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Explorez tous les épisodes du podcast Mischna Tora Talmud
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| Titre | Date | Durée | |
|---|---|---|---|
| Schabbat 11.6 Absicht und Irrtum | 06 Feb 2024 | 00:05:34 | |
| Schabbat 11.5 Werfen vom Meer aufs Land | 04 Feb 2024 | 00:02:58 | |
Werfen vom Meer aufs Land | |||
| Schabbat 10.3 ungewöhnliches Tragen | 27 Dec 2023 | 00:05:18 | |
| Bawa Metzia 10.6 - Schluß | 13 Dec 2019 | 00:03:58 | |
Wenn von zwei nebeneinander liegenden Gärten einer höher als der andere ist und Kraut zwischen ihnen wächst, so gehört es laut R. Meïr dem Oberen, laut R. Jehuda dem Unteren. Da sagte R. Meïr: Wenn der Obere seine Erde wegnehmen wollte, so wäre doch hier kein Kraut! Da sagte R. Jehuda: Wenn der Untere seinen Garten mit Erde ausfüllen wollte, so wäre doch hier kein Kraut! Da sagte R. Meïr: Da beide einander wehren können, so sieht man, woher dieses Kraut lebt. Es sagt R. Schimon: Alles, was der Obere mit seiner ausgestreckten Hand nehmen kann, gehört ihm, und das gehört dem Unteren. | |||
| Jesaja Kapitel 2 - Gelesen und erläutert nach jüdischer Auslegung | 12 Dec 2019 | 00:17:32 | |
1Das Wort, das geschauet Jeschajahu, Sohn Amoz, über Jehudah und Jeruschalajim.
2Und geschehen wird es in späten Zeiten, da wird aufgerichtet sein der Berg des Hauses des Ewigen über den Bergen, und er überragt die Hügel, und es strömen zu ihm all die Völker.
3Und viele Nationen werden ziehen, und sprechen: Wohlan, lasset uns hinaufgehen zum Berge des Ewigen, zum Hause des Gottes Jaakob’s, dass Er uns lehre von Seinen Wegen, und wir wandeln auf Seinen Pfaden, wenn von Zijon wird ausgehen die Lehre, und das Wort des Ewigen von Jeruschalajim.
4Und Er wird richten zwischen den Völkern, und entscheiden vielen Nationen, und sie werden stumpf machen ihre Schwerter zu Sicheln, und ihre Lanzen zu Rebenmessern. Nicht wird erheben Volk gegen Volk das Schwert, und nicht lernen sie fürder den Krieg.
5Haus Jaakob’s, auf, und lasset uns wandeln in Lichte des Ewigen.
6Denn verlassen hast Du Dein Volk, das Haus Jaakob’s, weil sie voll sind von Zauberei, mehr als das Morgenland, und Wolkendeuter, wie die Pelischtim, und von Kindern der Fremden wimmeln sie.
7Und voll ist sein Land von Silber und Gold, und kein Ende seinen Schätzen; und voll ist sein Land von Rossen, und kein Ende seinen Wagen.
8Und voll ist sein Land von Götzen, vor dem Werk ihrer Hände bücken sie sich, vor dem, was ihre Finger gemacht.
9Und gebeugt wird der Mensch, und niedrig der Mann, und Du vergibst ihnen nicht.
10Geh in Felsen, und verbirg dich im Staube vor dem Schrecken des Ewigen, und vor dem Glanze Seiner Hoheit.
11Die stolzen Blicke des Menschen sind gesenkt, und gebeugt die Höhe der Männer, und erhaben ist der Ewige allein an jenem Tage.
12Denn ein Tag dem Ewigen der Heerscharen ergeht über alles Stolze und Hohe und über alles Ragende, und es sinkt.
13Und über alle Zedern des Lebanon, die hohen und ragenden, und über alle Eichen Baschan’s,
14Und über all die Berge, die hohen, und über all die Hügel, die ragenden,
15Und über jeglichen hohen Turm und über jegliche feste Mauer,
16Und über alle Schiffe von Tarschisch, und über alle Augenlust,
17Und gebeugt wird des Menschen Stolz, und niedrig die Höhe der Männer, und erhaben ist der Ewige allein an jenem Tage.
18Und die Götzen, ganz und gar schwinden sie.
19Und sie gehen in die Höhlen der Felsen und in die Löcher des Staubes vor dem Schrecken des Ewigen und vor dem Glanze Seiner Hoheit, wenn Er aufsteht die Erde zu schrecken.
20An jenem Tage wirft der Mensch seine Götzen von Silber und seine Götzen von Gold, die man ihm gemacht, sich zu bücken, den Maulwürfen hin und Fledermäusen,
21Um zu gehen in Felsenspalten, und Steinklüfte vor dem Schrecken des Ewigen und vor dem Glanze Seiner Hoheit, wenn Er aufsteht, die Erde zu schrecken. | |||
| Bawa Metzia 10.5 Mauer, Steine, Dünger und Lehm | 12 Dec 2019 | 00:07:07 | |
Wenn die Wand des einen dicht am Garten seines Nächsten stand und umfiel, und dieser zu ihm sagt: „Räume deine Steine weg”, und er sagt zu jenem: „Sie sollen dir überlassen sein”, so hört man nicht auf ihn. Wenn, nachdem jener es angenommen hat, er zu ihm sagt: „Hier hast du deine Auslagen, und ich will das Meinige nehmen”, so hört man nicht auf ihn. Wenn jemand einen Arbeiter gemietet hatte, bei ihm in Stroh und Stoppeln zu arbeiten, und dieser zu ihm sagt: „Gib mir meinen Lohn”, und er sagt zu ihm: „Nimm für deinen Lohn das, was du gearbeitet hast”, so hört man nicht auf ihn. Wenn, nachdem jener es angenommen hat, er zu ihm sagt: „Da hast du deinen Lohn, und ich will das Meinige nehmen”, so hört man nicht auf ihn. Wenn jemand Dünger in den öffentlichen Bereich hinaustragen lässt, so soll, während der eine hinausträgt, ein anderer düngen. Man darf im öffentlichen Bereich nicht Lehm einweichen und nicht Ziegel streichen; man darf jedoch Lehm kneten, aber keine Ziegel. Wenn man im öffentlichen Bereich baut, so soll, während der eine Steine herbeibringt, ein anderer bauen, und wenn man schädigt, muss man den Schaden ersetzen. Rabban Schimon, Sohn des Gamliel, sagt: Man darf auch seine Arbeit dreißig Tage vorher vorbereiten. | |||
| Bawa Metzia 10.4 Schäden im öffentlichen Bereich | 11 Dec 2019 | 00:03:18 | |
Ebenso, wenn eine Ölpresse in einen Felsen gebaut und darüber ein Garten ist, welcher einbricht, so darf der Gartenbesitzer heruntergehen und unten säen, bis der andere über seine Ölpresse Wölbungen macht. Wenn eine Wand oder ein Baum in den öffentlichen Bereich hineinstürzt und schädigt, so ist man vom Ersatz frei. Hat man ihm eine Frist anberaumt, den Baum umzuhauen oder die Wand niederzureißen, und sie sind während dieser Frist umgefallen, so ist er frei; geschah es aber nach der Frist, so ist er schuldig. | |||
| Buch der Richter - Kapitel 3 | 11 Dec 2019 | 00:23:42 | |
Nach jüdischer Auslegung mit Kommentar | |||
| Bawa Metzia 10.3 Wenn das Obergeschoß ernuet einstürzt | 10 Dec 2019 | 00:03:14 | |
Wenn ein Haus und ein Söller, die zweien gehören, eingestürzt sind, und der Herr des Söller den Herrn des Hauses zu bauen auffordert, dieser aber nicht bauen will, so kann der Herr des Söllers das Haus bauen und darin wohnen, bis er ihm seine Auslagen erstattet. R. Jehuda sagt: Es würde dieser dann in seines Nächsten Haus gewohnt haben und ihm Miete zahlen müssen. Vielmehr soll der Herr des Söllers das Haus und den Söller bauen, den Söller bedachen und im Haus wohnen, bis jener ihm seine Auslagen erstattet. | |||
| Richter Kapitel 2 | 10 Dec 2019 | 00:15:47 | |
Richter 2 (Die Heilige Schrift)
Das 2. Kapitel
1. Und es ging hinauf ein Abgesandter des Ewigen von Gilgal nach Bochim und sprach: Ich habe euch aus Mizrajim heraufgeführt und euch gebracht in das Land, das Ich zugeschworen euern Vätern, und habe gesprochen: Nicht werde Ich Meinen Bund mit euch brechen auf ewig.
2. Auch ihr sollt keinen Bund schliessen mit den Bewohnern dieses Landes; ihre Altäre sollt ihr niederreissen. Aber ihr habt nicht gehorcht Meiner Stimme. Was habt ihr da getan?
3. Da habe auch Ich gesprochen: Ich werde sie nicht vor euch austreiben, dass sie eure Quäler seien, und ihre Götter euch zum Fallstrick werden.
4. Und es geschah, als der Abgesandte des Ewigen diese Worte zu all den Kindern Jisraël redete, da erhob das Volk seine Stimme und weinte.
5. Und sie nannten den Namen selbigen Ortes Bochim (Weinende) und opferten daselbst dem Ewigen.
6. Und Jehoschua entliess das Volk, und die Kinder Jisraël gingen jeglicher in sein Besitztum, das Land einzunehmen.
7. Und das Volk diente dem Ewigen all die Tage Jehoschua’s, und all die Tage der Ältesten, die lange lebten nach Jehoschua, die gesehen hatten jegliche grosse Tat des Ewigen, die Er für Jisraël getan.
8. Und Jehoschua, Sohn Nun, der Knecht des Ewigen, starb, hundertzehn Jahre alt.
9. Und sie begruben ihn in dem Gebiete seines Besitztums in Timnat Cheres auf dem Gebirge Efrajim, an der mitternächtlichen Seite des Berges Gaasch.
10. Und auch dasselbige ganze Geschlecht war versammelt zu seinen Vätern, und es erstand ein anderes Geschlecht nach ihnen, die nicht kannten den Ewigen und auch nicht die Tat, die Er für Jisraël getan.
11. Und die Kinder Jisraël taten das Böse in den Augen des Ewigen und dienten den Baalim.
12. Und verliessen den Ewigen, den Gott ihrer Väter, der sie herausgeführt aus dem Lande Mizrajim, und gingen fremden Göttern nach, von den Göttern der Völker, die rings um sie, und bückten sich vor ihnen, und kränkten den Ewigen.
13. Und sie verliessen den Ewigen, und dienten dem Baal und den Aschtarot.
14. Und der Zorn des Ewigen erglühte über Jisraël, und Er gab sie in die Hand von Plünderern und sie plünderten sie, und lieferte sie in die Hand ihrer Feinde ringsum, und sie vermochten nicht mehr zu bestehen vor ihren Feinden.
15. Überall wo sie auszogen, war die Hand des Ewigen über sie zum Bösen, wie der Ewige geredet, und wie der Ewige ihnen zugeschworen, und sie wurden sehr gedrängt.
16. Und der Ewige liess Richter aufstehen, und sie halfen ihnen aus der Hand ihrer Plünderer.
17. Aber auch ihren Richtern gehorchten sie nicht, denn sie buhlten fremden Göttern nach, und bückten sich vor ihnen. Sie wichen bald von dem Wege, den ihre Väter gegangen, zu gehorchen den Geboten des Ewigen; sie taten nicht also.
18. Und wenn der Ewige ihnen Richter aufstehen liess und der Ewigen mit dem Richter war, und Er ihnen aus der Hand ihrer Feinde half all die Tage des Richters, weil der Ewige sich bedachte ob ihrem Wehgeschrei vor ihren Drängern und Bedrückern:
19. So geschah es, wenn der Richter starb, arteten sie wieder aus, mehr denn ihre Väter, fremden Göttern nachzugehen, ihnen zu dienen, und sich vor ihnen zu bücken. Sie liessen nichts fallen von ihren Missetaten und von ihrem verstockten Wandel.
20. Und der Zorn des Ewigen erglühte über Jisraël und Er sprach: Darum dass dieses Volk übertreten hat Meinen Bund, den Ich ihren Vätern geboten, und nicht gehorchet Meiner Stimme,
21. Will auch Ich nicht fortfahren, einen Mann von ihnen auszutreiben von den Völkern, die Jehoschua zurückgelassen, da er starb;
22. Um mit ihnen Jisraël zu prüfen, ob sie beobachten den Weg des Ewigen, darin zu wandeln, wie ihre Väter beobachtet, oder nicht.
23. So liess der Ewige diese Völker, dass Er sie nicht schnell austrieb, und gab sie nicht in die Hand Jehoschua’s. | |||
| Bawa Metzia 10.2 Wenn das Obergeschoß einbricht | 09 Dec 2019 | 00:02:49 | |
Ist ein Haus und ein Söller von zweien bewohnt und der Söller bricht ein und der Hausherr will ihn nicht herstellen, so kann der Bewohner des Söllers hinabgehen und unten wohnen, bis jener ihm den Söller herstellt. R. Josse sagt: Der Untere gibt das Gebälk und der Obere den Estrich. | |||
| Buch der Richter Kapitel 1, gelsen und erläutert, nach jüdischer Auslegung | 08 Dec 2019 | 00:32:00 | |
Gelsen und erläutert, nach jüdischer Auslegung und archäologischen Erkenntnissen. | |||
| Bawa Metzia 10.1 Steine, Holz, Schutt aufteilen | 08 Dec 2019 | 00:02:48 | |
Wenn ein Haus und ein Söller, die zweien gehören, eingestürzt sind, so teilen sie das Holz, die Steine und den Schutt, und man erwägt, welche Steine geeignet waren, zerbrochen zu werden. Wenn einer von ihnen einen Teil seiner Steine erkennt, so nimmt er sie, und sie werden ihm angerechnet. | |||
| Schabbat 10.2 unvollständiges Tragen | 25 Dec 2023 | 00:05:06 | |
Link zur Mischna: https://ogy.de/8d3w | |||
| Jesaja Kapitel 1 - Gelesen und erläutert, nach jüdischer Auslegung | 30 Nov 2019 | 00:27:04 | |
Nach der Zunz Bibel:
1. Offenbarung des Jeschajahu, Sohnes Amoz, die er geschaut über Jehudah und Jeruschalajim in den Tagen des Usijahu, Jotam, Achas, Jechiskijahu, der Könige von Jehudah.
2. Höret, ihr Himmel, und horch’ auf, Erde, denn der Ewige redet: Kinder habe Ich gross gezogen und aufwachsen lassen, aber sie sind Mir abtrünnig geworden.
3. Es kennt der Ochs seinen Eigner, und der Esel die Krippe seines Herrn. Jisraël erkennet nicht, Mein Volk siehet nicht.
4. Weh! sündiges Volk, schuldbelastete Nation, Brut der Missetäter, entartete Kinder; verlassen haben sie den Ewigen, verworfen den Heiligen Jisraël’s; sie sind zurückgewichen.
5. Wozu wollt ihr fürder geschlagen werden? Ihr mehret den Abfall. Jegliches Haupt ist krank und jegliches Herz ist siech.
6. Vom Fussballen bis zum Haupt ist nichts Heiles daran. Wunde und Beule und frischer Schlag. Nicht sind sie ausgedrückt und nicht verbunden worden, und nicht erweicht mit Öl.
7. Euer Land - eine Öde, eure Städte feuerverbrannt, eure Boden - vor euren Augen verzehren ihn Fremde, dass er eine Öde ist, wie Zerstörung durch Fremde.
8. Und übrig bleibt die Tochter Zijon, wie eine Hütte im Weinberg, wie eine Nachthütte im Kürbisfeld, wie eine belagerte Stadt.
9. Wo nicht der Ewige der Heerscharen uns übrig liess einen Rest so gering, wie Sedom wären wir, Amorah glichen wir.
10. Höret das Wort des Ewigen, ihr Herren Sedom’s, horchet auf die Lehre unseres Gottes, Volk von Amorah!
11. Wozu Mir die Menge eurer Opfer? spricht der Ewige. Ich bin satt der Ganzopfer von Widdern, und des Fettes der Masttiere, und das Blut der Farren, und Lämmer und Böcke begehr’ Ich nicht.
12. So ihr kommt zu erscheinen vor Meinem Angesichte, wer verlangt Solches von eurer Hand, zu zertreten Meine Höfe?
13. Bringet nicht mehr Gabe der Lüge! Räucherwerk des Greuels ist Mir das; verkündet (nicht mehr) an Neumond und Sabbat Berufung! Ich dulde nicht Untat und Festversammlung.
14. Eure Neumonde und eure Feste hasset Meine Seele, sie sind Mir eine Bürde geworden; Ich bin müde sie zu tragen.
15. Und indem ihr eure Hände ausbreitet, verberge Ich Meine Blicke vor euch, auch wenn ihr Gebete häufet, höre Ich nicht. Eure Hände sind voll Blut;
16. Waschet euch, säubert euch, schaffet fort eure bösen Taten aus Meinen Augen, lasset ab zu freveln;
17. Lernet Gutes tun, trachtet nach Recht, befriedigt, dem Gewalt geschehen, sprechet Recht der Waise, führet den Streit der Witwe.
18. Wohlan denn und lasst uns rechten, spricht der Ewige: wenn eure Sünden sind wie Karmesin, weiss wie Schnee sollen sie werden; wenn sie rot sind wie Purpur, wie Wolle sollen sie werden.
19. Wenn ihr willig seid und höret, das Beste des Landes sollt ihr essen.
20. Aber wenn ihr euch weigert und widerspenstig seid, sollt ihr vom Schwerte gefressen werden; denn der Mund des Ewigen hat geredet.
21. Wie ist zur Buhlerin geworden die bewährte Stadt! sie, voll von Recht, Gerechtigkeit wohnte darin, und jetzt Mordgierige.
22. Dein Silber ist zu Schlacken geworden, dein Trank verfälscht durch Wasser.
23. Deine Fürsten Unbändige und Diebsgesellen, allzumal Bestechung liebend und jagend nach Bezahlung; der Waise sprechen sie kein Recht, und der Streit der Witwe kommt nicht zu ihnen.
24. Darum ist der Spruch des Herrn, des Ewigen der Heerscharen, des Gewaltigen Jisraël’s: Ha, Ich letze Mich an Meinen Widersachern, und räche Mich an Meinen Feinden.
25. Und wende Meine Hand gegen dich, und läutere wie Lauge deine Schlacken und schaffe fort all dein unedles Metall.
26. Und stelle her deine Richter wie vormals, und deine Räte wie zu Anfang. Nachher wird dir zugerufen: Stadt der Gerechtigkeit, bewährte Feste!
27. Zijon wird durch Recht erlöst, und seine Bekehrten durch Gerechtigkeit.
28. Und Sturz über die Abtrü | |||
| Bawa Metzia 9.12 Lohn des Tagelöhners Fortsetzung (mit Tosefta!!) | 29 Nov 2019 | 00:11:24 | |
Sowohl hinsichtlich des Lohnes für Menschen, als auch für Vieh oder für Geräte gelten die Vorschriften: „An seinem Tag sollst du seinen Lohn geben” und „du sollst den Lohn des Mietlings nicht bis zum Morgen bei dir übernachten lassen.” Wann gilt dies? Wenn er von ihm den Lohn gefordert hat; hat er von ihm nichts gefordert, so übertritt er nicht die Vorschriften. Hat er ihn an einen Krämer oder an einen Wechsler angewiesen, so übertritt er nicht die Vorschriften. Ein Tagelöhner, der in seiner Zeit den Lohn fordert, schwört, und bekommt gezahlt; ist seine Zeit vorbei, so kann er nicht schwören und gezahlt nehmen. Sind aber Zeugen vorhanden, dass er ihn zur Zeit gefordert hat, so schwört er, und bekommt gezahlt. Hinsichtlich eines Beisass-Konvertiten gilt die Vorschrift: „An seinem Tag sollst du ihm seinen Lohn geben”, aber es gilt seinetwegen nicht die Vorschrift: „Du sollst den Lohn des Mietlings nicht bis zum Morgen bei dir übernachten lassen.” | |||
| Bawa Metzia 9.11 Lohn des Tagelöhners | 28 Nov 2019 | 00:05:23 | |
Ein für den Tag Gemieteter kann die ganze Nacht den Lohn erheben; ein für die Nacht Gemieteter kann den ganzen Tag den Lohn erheben; ein auf Stunden Gemieteter kann entweder den ganzen Tag oder die ganze Nacht den Lohn erheben. Ein auf eine Woche, einen Monat, ein Jahr oder eine Jahrwoche Gemieteter kann, wenn er bei Tag hinausgeht, den ganzen Tag den Lohn erheben; geht er bei Nacht heraus, so kann er die ganze Nacht und den ganzen Tag den Lohn erheben. | |||
| Bawa Metzia 9.10 Schabbat-Jahr als Teil der Pacht | 27 Nov 2019 | 00:01:54 | |
Wenn jemand von seinem Nächsten ein Feld auf eine Jahrwoche für siebenhundert Sus übernimmt, so ist das Schabbat-Jahr mit darin begriffen; hat er es von ihm auf sieben Jahre für siebenhundert Sus übernommen, so ist das Schabbat-Jahr nicht darin begriffen. | |||
| Bawa Metzia 9.9 Sykomoren | 26 Nov 2019 | 00:01:42 | |
Wenn jemand von seinem Nächsten ein Feld auf wenige Jahre übernimmt, so darf er es nicht mit Flachs besäen, und es gehört ihm nichts von den Balken der Sykomore; hat er es von ihm für sieben Jahre übernommen, so darf er es im ersten Jahr mit Flachs besäen und Balken von den Sykomoren abhauen. | |||
| Bawa Metzia 9.8 Pachten um zu säen | 25 Nov 2019 | 00:02:55 | |
Wer von seinem Nächsten ein Feld übernimmt, um es mit Gerste zu besäen, der darf es nicht mit Weizen besäen; Weizen, so darf er es mit Gerste besäen. Rabban Schimon, Sohn des Gamliel, verbietet des. Übernimmt er es für Getreide, so darf er es nicht mit Hülsenfrüchten besäen; übernimmt er es für Hülsenfrüchte, so darf er es mit Getreide besäen. (Anm.: Nach anderer Lesart umgekehrt.) Rabban Schimon, Sohn des Gamliel, verbietet es. | |||
| Bawa Metzia 9.7 Qualität des Feldes | 21 Nov 2019 | 00:01:45 | |
Wenn jemand von seinem Nächsten ein Feld für zehn Kor Weizen jährlich übernimmt, und es ist geschlagen, so kann er ihm von diesem Feld die Pacht geben; war dessen Weizen schön, so kann er nicht zu ihm sagen: „Siehe, ich kaufe dir vom Markt”, sondern er muss ihm von demselben Feld geben. | |||
| Bawa Metzia 9.6 Wenn das Feld verwüstet wird | 20 Nov 2019 | 00:02:26 | |
Wenn jemand von seinem Nächsten ein Feld übernimmt, und Heuschrecken haben es verheert, oder es ist vom Sturm ausgedroschen worden; so kann er, wenn es eine Landplage ist, dem Grundherrn etwas von der Pacht abziehen; wenn es aber keine Landplage ist, kann er ihm von der Pacht nichts abziehen. R. Jehuda sagt: Wenn er es von ihm für Geld übernommen hat, kann er in jedem Fall ihm von der Pacht nichts abziehen. | |||
| Bawa Metzia 9.5 Wenn das Feld nicht ergiebig ist | 19 Nov 2019 | 00:02:11 | |
Wenn jemand von seinem Nächsten ein Feld übernimmt und es ist nicht ergiebig, so muss er, wenn man aus dem Ertrag einen Haufen errichten kann, sich damit abgeben. Es sagt R. Jehuda: Was für eine Maßbestimmung gibt ein Haufen? Vielmehr muss er sich damit abgeben, wenn der Ertrag so viel wie die Aussaat ist. | |||
| Bawa Metzia 9.4 Muss man jäten? | 18 Nov 2019 | 00:01:44 | |
Wenn jemand von seinem Nächsten ein Feld übernimmt und es nicht ausjäten will, indem er zu ihm spricht: „Was kümmert es dich, da ich dir die Pacht dafür gebe?” — so hört man nicht auf ihn, weil jener zu ihm sagen kann: „Morgen ziehst du aus dem Feld hinaus, und es bringt mir Unkraut hervor.” | |||
| Warum 8 Tage Channuka? Jetzt nach dem 1. Buch der Makkabäer | 10 Dec 2023 | 00:25:23 | |
Kann der Altar unrein werden?
Wenn ja, mit welcher Unreinhiet? | |||
| Bawa Metzia 9.3 Brachefelder | 17 Nov 2019 | 00:01:28 | |
Wenn jemand von seinem Nächsten ein Feld übernimmt und es brach liegen lässt, so schätzt man es, wie viel es zu tragen vermag, und er gibt jenem seinen Teil; denn so pflegte man dem Grundherrn zu verschreiben: „Wenn ich brach lasse und nicht bearbeite, so zahle ich vom Besten.” | |||
| Bawa Metzia 9.2 Felder, die austrocknen | 15 Nov 2019 | 00:02:21 | |
Wenn jemand von seinem Nächsten ein Feld übernimmt, und es ist ein Bewässerungs-Feld oder ein Baumfeld, so darf er, wenn die Quelle ausgestrocknet oder die Bäume umgehauen worden sind, ihm von der Pacht nichts abziehen. Wenn er aber zu ihm gesagt hatte: „Verpachte mir dieses Bewässerungs-Feld oder dieses Baumfeld”, so kann er, wenn die Quelle ausgestrocknet oder die Bäume umgehauen worden, ihm etwas von der Pacht abziehen. | |||
| Bawa Metzia 9.1 Bräuche bei Landpacht | 14 Nov 2019 | 00:02:15 | |
Wenn jemand von seinem Nächsten ein Feld übernimmt, so gilt folgendes: Wo zu schneiden üblich ist, muss er schneiden; ist es üblich auszureißen, muss er ausreißen; ist es üblich, hinterher zu pflügen, so muss er hinterher pflügen; alles nach dem Landesbrauch. So wie sie das Getreide teilen, so teilen sie auch Stroh und Stoppeln; so wie sie den Wein teilen, so teilen sie auch die Reben und die Stäbe, und beide müssen die Stäbe liefern. | |||
| Bawa Metzia 8.9 Ein Haus bricht ein | 13 Nov 2019 | 00:01:51 | |
Wenn jemand seinem Nächsten ein Haus vermietet, und es stürzt ein, so ist er verpflichtet, ihm ein anderes Haus herzustellen. War es klein, darf er es nicht groß machen, war es groß, darf er es nicht klein machen. War es ein Haus, darf er nicht zwei Häuser machen; warn es zwei, darf er nicht eines machen. Er darf nicht die Anzahl der Fenster vermindern, und er darf sie auch nicht vermehren, es sei denn mit der Einwilligung beider. | |||
| Bawa Metzia 8.8 Miete im Schaltjahr | 12 Nov 2019 | 00:02:46 | |
Wenn jemand seinem Nächsten ein Haus auf ein Jahr vermietet und das Jahr wird zum Schaltjahr gemacht, so ist es zu Gunsten des Mieters ein Schaltjahr. Hat er es ihm auf Monate vermietet und das Jahr wird ein Schaltjahr, so ist es zu Gunsten des Vermieters ein Schaltjahr. Es geschah einst in Zippori, dass einer von seinem Nächsten ein Badhaus mietete, wobei bedungen wurde: „Für zwölf Gold-Denar auf ein Jahr; für einen Gold-Denar monatlich”; da kam die Sache vor Rabban Schimon, Sohn des Gamliel, und R. Josse, und sie sagten: Sie sollen den Mietzins des Schaltmonats teilen. | |||
| Bawa Metzia 8.7 Pflichten des Mieters und des Vermieters | 24 Jul 2019 | 00:01:34 | |
Wenn jemand seinem Nächsten ein Haus vermietet, so ist der Vermieter verpflichtet, Türen, Riegel, Schloss und jede Sache, die eine Handwerksarbeit ist, machen zu lassen; aber eine Sache, die keine Handwerksarbeit ist, muss der Mieter machen lassen. Der Mist gehört dem Hausherrn; dem Mieter gehört nur, was aus dem Backofen und dem Kochherd kommt. | |||
| Bawa Metzia 8.6 Kündigunsfristen | 23 Jul 2019 | 00:03:32 | |
Wenn jemand seinem Nächsten ein Haus in der Regenzeit vermietet, so kann er ihn von Sukot bis Pessach nicht hinaussetzen. In der Sommerzeit muss man dreißig Tage zuvor aufkündigen. In großen Städten muss man sowohl in der Sommerzeit als auch in der Regenzeit zwölf Monate vorher kündigen. Kaufläden muss man sowohl in kleinen als auch in großen Städten zwölf Monate zuvor kündigen. Rabban Schimon, Sohn des Gamliel, sagt: Einen Bäcker- oder Färberladen muss man drei Jahre vorher kündigen. | |||
| Bawa Metzia 8.5 Mein Land, seine Bäume, wessen Früchte? | 16 Jul 2019 | 00:04:31 | |
Wenn jemand seine Ölbäume zu Holz verkauft und sie tragen Früchte, von denen ein Sea weniger als ein Viertel Log Öl gibt, so gehören diese dem Eigentümer der Ölbäume. Tragen sie aber Früchte, von denen ein Sea ein Viertel gibt, und es sagt der eine: „Meine Ölbäume haben es hervorgebracht”, und der andere sagt: „Mein Land hat es erzeugt”, so teilen sie. Hat ein Strom seine Ölbäume weggeschwemmt und in das Feld seines Nächsten versetzt, und es sagt der eine: „Meine Ölbäume haben die Früchte hervorgebracht”, und der andere sagt: „Mein Land hat sie erzeugt”, so teilen sie. | |||
| Bawa Metzia 8.4 Erwerb durch Tausch und Zweifelsfälle | 15 Jul 2019 | 00:06:16 | |
Hat jemand eine Kuh gegen einen Esel vertauscht und jene hat geboren, oder hat jemand seine Sklavin verkauft und sie hat geboren und dieser sagt: „Bevor ich verkauft habe, hat die Geburt stattgefunden”, und der Käufer sagt: „Es geschah, nachdem ich gekauft hatte”, so teilen sie. Hatte jemand zwei Knechte, einen großen und einen kleinen, oder zwei Äcker, einen großen und einen kleinern, und er hat einen verkauft; der Käufer sagt: „Ich habe den großen verkauft”, und jener sagt: „Ich weiß nicht”, so hat er den großen erworben. Sagt der Verkäufer: „Ich habe den kleinen verkauft”, und der andere sagt: „Ich weiß nicht”, so gehört ihm nur der kleine. Sagt der Eine: „Es war der große”, und der andere sagt: „Es war der kleine”, so schwöre der Verkäufer, dass er den kleinen verkauft hat. Sagt der eine: „Ich weiß nicht”, und der andere sagt ebenfalls: „Ich weiß nicht”, so teilen sie. | |||
| Bawa Metzia 8.3 Wann der Spediteur verantwortlich ist | 12 Jul 2019 | 00:03:38 | |
Entleiht jemand eine Kuh von seinem Nächsten, und dieser schickt sie ihm durch seinen Sohn, durch seinen Knecht oder durch seinen Boten, oder durch den Sohn, Knecht oder Boten des Entleihers, und sie stirbt, so ist er frei. Hat aber der Entleiher zu ihm gesagt: „Schicke sie mir durch meinen Sohn, durch meinen Knecht oder durch meinen Boten; oder durch deinen Sohn, durch deinen Knecht oder durch deinen Boten”, oder der Verleiher hat zu jenem gesagt: „Ich will sie dir schicken durch meinen Sohn, durch meinen Knecht oder durch meinen Boten, oder durch deinen Sohn, durch deinen Knecht oder durch deinen Boten”, und der Entleiher hat darauf zu ihm gesagt: „Schicke”, und er hat sie geschickt und sie sind gestorben, so ist er schuldig. Ebenso verhält es sich beim Zurücksenden. | |||
| Warum 8 Tage Chanukka? – Das 2. Buch der Makkabäer | 06 Dec 2023 | 00:14:18 | |
Warum feiern wir 8 Tage Chanukka? In dieser und in den nächsten Episoden wollen wir dieser Frage aus verschiedenen Quellen nachgehen.
Andere Episoden zu Chanukka:
1. Chanukka vor den Makkabäern? https://tora.podigee.io/159-neue-episode
2. Die Hasmonäer https://tora.podigee.io/172-neue-episode
3. Das Wunder: Krieg oder Öl? https://tora.podigee.io/173-neue-episode
4. Die tapfere Heldin Judith https://tora.podigee.io/175-neue-episode
5. Schlomzion, die einzige Königin Israels https://tora.podigee.io/176-neue-episode | |||
| Jesaja 7 Wort für Wort nach jüdischer Auslegung | 03 Jun 2019 | 00:46:42 | |
Wer ist Immanuel und wer ist seine Mutter?
Vers 1 — 00:16
Vers 2 — 06:39
Vers 3 — 09:46
Vers 4 — 13:16
Vers 5 — 15:58
Vers 6 — 16:32
Vers 7 — 17:49
Vers 8 — 18:07
Vers 9 — 21:51
Vers 10-11 — 23:21
Vers 12 — 24:00
Vers 13 — 24:37
Vers 14 — 25:28
Vers 15 — 33:30
Vers 16 — 34:30
Vers 17 — 36:23
Vers 18 — 38:02
Vers 19 — 38:53
Vers 20 — 39:53
Vers 21 — 41:30
Vers 22 — 42:21
Vers 23 — 43:33
Vers 24 — 44:13
Vers 25 — 44:48
Zusammenfassung — 45:31 | |||
| Bawa Metzia 8.2 Mieter und zugleich Entleiher | 27 May 2019 | 00:04:31 | |
Hat jemand eine Kuh derart entliehen, dass er sie auf einen halben Tag entliehen und auf einen halben Tag gemietet, oder auf heute entliehen und auf morgen gemietet hat, oder hat er eine Kuh gemietet und eine entliehen, und sie ist gestorben; nun sagt der Verleiher: „Die entliehene ist gestorben”, „am Tag, an dem sie entliehen war, ist sie gestorben”, „zu einem Zeitpunkt, zu dem sie entliehen war, ist sie gestorben”, der andere aber sagt: „Ich weiß nicht”, so ist er schuldig. Sagt der Mieter: „Die gemietete ist gestorben”, „am Tag, an dem sie gemietet war, ist sie gestorben”, „zum Zeitpunkt, zu dem sie gemietet war, ist sie gestorben”, jener aber sagt: „Ich weiß nicht”, so ist er frei. Sagt der eine: „Es war die entliehene”, der andere: „die gemietete”, so soll der Mieter schwören, dass die gemietete gestorben ist. Sagt der eine: „Ich weiß nicht”, und der andere sagt ebenfalls: „Ich weiß nicht”, so teilen sie. | |||
| Bawa Metzia 8.1 Wann der Entleiher nicht bezahlen muss | 24 May 2019 | 00:03:20 | |
Wenn jemand eine Kuh entliehen und deren Eigentümer mit ihr entliehen oder deren Eigentümer mit ihr gemietet hat, oder wenn er zuerst den Eigentümer entliehen oder gemietet und nachher die Kuh entliehen hat und diese gestorben ist, so ist er frei, denn es heißt (2 Moses 22:14): „Wenn sein Herr bei ihm war, bezahlt er nicht.” Hat er aber zuerst die Kuh entliehen und nachher den Eigentümer entliehen oder gemietet, und die Kuh ist gestorben, so ist er schuldig, denn es heißt (ebd. 13): „Ist der Herr nicht bei ihm, so muss er bezahlen.” | |||
| Bawa Metzia 7.11 unerfüllbare Bedingungen | 23 May 2019 | 00:04:14 | |
Wer etwas ausbedingt, das dem in der Tora Vorgeschriebenen zuwiderläuft, dessen Bedingung ist ungültig. Jede Bedingung, der eine Handlung vorangeht, ist ungültig. Ist es einem möglich, irgend etwas am Ende zu erfüllen und man hat ihm dies anfangs als Bedingung gestellt, dann ist die Bedingung gültig. | |||
| Bawa Metzia 7.10 Wenn ein Tier von der Bergspitze fällt | 22 May 2019 | 00:03:58 | |
Ist das Vieh auf gewöhnliche Weise gestorben, so ist dies ein Zwangs-Unfall; hat er es aber gequält und es ist gestorben, so ist es kein Zwangs-Unfall. Ist es auf steile Bergspitzen gestiegen und herabgefallen, so ist dies ein Zwangs-Unfall; hat er es aber auf steile Bergspitzen geführt und es ist herabgefallen und gestorben, so ist es kein Zwangs-Unfall. Ein unentgeltlicher Hüter kann ausbedingen, vom Schwur frei zu sein; ebenso der Entleiher, vom Bezahlen frei zu sein; und der Lohnhüter und der Mieter, sowohl vom Schwur als auch vom Bezahlen frei zu sein. | |||
| Bawa Metzia 7.9 Wenn Bären, Wölfe, Schlangen angreifen | 21 May 2019 | 00:05:44 | |
Wenn ein Wolf einbricht, so ist es kein Zwangs-Unfall, wenn zwei Wölfe einbrechen, so ist es ein Zwangs-Unfall. R. Jehuda sagt: Zur Zeit der Schickung der Wölfe ist es auch bei einem Wolf ein Zwangs-Unfall. Wenn zwei Hunde angreifen, so ist es kein Zwangs-Unfall. Jaddua, der Babylonier, sagt im Namen R. Meïrs: Kommen sie von einer Seite, so ist es kein Zwangs-Unfall; wenn von zwei Seiten, so ist es ein Zwangs-Unfall. Wenn ein Räuber angreift, so ist es ein Zwangs-Unfall. Wenn ein Löwe, ein Bär, ein Leopard, ein Panther oder eine Schlange schädigen, so ist es ein Zwangs-Unfall. Wann gilt dies? Wenn sie von selbst gekommen sind; hat man aber das Vieh an einen Ort geführt, wo Scharen von Gewild oder Räuber sind, so ist es kein Zwangs-Unfall. | |||
| Bawa Metzia 7.8 Hüter, Arbeiter, Mieter und Diebe | 20 May 2019 | 00:04:22 | |
Fruchthüter dürfen nach dem Landesbrauch essen, aber nicht nach dem Gesetz der Tora. Es gibt vier Hüter: ein unentgeltlicher Hüter, ein Entleiher, ein Lohnhüter und ein Mieter. Ein unentgeltlicher Hüter hat bei allen Fällen nur zu schwören; der Entleiher muss bei allen Fällen bezahlen; der Lohnhüter und der Mieter schwören, wenn das Vieh gebrochen oder gefangen worden oder gestorben ist, und bezahlen bei Verlust und Diebstahl. | |||
| Bawa Metzia 7.7 Wann Arbeiter nicht essen dürfen | 19 May 2019 | 00:03:16 | |
Mietet jemand Arbeiter, damit sie in seiner vierjährigen Pflanzung arbeiten, so dürfen sie davon nicht essen. Hat er es ihnen aber nicht kundgetan, so muss er auslösen und sie essen lassen. Sind seine Feigenkuchen zerfallen oder seine Fässer aufgegangen, so dürfen sie davon nicht essen. Hat er es ihnen aber nicht kundgetan, so muss er verzehnten und sie essen lassen. | |||
| Bawa Metzia 7.6 Grundrecht aufs Essen | 17 May 2019 | 00:03:43 | |
Man kann Geld bedingen für sich selbst, für seinen Sohn und seine Tochter, die volljährig sind, für seinen Sklaven und seine Sklavin, die volljährig sind, und für seine Frau, weil diese Verstand haben; man kann aber nicht bedingen für seinen Sohn und seine Tochter, die minderjährig sind, für seine Sklaven und seine Sklavin, die minderjährig sind, und für sein Vieh, weil diese keinen Verstand haben.
משנה | |||
| Bawa Metzia 7.5 Ein Fresser | 16 May 2019 | 00:02:19 | |
Ein Arbeiter darf Gurken essen selbst im Wert eines Denar, ebenso Datteln selbst im Wert eines Denar. R. Elasar, Sohn des Chasma, sagt: Ein Arbeiter darf nicht mehr essen, als sein Lohn beträgt. Die Weisen aber erlauben es; doch meinen sie, belehrt man den Menschen, er möchte kein Fresser sein, denn sonst verschlösse er jede Tür vor sich. | |||
| Zivile Opfer in Gaza aus Sicht der Tora | 22 Nov 2023 | 00:18:21 | |
Israel ist im Krieg. Wir schauen uns die wichtigsten Quellen und Diskussionen zu zivilen Opfern an. | |||
| Bawa Metzia 7.3 Mit Händen und Füßen arbeiten | 15 May 2019 | 00:01:38 | |
Mag er mit seinen Händen und nicht mit seinen Füßen, mit seinen Füßen und nicht mit seinen Händen, oder auch nur mit seiner Schulter arbeiten; so darf er essen. R. Josse, Sohn des Jehuda, sagt: Nur, wenn er mit seinen Händen und seinen Füßen arbeitet. | |||
| Bawa Metzia 7.4 Wann dürfen Arbeiter essen? | 15 May 2019 | 00:03:06 | |
Arbeitet er bei Feigen, so darf er nicht von den Weintrauben essen; arbeitet er bei Weintrauben, so darf er nicht von den Feigen essen; doch darf er sich zurückhalten, bis er an den Ort der schönen Früchte gelangt, um dort zu essen. Bei allen hat man es übrigens nur zur Zeit der Arbeit gestattet; jedoch hat man, um gleichsam Verlorenes dem Eigentümer zurückzugeben, verordnet, dass Arbeiter essen dürfen, während sie von einer Reihe zur anderen gehen, und wenn sie von der Kelter zurückkehren; und den Esel darf man von seiner Last essen lassen, während er abgeladen wird. | |||
| Jesaja 53 Wort für Wort nach jüdischer Auslegung, mit Raschi, Ibn Ezra, Radak, Abarbanel, Malbim, Raw Hirsch | 03 May 2019 | 01:19:04 | |
Jesaja 53 Wort für Wort nach jüdischer Auslegung, mit Raschi, Ibn Ezra, Radak, Abarbanel, Malbim, Raw Hirsch | |||
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