieser Episode ist ein ausgesprochener Praktiker, nämlich der @HonkHase, den man außerhalb von Twitter auch unter seinem Namen Manuel Atug kennt. Manuel berät als Senior Manager der HiSolutions AG Unternehmen bei der Einführung von Informationssicherheits-Management-Systemen. Außerdem ist er in diversen Vereinen wie dem CCC aktiv und hat als Experte für kritische Infrastrukturen die unabhängige AG Kritis gegründet. Nachdem sich Joerg wieder einmal an der irischen Datenschutzbehörde abgearbeitet hat, geht es um staatliche IT-Security-Regulierung. Die Drei plaudern über legendäre gesetzgeberische Fehlschläge und aktuelle Sicherheitsunfälle. Manuel erinnert mehrfach daran, dass ID-Sicherheit kein Zustand, sondern ein Prozess ist. Als er Fails aus der Praxis erzählt, gruselt es Joerg. Zu unguter Letzt geht es um die Novellierung des IT-Sicherheitsgesetzes (IT-SIG 2.0), die gerade (am 16.12.2020) das Kabinett der Bundesregierung passiert hat. Manuel lässt kein gutes Haar am Verfahren und Ergebnis.
Grenzen der Videoüberwachung04 Dec 202001:10:03
Nachdem Joerg seinem Ärger über das Schufa-Projekt "CheckNow" Luft gemacht und bei der Gelegenheit die Rubrik "Ärgernis der Woche" ausgerufen hat, widmet er sich mit Holger dem Schwerpunkt-Thema dieser Episode, nämlich der Videoüberwachung im nicht-öffentlichen Bereich. Mit von der Partie ist Rechtsanwältin Carola Sieling, die StammhörerInnen bereits aus Episode 18 kennen. Carola berät Unternehmen bei der Vorbereitung von Kamera-Anlagen und kennt sich in der Materie aus Datenschutzsicht bestens aus. Sie erläutert, was es von Unternehmensseite bei der Vorbereitung zu beachten gilt, und was zu welchem Zweck möglich und gestattet ist. Dabei geht es keineswegs nur um die DSGVO, sondern natürlich spielen auch andere Felder wie das Urheber- oder das Persönlichkeitsrecht eine große Rolle. Für Angestellte und Private dürfte interessant sein zu erfahren, was sie sich an Videoüberwachung bieten lassen müssen und wo sie berechtigt Einsprüche anmelden sollten.
26. "Frau Thiel schweigt jetzt"20 Nov 202001:04:31
Joerg und Holger begrüßen in Episode 26 die niedersächsische Landesdatenschutzbeauftragte (LfDI) Barbara Thiel. Frau Thiel erzählt, wie sie 2015 in ungewöhnlich kurzer Zeit zu ihrem Amt gekommen ist, zunächst ohne zu ahnen, was da mit der DSGVO an Herausforderungen auf sie zukommen würde. Sie bemängelt, dass ihre Behörde dafür zu schlecht ausgestattet war und auch heute noch personell unzureichend bestückt ist. Im Vergleich zu 2019 sei auch bedingt durch die Corona-Pandemie das Beschwerdeaufkommen weiter gestiegen. Die Bestrebungen, Datenschutzaufsicht von den Ländern hin zum Bund zu verlagern, sieht Thiel überaus kritisch, weil dabei kleine Unternehmen und der Mittelstand zu den Verlierern gehören könnten. Stattdessen könne man doch die DSK stärken. In Sachen Homeschooling drängt die LfDI auf die Einführung der bereits für Mai 2020 angekündigten Bildungscloud. Sie kritisiert, dass bis heute kein Datenschutzkonzept dazu vorliegt. Die Duldung anderer Lösungen hat wohl irgendwann auch mal ein Ende. Von der Datenschutzfee wünscht sich Frau Thiel: "Mehr Befugnisse und mehr Personal!"
Neue Dimensionen der Mitarbeiterüberwachung29 Nov 202401:17:16
Eine bislang wenig beachtete Studie des österreichischen Forschers und Aktivisten Wolfie Christl aus August 2024 brachte es an den Tag: Microsoft bietet Unternehmen, die Microsoft 365 Enterprise nutzen, weitreichende Möglichkeiten, das Verhalten ihrer Mitarbeiter zu überwachen und zu analysieren. Es geht um zubuchbare Produkte zum "Sicherheitsinformations- und Ereignis-Management" (SIEM) und zu "User and Entity Behavior Analytics" (UEBA). Mit den Zusatzprodukten "Sentinel" und "Purview" können sich Arbeitgeber von Microsoft aufzeigen lassen, welche Mitarbeiter ein Sicherheitsrisiko darstellen könnten, etwa aufgrund "anstößiger" Chats oder häufigen Abrufen bestimmter Webseiten. Dabei werden riesige Mengen sensibler Mitarbeiterdaten verarbeitet und verknüpft, beispielsweise aus Teams und Sharepoint. Christl zeigt auf, wie Microsoft dafür intensiv KI einsetzt und Unternehmen ermutigt, detaillierte Profile ihrer Mitarbeiter zu erstellen, um "Risikofaktoren" und "Anomalien" zu erkennen. Im c't-Datenschutz-Podcast diskutieren Holger und Joerg die ethischen und rechtlichen Implikationen. Rechtsanwältin Anna Cardillo steht ihnen dabei mit ihrer Expertise zur Seite. Anna berät seit 2006 Unternehmen und Behörden im Datenschutz- und Informationssicherheitsrecht. Sie hat sich auf die Unterstützung bei der Implementierung und datenschtuzrechtlich sauberer Umsetzung digitaler Prozesse spezialisiert. Anna äußert erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Überwachungspraktiken, die Microsoft und andere von Christl untersuchte Unternehmen anbieten. Es fehle oft schlicht an Wissen und damit der an der nötigen Transparenz, austarierten Risikoabwägungen sowie einer Rechtsgrundlage für derart weitreichende Datenauswertungen. Das Fazit: Auch wenn Unternehmen ein berechtigtes Interesse an der IT-Sicherheit haben, sind viele der von Microsoft angepriesenen Überwachungsmaßnahmen unverhältnismäßig und könnten hierzulande unzulässig sein. Betroffene Mitarbeiter sollten sich nicht scheuen, die Praktiken kritisch zu hinterfragen und sich im Zweifelsfall beispielsweise an den Betriebsrat oder eine Hinweisgeberstelle zu wenden.
25. Die Rolle des Datenschutzbeauftragten06 Nov 202001:04:03
Oha, bereits ein Jahr und 25 Episoden Auslegungssache? Joerg und Holger ist das kürzlich aufgefallen. Deshalb haben sie einen speziellen Gast in die virtuelle Runde eingeladen, nämlich Rechtsanwalt Nikolas Maekeler. Nikolas war sowohl bei der Konzeption als auch in den ersten Folgen des Podcasts stets dabei, bevor er beschloss, den Heise-Verlag zu verlassen und sein Glück als Syndikusanwalt eines Versicherungskonzerns zu suchen. In dieser Episode plaudern die drei ein wenig über die Anfänge des Podcast-Projekts. Weil Nikolas nun auch Datenschutzbeauftragter im Konzern ist, bot es sich an, einmal ausführlicher auf diese Funktion einzugehen, die die DSGVO für Firmen und Behörden immerhin vorschreibt. Für Holger stellt sich dabei insbesondere die Frage, warum an ein soltes "Amt" übernehmen sollte; welche Vorteile und zusätzliche Aufgaben sich daraus für Arbeitnehmer ergeben können. Auch die Position von externen Datenschutzbeauftragten beleuchten die Drei. Das Bußgeld der Woche: [https://www.dsgvo-portal.de/dsgvo-bussgeld-gegen-fahrzeughalter-2020-10-14-ES-682.php](https://www.dsgvo-portal.de/dsgvo-bussgeld-gegen-fahrzeughalter-2020-10-14-ES-682.php) Tesla-Gutachten von Dr. Thilo Weichert: [https://www.netzwerk-datenschutzexpertise.de/dokument/kfz-automation-und-autonomes-fahren](https://www.netzwerk-datenschutzexpertise.de/dokument/kfz-automation-und-autonomes-fahren)
24. Der BfDI im Gespräch21 Oct 202000:57:28
Joerg und Holger begrüßen in der Auslegungssache 24 den Bundesdatenschutzbeauftragten Prof. Ulrich Kelber. Natürlich geht es im Gespräch in erster Linie um Dinge, die derzeit die Datenschutzwelt bewegen. Insbesondere um das Urteil SchremsII, mit dem der EuGH Unternehmen und Behörden die Rechtsgrundlage zum Transfer von personenbezogenen Daten in die USA de facto entzogen hat. Kelber verrät beispielsweise bei dieser Gelegenheit, dass die Datenschutzkonferenz Empfehlungen zur rechtssicheren Datenübermittlung via EU-Standardschutzklauseln erarbeitet. Der Bundesdatenschutzbeauftragte teilt offenkundig durchaus die never ending Kritik von Joerg und Holger an der irischen Datenschutzaufsicht. Sehr spannend: Kelber erklärt, wie seine Behörde aufgestellt ist und welchen Einfluss er auf Gesetzgebungsverfahren haben kann. Und ganz zum Ende befragt Ulrich Kelber sogar die gute Datenschutzfee. Eine Transparenz-Anmerkung: Wer in den ersten fünf Minuten Tonschnitte bemerkt, liegt richtig. Wir haben nichts herausgeschnitten, sondern nur ein wenig sortiert, weil es Probleme mit getrennt aufgezeichneten Tonspuren gab.
23. Big Brother Arbeitgeber09 Oct 202001:13:38
Dieser Bußgeldbescheid schlug ein wie eine Bombe: Rund 35 Millionen Euro soll der Modekonzern H&M zahlen, weil er in seinem Nürnberger Servicecenter illegal private Lebensumstände von Mitarbeitern erfasst und ausgewertet hat. Noch ist nicht klar, ob H&M die Strafe des zuständigen Hamburgischen Datenschutzbeauftragten hinnehmen wird. Auf jeden Fall aber wirft das Verfahren ein Schlaglicht auf die technischen Möglichkeiten der Mitarbeiterüberwachung. Welche Grenzen das europäische Datenschutzrecht Arbeitgebern setzt, diskutieren Joerg und Holger zusammen mit ihrem Gast Peter Hense. Peter arbeitet als Rechtsanwalt im internationalen IT- und Technologierecht, im Datenschutz sowie der Prozessführung (Privacy Litigation). Seiner Ansicht nach beginnt der DSGVO-Hammer erst allmählich zu kreisen, was den Beschäftigtendatenschutz angeht. Neben Bußgeldern in erheblicher Höhe könnten auch drohende Schadensersatzansprüche von Mitarbeitern dazu führen, dass Unternehmen künftig diesem Thema höhere Priorität einräumen. An der Zeit wäre es in vielen Bereichen, man denke etwa an die Callcenter- und Paketzustellbranchen.
22. Österreichisches Minesweeper25 Sep 202001:01:36
Diskussionen rund um den Datenschutz und die DSGVO werden hierzulande meist stark aus inländischer Sicht geführt. Sei es, wenn es um die Höhe von Bußgeldern, die Auslegung der DSGVO-Artikel oder um die praktischen Auswirkungen der DSGVO geht. Joerg und Holger weiten deshalb in Episode 22 einmal den Blick und schauen hinüber ins Nachbarland Österreich. Dort an der Universität Wien leitet Professor Nikolaus Forgó das Institut für Innovation und Digitalisierung im Recht. Prof. Forgó erläutert die Unterschiede im Institutionensystem zwischen den beiden Ländern und erklärt, warum die österreichische Datenschutzaufsicht zurückhaltender Bußgelder verhängt als die deutschen Behörden. Außerdem geht es um eine Kuriosität in der österreichischen DSGVO-Umsetzung: Obwohl es die Verordnung nicht vorsieht, umfasst sie auch den Schutz der Daten von juristischen Personen, also etwa von Unternehmen. Dies führte in Österreich bereits zu einigen gerichtlichen Auseinandersetzungen.
21. Zeitbombe Schadensersatz II11 Sep 202001:06:31
Bereits vor rund 10 Monaten in Episode 3 warnte Joerg vor Schadensersatzforderungen, die aus DSGVO-Verstößen abgeleitet werden können. Noch ist die Rechtsprechung diffus, aber Berichte über Ansprüche nach Art. 82 DSGVO häufen sich. Zeit also, dieses Thema erneut zu beleuchten. Dazu haben sich Joerg und Holger mit Rechtsanwalt Tim Wybitul einen Experten aus der Praxis in den Podcast geholt. Tim arbeitet in der Kanzlei Latham & Watkins und kann von tausenden Schadensersatzforderungen berichten, denen sich von der Kanzlei vertretene Unternehmen gegenübersehen. Er erläutert die rechtlichen Grundlagen, seine Bewertung der Forderungen und beispielhaft auch bereits ergangene Urteile. Tims Prognose: Sobald Klagen Erfolg versprechen, werden Schadensersatz und Schmerzensgeld Legal-Tech-Unternehmen anlocken, die massenhaft Forderungen aufkaufen und durchsetzen könnten. === Anzeige / Sponsorenhinweis === Abonnieren auch Sie den Podcast "Der Datenschutz Talk"! Wöchentlich präsentieren wir Ihnen aktuelle Nachrichten aus dem Datenschutz. Immer freitags, um sich auf der Fahrt ins Wochenende ein kurzes Update zu holen. Verpassen Sie auch nicht unsere Langfolgen. Hier diskutieren wir mit Experten aktuelle und spannende Sachverhalte aus der beruflichen Praxis eines DSB. https://www.migosens.de/podcast/ === Anzeige / Sponsorenhinweis Ende ===
20. Besorgter Blick in die Glaskugel21 Aug 202001:10:01
Sowohl in der EU als auch in Deutschland entstehen derzeit Gesetze, die IT-Sicherheit und Datenschutz neu regulieren werden. Joerg und Holger reden deshalb diesmal über ungelegte Eier, auch wenn das Joerg eigentlich gar nicht so gerne tut. Es geht um offizielle und geleakte Referentenentwürfe, die klar zeigen: Da kommt in nächster Zeit einiges auf BürgerInnen und Unternehmen zu. Diesmal komplettiert Dr. Simon Assion die Runde. Er hat sich bereits mit den Entwürfen zur TKG-Novellierung und dem geplanten TTDSG befasst, in dem unter anderem Cookies neu reguliert werden sollen. Simon ordnet diese Vorhaben in einen größeren Kontext ein und findet durchaus kritische Worte. Simon ist Rechtsanwalt bei der Kanzlei Bird&Bird und berät dort zu allen Fragen des Kommunikations- und Informationsrechts. Folgt ihm auf Twitter, es lohnt sich! Sein Handle: @sas_assion
19. Irgendwann erwischt es jeden!07 Aug 202001:05:01
Wer mit personenbezogenen Daten hantiert, muss sich vor Angriffen schützen! Das gilt für alle Organisationen, seien es Unternehmen, Krankenhäuser oder Gerichte. Das EU-Datenschutzrecht sieht heftige Bußgelder vor, wenn sie wegen technischer Mängel Opfer von kriminellen Angriffen auf ihre IT-Infrastruktur werden. Doch die Vorgaben in der DSGVO zur zwingend erforderlichen Vorsorge sind eher wage. Joerg und Holger sehen sich wieder einmal den einschlägigen Artikel 32 an und klären, welche präventiven Maßnahmen sinnvoll sind. Unterstützt werden sie dabei von Jürgen Schmidt, dem leitenden Redakteur von heise Security und außerdem dem Senior Fellow Security des Heise-Verlags. Jürgen liefert News von der Malware-Front, schätzt die derzeitige Bedrohungslage ein und erläutert, wie Ransomware-Banden derzeit vorgehen. Sein Mantra lautet: "Jeder muss davon ausgehen, dass es ihn erwischt, und entsprechend planen!"
18. Next Stop Privacy Harbour?24 Jul 202001:13:14
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das EU-US Privacy Shield zerschlagen und damit einen großen Teil des Datenflusses aus der EU in die USA für gesetzeswidrig erklärt. Das Datenschutzniveau in den USA sei nicht angemessen, widersprach der EuGH damit der EU-Kommission. Ein Jammern und Wehklagen der Wirtschaft ist nicht zu überhören, obwohl die Entscheidung nicht gerade überraschend kam. Wie lässt sich der Export von Daten nun überhaupt noch datenschutzrechtlich legitimieren? Dieser Frage gehen Joerg und Holger zusammen mit Carola Sieling nach. Carola ist auf IT-Recht spezialisierte Rechtsanwältin (kanzlei-sieling.de) in Hamburg und Paderborn. Sie stellt erst einmal fest: Auf einige Unternehmen dürfte jetzt eine Menge Arbeit zukommen. Dann erläutert sie, was es mit den sogenannten Standardschutzklauseln auf sich hat, die erst einmal (wieder) als Alternative zum Privacy Shield zum Einsatz kommen werden.
17. Cloud oder nicht Cloud?10 Jul 202001:11:29
Juhu, die Auslegungssache macht Corona-frei! Joerg und Holger lassen das Pandemie-Thema beherzt links liegen und beackern ein wichtiges Themenfeld, dessen Würdigung aus aktuellen Anlässen viel zu lange verschoben wurde: Es geht diesmal um die Frage, wie Cloud-Dienste angesichts der DSGVO-verschärften Bedingungen rechtmäßig genutzt werden können. Zusammen mit Dr. Christoph Wegener tastet sich das c't-Team an die Bedingungen heran, die das aktuelle EU-Datenschutzrecht vorgibt - sowohl für Unternehmen als auch für Privatleute. Dabei wird es durchaus etwas technisch, etwa bei den Fragen, was der von der DSGVO vorgegebene "Stand der Technik" sein könnte und wie Datenlöschungskonzepte in der Cloud funktionieren können. Christoph ordnet die Dinge ein und gibt Ideen für eigene Checklisten vor dem Gang in die Cloud. Er ist promovierter Physiker und seit 1999 als freiberuflicher Berater mit der wecon.it-consulting in den Bereichen Informationssicherheit, Datenschutz und Open Source aktiv. Ein Disclaimer in eigener Sache: Christoph hilft uns außerdem als Co-Organisator Heise-Security-Konferenz.
16. Datenschutzfolgen26 Jun 202001:01:11
Joerg und Holger kommen vom Thema einfach nicht los: Auch in Episode 16 geht es wieder um die Corona-Warn-App. Diesmal dient sie als Beispiel dafür, warum eine solch komplexe Datenverarbeitung eine sogenannte Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA) benötigt. Zu Gast in der Auslegungssache ist diesmal Ninja Marnau. Ninja forscht am Helmholtz Center for Information Security (CISPA) in Saarbrücken zu Datenschutzthemen. Sie war beratend in den Entwicklungsprozess der Corona-Warn-App involviert und arbeitete auch bei der 117-starken DSFA mit. die DSFA selbst lässt sich unter diesem Link (PDF) abrufen: https://www.coronawarn.app/assets/documents/cwa-datenschutz-folgenabschaetzung.pdf
Zur Lage der Bürgerrechte15 Nov 202401:08:19
Nun hat es auch einmal den c't-Datenschutz-Podcast erwischt: Manchmal ändert sich die Nachrichtensituation von einen Tag auf den anderen gravierend, so geschehen am 6. November. Kaum war die aktuelle Folge im Kasten, löste sich die Ampelkoalition auf. Einige Gesetzesprojekte, über die es in der Episode gesprochen wird, dürften damit vorerst gestoppt sein. Dennoch halten wir die Episode 122 der Auslegungssache für sehr hörenswert, beleuchtet sie doch die Lage der Bürgerrechte in Deutschland sowie Bestrebungen der nun ehemaligen Bundesregierung, grundrechtsgefährdende Projekte auf die Schiene zu bringen. Im Mittelpunkt steht das Sicherheitspaket, das eventuell mit Hilfe der Unionsparteien trotz Ampel-Aus noch vor der Bundestagswahl realisiert werden könnte. Holger und Joerg sprechen darüber mit Dr. Ulf Buermeyer, Jurist, Mitgründer der Gesellschaft für Freiheitsrechte und Co-Host des Podcasts "Lage der Nation". Das in Reaktion auf den Messerangriff von Solingen hastig zusammengestellte Paket passierte Mitte Oktober zunächst den Bundestag, scheiterte dann aber vorerst im Bundesrat am Widerstand der Union. Diese fordert noch schärfere Maßnahmen wie eine Ausweitung der Befugnisse für Verfassungsschutz und Polizei. Besonders umstritten ist die Einführung einer Datenbank zur biometrischen Gesichtserkennung beim BKA. Ulf bezweifelt, dass eine solche Datenbank verfassungsrechtlich Bestand hätte. Er sieht darin einen massiven Eingriff in die Grundrechte. Ebenfalls diskutiert wurde in der Ampleregierung ein neuer Anlauf zur Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen. Hier sehen sich Befürworter wie Innenministerin Nancy Faeser durch ein EuGH-Urteil von April 2024 bestätigt. Die FDP setzte dem das Modell "Quick Freeze" entgegen, bei dem Verbindungsdaten erst bei einem konkreten Verdacht "eingefroren" und dann für Ermittlungen freigegeben werden. Ulf plädiert dafür, diesen Ansatz zumindest zu erproben und wissenschaftlich zu evaluieren. Insgesamt wünscht er sich eine Versachlichung der oft emotional geführten Debatte um innere Sicherheit und Migration. Sowohl Quick Freeze als auch die Vorratsdatenspeicherung dürften nun nach dem Ampel-Aus vorerst in den Schubladen verschwinden.
15. Chimäre Einwilligung12 Jun 202001:14:38
Die informierte Einwilligung! Stimmt der Bürger nur aktiv zu, soll jeder Empfänger fast alles mit seinen Daten anstellen dürfen. So hat es nach dem EuGH jüngst auch der BGH bestätigt. Und den Bürgerinnen und Bürgern hat es sich so eingebrannt. Doch stimmt das? Und ist es das, was die EU als Gesetzgeber mit der DSGVO gewollt hat? Bürgerinnen und Bürger, die nicht mehr durchblicken und deshalb alles abnicken, weil sie nun mal die Dienste nutzen wollen? Zweifel sind angebracht, denn es gibt nicht nur die Einwilligung, sondern gleichberechtigt fünf andere eigentlich gleichrangige Rechtsgründe dafür, Daten erheben und verarbeiten zu dürfen, die aber derzeit faktisch zurücktreten. Darüber diskutieren Joerg und Holger mit Kirsten Bock. Sie studierte Rechtswissenschaften und arbeitet seit vielen Jahren als Datenschutzjuristin im aufsichtsbehördlichen Bereich, forscht zu ethischen und gesellschaftlichen Grundsatzfragen des Datenschutzes und ist eine der Autorinnen des Standard-Datenschutzmodells. Und sie äußert aus Datenschutzperspektive heftige Kritk am Modell der Corona-Warn-App, die kommende Woche erscheinen soll. Auch das musste natürlich begesprochen werden in dieser Episode.
14. Microsoft 365 - Es wäre Zeit für eine Transparenzoffensive29 May 202001:00:07
Endlich! Die irische Datenschutzbehörde ist aufgewacht. Joerg und Holger präsentieren tatsächlich einen Bußgeldbescheid der DPC, allerdings gegen eine öffentliche Stelle. In Sachen Facebook bleibt sie nach wie vor untätig, was den Datenschützer Max Schrems in einem Brandbrief zum Urteil "Die DSGVO ist dysfunktional" veranlasste, wie Holger berichtet. Im Schwerpunkt von Episode 14 geht es aber um Microsoft 365 (ehemals Office 365). An dem viel genutzten Cloudoffice- und Workgroup-Paket scheiden sich die Datenschutz-Geister. Während der Konzern stets betont, alle DSGVO-Vorgaben einzuhalten, warnen einige Datenschutzbehörden vor dem Einsatz in Behörden, Schulen und Unternehmen. Zusammen mit ihrem Gast Thomas Althammer grübeln sie darüber, wo die Knackpunkte liegen und ob Microsoft wirklich mit offenen Karten spielt. Zweifel sind zumindest angebracht, wie Thomas zu berichten weiß. Er kennt die Problematiken aus der beruflichen Praxis: Sein Unternehmen Althammer&Kill berät namhafte Unternehmen als externer Datenschutzbeauftragter, zu Informationssicherheit und in IT-Strategiefragen, und Thomas selbst hat sich ausführlich mit den datenschutzrechtlichen Fallstricken rund um den Einsatz von Microsoft 365 beschäftigt.
13. Datenschutzfreundliches Contact-Tracing13 May 202001:24:36
Endlich wieder ein knackiges Bußgeld der Woche - die Aufsichtsbehörden erwachen wohl aus dem Corona-Schlaf. Auch Joerg und Holger wollen in die neue Normalität und besprechen, welchen Beitrag dazu die Kontaktverfolgung mit Smartphone-Apps leisten kann. Mehr als nur Unterstützung erhalten sie dabei von Linus Neumann, der aus Berlin zugeschaltet ist. Linus ist unter anderem Sprecher des Chaos Computer Clubs (CCC) und Podcaster (https://logbuch-netzpolitik.de). Er hat sich intensiv mit den App-Konzepten beschäftigt und erklärt in dieser XL-Episode ausführlich, wie die Kontaktverfolgung mittels Bluetooth funktioniert, welche Unterschiede zwischen den zentralen und dezentralen Ansätzen bestehen, wie Apple und Google in die Situation eingriffen und wie das Tracing nun datenschutzschonend ablaufen könnte. Unter Mitwirkung von Linus hat der CCC zehn Prüfsteine für die Beurteilung von Contact-Tracing-Apps formuliert: https://www.ccc.de/de/updates/2020/contact-tracing-requirements Gebt uns gerne Feedback an auslegungssache@heise.de oder im Forum unter ct.de/auslegungssache :-)
12. Datenschutz in der Krise17 Apr 202001:06:54
Wen interessiert denn gerade Datenschutz? Joerg und Holger gehen der Frage nach, welche Rolle der Datenschutz als Grundrecht bei den Maßnahmen zur Corona-Eindämmung spielt. Natürlich geht es um den verantwortungsvollen Umgang mit Gesundheitsdaten, aber etwa auch darum, welche Möglichkeiten Schulen haben, per Videochat zu unterrichten. Eine wenig überzeugende Rolle spielen hier derzeit die Landesdatenschutzbehörden, die kaum konkrete Hinweise geben. Das sieht auch der Bundesdatenschutzbeauftragte a.D. Peter Schaar so, der in dieser Episode aus Hamburg zugeschaltet ist. Schaar, der heute der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz (EAID) vorsteht, hat einen Apell namens "Corona – Pandemie bekämpfen, Bürgerrechte und Datenschutz wahren!" initiiert, der hier zu finden ist: https://www.eaid-berlin.de/appell-der-europaeischen-akademie-fuer-informationsfreiheit-und-datenschutz-corona-pandemie-bekaempfen-buergerrechte-und-datenschutz-wahren/
11. Rechtssicher Videokonferieren03 Apr 202001:07:31
Plötzlich schwappt eine Digitalisierungswelle durchs Land, und damit eine neue Datenschutzdebatte. Wer kann, bleibt nämlich wegen der Corona-Kontaktsperre im Homeoffice, und videokonferiert mit den KollegInnen. Joerg und Holger besprechen mit Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwenke, welche Anforderungen dabei gelten. Darf man bedenkenlos US-Plattformen wie Zoom oder MS Teams nutzen? Nach welchen Kriterien sollte man ein Konferenzsystem auswählen? Thomas hat dazu unter https://datenschutz-generator.de/dsgvo-video-konferenzen-online-meeting eine Checkliste zusammengestellt, die die drei zusammen mit vielen Beispielen durchgehen.
10. Datenschutz trotz Coronapandemie?17 Mar 202000:56:13
Natürlich: Auch Joerg und Holger reden über die Coronapandemie. Muss in dieser Krisensituation der Datenschutz zurücktreten? Welche Rechte haben Arbeitnehmer? Dürfen Arbeitgeber ausnahmsweise Gesundheitsdaten erfassen, und wenn ja, wie lange? Was gilt es im Homeoffice zu beachten? Wie steht es um Grundrecht einschränkende Ideen, etwa die Handy-Ortung von Infizierten? Um diese und viele weiteren Fragen zu klären, ist Rechtsanwalt Dr. Matthias Lachenmann aus Köln zugeschaltet. Matthias ist auf die Beratung im Technologie- und Datenschutzrecht spezialisiert.
9. Der Twexit und die Folgen06 Mar 202000:56:13
Joerg und Holger haben Alvar Freude aus Stuttgart zugeschaltet. Alvar arbeitet bei der Landesdatenschutzbehörde Baden-Württemberg und analysiert dort gemeldete (oder noch nicht gemeldete) Datenpannen. Er berichtet ein wenig aus dem Innenleben der Behörde und erläutert, warum der Landesdatenschutzbeauftragte seinen offiziellen Twitter-Account geschlossen hat.
8. Pflegefall Gesundheitsdaten?21 Feb 202001:02:32
In Episode 8 sprechen Joerg und Holger über den Datenschutz im Gesundheitssektor. In jüngster Zeit mehren sich nämlich Schlagzeilen zu Datenlecks in Arztpraxen und hohen Bußgeldern für Datenschutzverstöße in Kliniken. Die beiden gehen zunächst der Frage nach, welchen Stellenwert Gesundheits- und Patientendaten im Datenschutzrecht genießen. Zusammen mit ihrem Gesprächsgast Thomas Althammer, Geschäftsführer der Datenschutz-Beratungsfirma Althammer & Kill, machen sie sich dann zu den praktischen Aspekten Gedanken: Wo gibt es Defizite? Wo drohen Gefahren?
7. Folgen eines Datenlecks07 Feb 202000:53:33
Joerg und Holger begrüßen in Episode 7 als Gast den leitenden c't-Redakteur Hartmut Gieselmann. Der Grund ist nicht, dass Hartmut das Intro und Outro für den Podcast produziert hat (danke dafür!). Vielmehr war Hartmut an der Recherche zum riesigen Datenleck bei Buchbinder, einem der großen Autovermieter im deutschsprachigen Raum, beteiligt. Informationen zu mehr als drei Millionen Kunden und vielen Vorgängen rund um Vermietungsverträge standen offen im Internet. An diesem Fall erläutert Joerg exemplarisch, welche rechtlichen Folgen für das Unternehmen wegen einer solchen Panne entstehen könnten: Kleine Unachtsamkeiten, dank DSGVO große Wirkung!
6. Gehts noch?24 Jan 202000:56:27
Joerg und Holger lassen das Klein-Klein rund um die DSGVO ausnahmsweise hinter sich und schauen aus aktuellem Anlass auf den größten deutschen Datensauger, den Bundesnachrichtendienst (BND). Dazu konnten sie einen kompetenten Gast gewinnen: Ulf Buermeyer analysiert zusammen mit Philip Banse im Podcast "Lage der Nation" wöchentlich politische Ereignisse. Außerdem ist Ulf Richter am Landgericht Berlin und Vorsitzender der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Die GFF hat zusammen mit anderen Organisationen eine Verfassungsbeschwerde gegen das sogenannte BND-Gesetz eingebracht, das 2016 in Kraft getreten ist. Der Kernvorwurf: Das Gesetz sei unvereinbar mit dem im Grundgesetz verankerten Post- und Fernmeldegeheimnis, außerdem gefährde es die Arbeit von Berufsgeheimnisträgern wie Ärzten und Journalisten. Am 14. und 15. Januar 2020 war nun mündliche Verhandlung des Falls. Ulf erläutert die Beschwerdegründe und berichtet vom Verlauf des Verfahrens, in dem es um Datenschutz und Privatsphäre aller Bürger geht - nicht nur im Inland.
Datenschutz unter Druck01 Nov 202400:57:35
Die wirtschaftliche Lage in Deutschland und Europa setzt die Politik unter Druck, aber auch den Datenschutz. Das wurde zuletzt beim Digitalgipfel der Bundesregierung in Frankfurt deutlich. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck stellte dort die föderale Struktur der Datenschutzaufsicht in Frage. 16 Landesdatenschutzbehörden plus zwei in Bayern seien "ein bisschen viele". Er schlug vor, den Behörden thematische statt regionale Zuständigkeiten zuzuweisen. In der aktuelle Episode des c't-Datenschutz-Podcasts erörtert Holger zusammen mit dem freien Journalisten Falk Steiner die digitalpolitische Großwetterlage in Deutschland und Europa. Falk schildert die Stimmung auf dem Digitalgipfel. Ein Tenor war demzufolge, dass Deutschland als Wirtschafts- und KI-Standort hinterherhinkt. Datenschutz werde zunehmend als Bremsklotz der Digitalisierung dargestellt. Auch auf EU-Ebene deutet sich nach Falks Meinung ein Kurswechsel an. Die designierte neue EU-Kommission unter Ursula von der Leyen werde stark auf Wirtschaftswachstum und Bürokratieabbau setzen. Datenschütz dürfte mehr in den Hintergrund treten. Die für Digitales zuständige künftige Exekutiv-Vizepräsidentin Henna Virkkunen soll ein EU-Cloud- und KI-Entwicklungsgesetz vorantreiben. Eine Reform der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) steht dagegen nicht auf ihrer Agenda. Die neue EU-Kommission werde insgesamt konservativer ausgerichtet sein als die bisherige. Prägende Figuren der Digitalpolitik wie Margrethe Vestager und Thierry Breton schieden aus. Zudem haben sich die Mehrheitsverhältnisse im EU-Parlament nach rechts verschoben. Das könnte Falk zufolge neue Regulierungen erschweren, aber auch bürgerrechtskritische Vorhaben wie die Vorratsdatenspeicherung bremsen, die der designierte Innenkommissar Magnus Brunner wieder aufgreifen soll.
5. Cookie-Zustände10 Jan 202001:03:48
Nach Ansicht der deutschen Datenschutzbehörden benötigen Website-Betreiber für nahezu jedes gesetzte Cookie eine Einwilligung. Vor allem gilt das, wenn es um Usertracking geht. Holger und Joerg gehen der umstrittenen Frage nach, wie man diese Einwilligungen einholen sollte und ob die allseits bekannten, nervenden Cookie-Banner dafür reichen. Da es technisch wird, haben sie sich mit Sebastian Hilbig einen kompetenten Gast eingeladen. Sebastian verantwortet in der Webentwicklung des Heise-Verlags das gerade gestartete "Consent Management" (Einwilligungslösung). Er erklärt, was Cookies überhaupt genau sind, wozu sie ursprünglich erfunden wurden, wie sie heute eingesetzt werden, um Nutzer über Webseiten hinweg zu verfolgen, und was er von den neuen datenschutzrechtlichen Vorgaben hält.
4. Exzessverbot13 Dec 201900:55:41
Dank DSGVO stehen Bürgerinnen und Bürgern umfassende Auskunftsrechte gegenüber Unternehmen zu, die Daten speichern. Zusammen mit Holger klären Nicolas und Joerg, wie Auskünfte beantragt werden sollten, welche Ansprüche bestehen und welche Fristen dabei gelten. Unternehmen dürfen sich übrigens wehren, wenn Personen dieses Recht böswillig und exzessiv ausnutzen. Das Bußgeld der Woche kommt diesmal nicht von einer Landesbehörde, sondern vom Bundesdatenschutzbeauftragten. Weil die nächste Folge erst für Januar 2020 geplant ist, wünschen wir vorsorglich schöne, ruhige Weihnachten und einen guten Rutsch ohne Datenverluste!
3. Zeitbombe Schadensersatz29 Nov 201900:49:41
Endlich ist es geklärt: Die DSGVO schreibt sich laut Bundesverfassungsgericht ohne Bindestrich! Neben dieser weltbewegenden Nachricht befassen sich Holger, Nicolas und Joerg mit dem 2. DSAnpUG-EU – einem ergänzenden Datenschutzpaket, das am 26.11.2019 in Kraft getreten ist. Im Schwerpunkt der Episode geht es aber um ein bislang wenig beleuchtetes Thema: Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldansprüche, die aus Datenschutzvergehen entstehen. Joerg befürchtet, dass da eine Verfahrenslawine entstehen könnte. Erste Fälle lassen auf hohe Kosten schließen, die auf Unternehmen zukommen können.
2. Fotografieren verboten? 15 Nov 201901:00:33
Weil Joerg im verdienten Urlaub weilt, haben wir mit Rechtsanwalt Thomas Schwenke einen hochkarätigen Gast aus Berlin zugeschaltet. Holger und Nicolas sprechen kurz über das hohe Bußgeld gegen den Berliner Konzern Deutsche Wohnen. Im Schwerpunkt der Episode beschäftigen wir uns mit datenschutzrechtlichen Schranken beim Fotografieren: Wann benötigt man Einwilligungen, was hat sich mit der DSGVO geändert, was muss man beim Teilen von Bildern in sozialen Medien beachten? Wir beantworten eure Fragen, weshalb die Episode etwas länger ist als geplant...
1. In die Vollen01 Nov 201900:45:41
Das Zittern war groß, als im Mai 2018 die DSGVO wirksam wurde. Viele befürchteten horrende Bußgelder. Doch die deutschen Datenschutzbehörden testeten erst einmal das neue Recht und beschränkten sich meist aufs Beraten. Nun geht es langsam los mit teuren Bußgeldbescheiden. Und: Die Behörden haben Mitte Oktober gemeinsam ein Berechnungsmodell vorgestellt, das Unternehmen den Angstschweiß auf die Stirn treiben dürfte. Holger, Nicolas und Joerg rechnen mal durch, was Verstöße künftig kosten könnten.
(Kein) Datenschutz in Strafverfahren18 Oct 202401:10:05
Bei strafrechtlichen Ermittlungen und im Strafprozess sind datenschutzrechtliche Grundsätze außer Kraft gesetzt. Ist das wirklich so, und welche Personlichkeitsrechte gelten dann überhaupt noch? Mit diesen Fragen beschäftigen sich Holger und Joerg in der aktuellen Episode der Auslegungssache. Zu Gast ist der Vollblut-Strafverteidiger Jens Ferner, der, wie er selbst sagt, in seinem "vorherigen Leben" als Software-Entwickler gearbeitet hat und deshalb sehr gut einschätzen kann, wie die Ermittler in der digitalen Forensik vorgehen. In Jens' Verfahren geht es oft um Delikte mit IT-Bezug, doch darum soll geht es in der Podcast-Episode nicht einmal vorrangig. Jens erzählt sehr eindringlich und dennoch unterhaltsam aus dem Alltag eines Strafverteidigers. Er stellt dar, wie Hausdurchsuchungen wirklich ablaufen und gibt Tipps, wie man sich in einem solchen Fall verhalten sollte. Den verblüfften Podcast-Hosts erklärt er, warum vor der Polizei meist keine Daten sicher sind, auch nicht die Privatesten. Wie sollte man selbst sein Smartphone und seinen PC absichern, um keine Daten von sich und von anderen Personen preisgeben zu müssen? Wie versuchen Strafermittler, an die Daten zu kommen? Jens weist darauf hin, dass sichergestellte Datenträger wie Festplatten und Smartphones unter Umständen von jeder Dorf-Polizeidienststelle entsperrt und ausgelesen werden können. Und dann tauchen vielleicht ganz neue Probleme auf, weil aus Zufallsfunden eine andere als die ursprünglich vermutete Straftat konstruiert werden könnte. der Rat von Jens: "Gebt bloß keinen Zugriff auf die Geräte, egal wie sicher man sich wähnt!"
Medienprivileg - Selbstregulierung durch den Presserat04 Oct 202401:06:23
Unsere Redaktionen erreichen immer wieder Anfragen von Leserinnen und Lesern, wie es heise online, c't, oder andere Medien des heise-Verlags mit dem Datenschutz halten. Dürfen Journalisten beispielsweise personenenbezgene Daten, die aus einem Datenleak stammen, zu Recherchezwecken verwahren? Haben die betroffenen Personen diesbezüglich Auskunfts- und Löschrechte? Die Antwort darauf gibt die EU-Datenschutz-Grundverordung nur mittelbar, denn sie regelt diesen Sonderfall nicht direkt, sondern überlässt ihn in Art. 85 den Mitgliedsstaaten. Deutschland hat sich in Abwägung der Grundrechte - Pressefreiheit einerseits und informationelle Selbstbestimmung andererseits - für das sogenannte Medienprivileg entschieden: Unter anderem in den Landespressegesetzen ist geregelt, dass Medien aufgrund ihrer wichtigen Funktion personenbezogene Daten zu journalistischen Zwecken teils jenseits der DSGVO-Pflichten (etwa Rechtsgrundlagen und Betroffenenrechte) grundsätzlich verarbeiten dürfen. Schließen sich Presseerzeugnisse oder Onlinemedien der Selbstregulierung ihrer Branche an, unterliegen sie nicht der staatlichen Datenschutzaufsicht. Diese freiwillige Selbstregulierung hat in Deutschland bereits im Jahr 2001 der Presserat übernommen. Ihn tragen der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), der deutsche Journalisten-Verband (DJV), die deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di sowie der Medienverband der freien Presse (MVFP). Im Episode 119 des c't-Datenschutz-Podcasts erläutert Roman Portack, warum es dieses Medienprivileg gibt und wie die Selbstregulierung in der Praxis funktioniert. Roman ist seit 2020 Geschäftsführer des Deutschen Presserats und außerdem Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Im Podcast erklärt er zunächst, was der Pressekodex ist, dem sich die Redaktionen der teilnehmenden Medien verpflichtet sehen und der für die Beurteilung von möglichen Datenschutzverstößen in Redaktionen einschlägig ist. So verpflichten sich die Redaktionen bereits in der Präambel dieses Regelwerks, das Privatleben und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung von Personen zu achten. Bei einer identifizierenden Berichterstattung muss das Informationsinteresse der Öffentlichkeit die schutzwürdigen Interessen von Betroffenen überwiegen (Ziffer 8 des Pressekodex). Die Weitergabe von Rechercheergebnissen darf nur zu journalistischen Zwecken erfolgen (Ziffer 5). Über ein Online-Formular kann jeder Bürger potenzielle Verstöße gegen diese datenschutzrechlichen Vorgaben melden. In der Podcast-Episode gehen Holger, Joerg und Roman einige Fälle aus der Praxis beispielhaft durch. Joerg selbst ist für den Medienverband der freien Presse (MVFP) Mitglied im Beschwerdeausschuss Datenschutz des Presserats, der über potenzielle Datenschutzverstöße in Redaktionen berät und urteilt. Ein Verstoß gegen den Pressekodex zieht einen Hinweis, eine Missbilligung oder eine Rüge nach sich. Im Falle einer öffentlichen Rüge haben sich die Verlage verpflichtet, diese im betreffenden Medium zu veröffentlichen.
Datenschutz-Minenfeld Microsoft 365?20 Sep 202401:05:33
Kaum ein Thema ist in der Datenschutzwelt so umstritten wie der Einsatz von Microsoft 365. Kritiker sehen in der kaum überschaubaren Produktwelt von Microsoft jede Menge Reibungspunkte mit der DSGVO, zumal Kernprodukte wie Sharepoint und Teams reine Clouddienste sind und damit personenbezogene Daten auf Microsofts Servern in Irland oder gar in den USA lagern. Europäische Datenschutzbehörden arbeiten sich seit Jahren an den Datenschutzerklärungen und Vertragsgestaltungen ab, die Microsoft anbietet. Die deutsche Datenschutzkonferenz (DSK) hatte sich zuletzt Ende 2022 nach langen Untersuchungen darauf festgelegt, dass sie zu diesem Zeitpunkt einen datenschutzkonformen Betrieb von Microsoft 365 nicht nachweisen konnte. Der niedersächsische Landesdatenschutzbeauftragte dagegen attestierte dem Landesinnenministerium im April 2024 eine akzeptable Vereinbarung mit Microsoft, sodass die Landesbehörden zumindest Microsoft Teams einsetzen können, ohne Konflikte mit der zuständigen Datenschutzbehörde befürchten zu müssen. I, Episode 118 beschäftigen sich Holger und Joerg mit dem gesamten Komplex aus Datenschutzperspektive. Ziel ist es, zu Antworten zu kommen, die Behörden und Unternehmen einen Weg weisen können. Dafür haben sie mit Dr. Olaf Koglin eine ausgesprochenen Spezialisten für genau diese Thematik hinzugezogen. Jurist Olaf berät mit seinem Unternehmen Legal Check Behörden und Unternehmen in Sachen Datenschutz, die Microsoft 365 rechtssicher einsetzen möchten. Zunächst definieren die drei mögliche Knackpunkte, die immer wieder angesprochen sind: Microsofts Verarbeitungsvertrage, das Data Protection Addendum (DPA), und die darin aufgeführten Zwecke, Verantwortlichkeiten und Datentransfers. Kritiker monieren unter anderem, dass Daten in die USA abfließen, die Verwendung von Telemetriedaten ungenügend geklärt ist, die IT-Sicherheit nicht ausführlich beschrieben ist und Microsoft die Verarbeitungszecke nicht abschließend darstellt. Dann geht es um die Stellungnahmen von Aufsichtsbehörden, an denen Olaf teilweise einiges auszusetzen hat. Er erklärt außerdem, worum es bei einem gerade laufenen Verfahren zum Thema in der EU selbst geht. Generell ist sich Olaf aber sicher, dass man die gesamte Microsoft-365-Produktwelt datenschutzkonform einsetzen kann. Neue Probleme enstünden allerdings gerade mit der allmählichen Einführung der KI-Copiloten in die Produkte.
Zusammen stärker? - Die gemeinsame Verantwortung06 Sep 202401:04:58
In Episode 117 dreht sich fast alles um das große Wort "Verantwortung". Diese ist ein Grundpfeiler des Datenschutzrechts: Wo personenbezogene Daten verarbeitet werden, muss jemand existieren, der für die Mittel und die Zwecke verantwortlich zeichnet. Diese reale oder juristische Person muss die Rechte von Betroffenen berücksichtigen, sorgt für rechtmäßige technische Maßnahmen und erfüllt die Compliance-Anforderungen. Nur ist es in der komplexen technischen Welt so, dass eher selten ein Verantwortlicher alles in der eigenen Hand hat. In der Regel werden Datenverarbeitungen ausgelagert, sei es zu einem Cloud-Anbieter oder eine Marketingagentur. Meist vereinbaren die Partner eine Auftragsverarbeitung, bei der der Verarbeiter nur Deligierter, aber kein Verantwortlicher ist. Mitunter kommt es aber auch vor, dass sich mehrere Parteien die Verantwortung zur Verarbeitung teilen. das sogenannte "Joint Controlling" nach Art. 26 DSGVO. Und hier wird es kompliziert. c't-Redakteur Holger und heise-Verlagsjustiziar Joerg besprechen dieses komplexe Feld mit Dr. Johannes Marosi. Johannes arbeitet als Rechtsanwalt für IT- und Datenschutzrecht bei Graf von Westphalen in Frankfurt am Main. Insbesondere aber hat er seine Dissertation über das Thema der gemeinsamen Verantwortung im Datenschutzrecht geschrieben. Johannes bestätigt, dass die alleinige Verantwortung heute selten vorkommt, da die meisten Unternehmen externe Dienstleister für verschiedene Aufgaben hinzuziehen. Ein typisches Beispiel für vertraglich gefestigte Auftragsverarbeitung ist das Webhosting, bei dem ein Cloud-Anbieter Kundendaten speichert und verarbeitet. Bei der gemeinsamen Verantwortung müssen die beteiligten Parteien in einem sogenannten Joint-Controller-Agreement festlegen, wer welche Aufgaben und Pflichten übernimmt. Johannes betont, dass es wichtig sei, derlei Vereinbarungen detailliert auszuarbeiten, um spätere Konflikte zu vermeiden. Im Gespräch wird deutlich, dass die gemeinsame Verantwortung komplex und oft schwer zu handhaben ist. Obwohl die DSGVO rechtliche Rahmenbedingungen vorgibt, bleibt vieles in der Praxis unklar. Unternehmen müssten daher sorgfältig prüfen, wie sie ihre Datenschutzverantwortung organisieren und dokumentieren, resümiert Johannes.
Markus Beckedahl: "Eine bessere digitale Welt ist möglich!"23 Aug 202401:06:54
Die Auslegungssache weitet wieder einmal den Blick und schaut auf die Entwicklung der Digital- und Netzpolitik aus bürgerrechtlicher Perspektive. Zu Gast ist diesmal Markus Beckedahl. Wohl kaum jemand in Deutschland hat von zivilgesellschaftlicher Seite in den vergangenen 20 Jahren die Debatten intensiver verfolgt und mitgeprägt als er. Markus hat 2003 das Blog netzpolitik.org gegründet und war dort bis 2022 Chefredakteur. Im März dieses Jahres hat er den Staffelstab gänzlich übergeben. Außerdem ist er Mitinitiator der jährlichen Konferenz re:publica, deren Programm er noch heute kuratiert. Und nicht zuletzt hatte er 2010 den Verein "Digitale Gesellschaft" mitgegründet, dessen Vorsitzender und Sprecher er bis 2015 war. Im Gespräch mit Holger und Joerg schildert Markus, wie es sich anfühlte, als er 2015 erfuhr, dass gegen ihn wegen Landesverrats ermittelt wurde. Damals hatte netzpolitik.org Dokumente des Bundesamtes für Verfassungsschutz online gestellt, in denen es um Pläne zur stärkeren Überwachung des Internets ging. Markus, der inzwischen neue Projekte gestarten hat, blickt insgesamt positiv auf die netzpolitische Entwicklung in Deutschland zurück. "Manchmal grüßt schon das Murmeltier und die Forderungen nach mehr Überwachung wiederholen sich. Aber wenn wir nichts gemacht hätten wäre alles viel schlimmer", ist er sich sicher. Im digitalpolitschen Bereich helfe es, in langen Linien zu denken und zu schauen, wo man Steine in den Weg legt, um Fehlentwicklungen zu verhindern. Denn, so resümiert Markus: "Eine bessere digitale Welt ist möglich!"
Der niedersächsische LfD im Gespräch09 Aug 202401:09:26
Seine Ernennung verzögerte sich etwas, doch nun ist der niedersächsische Landesdatenschutzbeauftragte Denis Lehmkemper fast ein Jahr im Amt. Im c't-Datenschutz-Podcast spricht er mit Holger und Joerg über über den Prozess seiner Berufung und dieses erste Jahr. Direkt nach Amtsantritt habe er eine "gut aufgestellte Behörde vorgefunden" und "erst einmal viel zugehört". Lehmkemper vertritt eine kooperative Linie. Seinen Worten zufolge möchte er Dinge ermöglichen und lösungsorientiert arbeiten. In der Episode erläutert er beispielsweise, wie seine Behörde zum Ergebnis kam, dass Microsoft Teams in der niedersächsischen Landesverwaltung anders als in einigen anderen Bundesländern eingesetzt werden darf. Man habe gemäß der Linie der Datenschutzkonferenz mit Microsoft für Niedersachsen die Datenschutzvereinbarungen desn Konzerns angepasst. Um Lösungen für den Einsatz von KI von Wirtschaft und Verwaltung im Bundesland zu finden, hat Lehmkemper einen eigenen Expertenkreis eingerichtet. Zu den zwölf Teilnehmern zählen Vertreter aus der niedersächsischen Wirtschaft und Wissenschaft, der öffentlichen Verwaltung und Datenschutzexperten aus dem gesellschaftlichen Umfeld. Sie sollen "technische und rechtliche Gestaltungsvorschläge" erarbeiten. Dieser von Lehmkemper auch KI-Rat genannte Kreis wird sich zum ersten Mal am 14. August treffen.
KI-Verordnung und Datenschutz - ein schwieriges Verhältnis18 Apr 202501:18:14
Der KI-Verordnung der EU soll Künstliche Intelligenz und deren Einsatz umfassend regulieren. Doch wie passt dieses Gesetz zu den bestehenden Datenschutzregeln, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)? In der aktuellen Folge des c't-Datenschutz-Podcasts diskutieren Holger und Joerg mit Prof. Dr. Rolf Schwartmann, dem Vorsitzenden der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD). Schwartmann weist zunächst die unterschiedlichen Ziele beider Regelwerke hin. Während die DSGVO klare Vorgaben für den Umgang mit personenbezogenen Daten macht, ist die KI-Verordnung eine Produktregulierung. Sie definiert, unter welchen Bedingungen Anbieter und Nutzer von KI-Systemen agieren dürfen. Beide Gesetze haben zwar den Schutz von Grundrechten im Blick, verfolgen aber gänzlich unterschiedliche Ansätze. Ein zentrales Problem sieht die Runde im Zusammenspiel der beiden Gesetze bei der generativen KI, also Systemen wie ChatGPT. Diese KI-Modelle sind grundsätzlich nicht zweckgebunden, sondern flexibel einsetzbar, was mit dem Grundsatz der Zweckbindung aus der DSGVO nur schwer vereinbar ist. Es bestehe die Gefahr, dass viele die KI rechtswidrig, aber sanktionslos einsetzen. Schwartmann betont, dass Nutzer generativer KI für Schäden durch falsche Ergebnisse haften könnten. Hinzu kommen Herausforderungen wie die automatisierte Entscheidungsfindung: Die DSGVO verbietet automatisierte Entscheidungen mit erheblichen rechtlichen Folgen oder wesentlichen Beeinträchtigungen, während die KI-Verordnung solche Systeme unter strengen Voraussetzungen durchaus erlaubt. Allerdings knüpft sie dies an umfangreiche Compliance-Pflichten. Die Diskussion offenbart, dass die KI-Verordnung nur wenige datenschutzrechtliche Ausnahmen enthält, beispielsweise bei der Nutzung sensibler Daten zur Korrektur von Verzerrungen in KI-Modellen oder in sogenannten Reallaboren, geschützten Testumgebungen für neue KI-Anwendungen. Heidrich kritisiert, dass der Gesetzgeber hier Chancen verpasst habe, grundlegende datenschutzrechtliche Konflikte bei der Nutzung moderner KI-Systeme zu regeln.
Die KI-Verordnung: Ein Compliance-Monstrum!26 Jul 202401:12:21
Nun ist es soweit: Nach jahrelangen Verhandlungen tritt die KI-Verordnung der EU am 1. August tatsächlich in Kraft, weil sie am 14. Juli im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde. Allerdings kommt sie erst nach Übergangsfristen schrittweise zur Anwendung. Verbote von KI-Kategorien, etwa von Social Scoring, treten nach sechs Monaten in Kraft, die Verpflichtungen für allgemeine KI-Modelle (General Purpose AI, GPAI) gelten nach 12 Monaten und die Regeln für hochriskante KI-Systeme gelten nach 36 Monaten. Am meisten Arbeit dürften Unternehmen und Behörden die umfangreichen Transparenz- und Dokumentationspflichten machen. Im c't-Datenschutz-Podcast werfen Redakteur Holger Bleich und heise-Verlagsjustiziar einen genaueren Blick auf diese - je nach Risikokategorie - unterschiedlich scharfen Regeln. Zur Seite steht ihnen dabei Aurea Verebes. Sie berät und auditiert für die Plesnik GmbH Unternehmen, die KI implementieren möchten oder bereits im Unternehmen nutzen. Außerdem hat sie einen Praxisleitfaden für Datenschutzbeauftragte verfasst, in dem sie sich bereits ausführlich mit den neuen Anforderungen der KI-Verordnung befasst hat. Verebes erläutert die Grundstruktur der Verordnung und erklärt, was hinter dem risikobasierten Ansatz steckt. Außerdem erfahrt Ihr von ihr, wo in diesem Regulierungssystem die generative KI, also GPAI-Systeme, verortet ist. Schnell kommen die drei Diskutanten zur Erkenntnis, dass es sich bei der KI-Verordnung vor allem um ein echtes Compliance-Monstrum handelt. So ist beispielsweise in vielen Einsatzfällen von KI nicht nur eine Datenschutz-Folgeabschätzung erforderlich, sondern auch eine Risikoeinschätzung. Für Berater und Auditoren entsteht hier eine wahre Goldgrube.
Aus dem Alltag externer Datenschutzbeauftragter12 Jul 202401:13:40
Interne oder externe Datenschutzbeauftragte? Darüber sprechen wir mit unserem Gast, Julian Lang, der als Berater für Datenschutz und Informationssicherheit bei Althammer & Kill in Hannover tätig ist. Julian erzählt uns über seinen Alltag als externer Datenschutzbeauftragter, der für verschiedene Unternehmen tätig ist.​ Wir, das ist in dieser Folge neben Joerg als Gastmoderator Niklas Mühleis, der bereits bei uns zu Gast war und als Co-Host unseres neuen Heise-Podcasts "Vorsicht, Kunde!" zu verbraucherrechtlichen Fragen Stellung nimmt. Niklas vertritt Holger, der in dieser Woche seinen wohlverdienten Urlaub in südlichen Gefilden verbringt.​ Gemeinsam wird im Rahmen unserer Rubrik "Bußgeld der Woche" das Vorgehen der Datenschutzbehörden bei Datenklau-Fällen besprochen. Das sind solche Fälle, in denen sich Polizisten oder auch Ladendetektive die Daten meist von Frauen abrufen, um diese zu kontaktieren. Dazu herrschte allgemeines Erstaunen darüber, dass hier meist nur sehr geringe Bußgelder festgelegt werden.​ Im Hauptteil der Episode ging es dann um die Rollen und Aufgaben von externen Datenschutzbeauftragten. Lang ist seit vielen Jahren in diesem Bereich tätig und erzählt über seinen Werdegang, die Herausforderungen im Umgang mit den Unternehmen und nicht zuletzt über skurrile Erlebnisse in seinem Job.​ Die Folge endet mit einem Vergleich zwischen den Vor- und Nachteilen der Berufung eines externen Datenschutzbeauftragten gegenüber einer internen Beauftragung. Zum Abschluss haben die Gäste die Möglichkeit, einen Wunsch an die gute Datenschutzfee zu formulieren.​
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