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Explorez tous les épisodes du podcast PinG-Podcast "Follow the Rechtsstaat"

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Follow the Rechtsstaat Folge 10427 Nov 202400:48:07
Wer hätte gedacht, dass der Datenschutz dem BGH Anlass gibt, seine erste Leitentscheidung zu treffen? Seit dem 18.11.2024 wissen wir, dass „der bloße und kurzzeitige Verlust der Kontrolle über eigene personenbezogene Daten“ bereits ein Schaden sein kann, der einen Schadensersatzanspruch begründen kann. Dies allerdings nur „in einer Größenordnung von 100 EUR“ (BGH vom 18.11.2024, Az. VI ZR 10/24). Stefan Brink und Niko Härting sprechen über die BGH-Entscheidung und über deren Folgen für Tausende Facebook-Scraping-Verfahren, die noch an Gerichten in der ganzen Republik anhängig sind. Ob es sich für Betroffene und deren Anwälte noch lohnt, Prozesse zu führen, wenn es nur noch um symbolische „Größenordnungen“ geht? 33:45 Die Leitentscheidung des BGH wird auch für andere Fälle Bedeutung haben, in denen es um Schadensersatz nach der DSGVO geht. Brink und Härting erörtern dies anhand einer sehr ausführlichen, frischen Entscheidung des OLG Dresden zum Fall Deezer (Urteil vom 15.10.2024, Az. 4 U 940/24). Die Zurückhaltung des OLG beim Schadensersatz wegen „Kontrollverlusts“ wird nach der BGH-Entscheidung nicht mehr haltbar sein. Spannend bleibt allerdings die weitere Entwicklung des Erfüllungseinwands bei der datenschutzrechtlichen Auskunft (Art. 15 DSGVO). Zivilrechtlich kann eine unrichtige Auskunft den Auskunftsanspruch nach § 362 BGB erfüllen. Einen Anspruch auf eine „richtige“ Auskunft gibt es im Zivilprozess nicht, dies hat das OLG Dresden sehr ausführlich und schlüssig begründet. Aber könnte der Betroffene jetzt bei der Datenschutzbehörde auf dem Beschwerdeweg eine vollständige und richtige Auskunft erwirken? Oder müsste es auch dort heißen: „Njet, 362 BGB“?
Follow the Rechtsstaat Folge 10321 Nov 202400:35:43
Im neuen Podcast sprechen Stefan Brink und Niko Härting in Querbeet (ab Minute 00:45) zunächst über den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8.10.24 (1 BvR 1743/16), mit dem die Ausgestaltung der strategischen Fernmeldeüberwachung des Bundesnachrichtendienstes BND teilweise für verfassungswidrig erklärt wurde. Nach mehr als acht (!) Jahren wurde Verfassungsbeschwerden stattgegeben, die sich gegen umfangreiche heimliche Eingriffe in Art. 10 GG wehrten. Nun befand auch das BVerfG, dass inländische Kommunikation aussortiert werden muss, der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung auch für ausländische Personen gewährleistet und die unabhängigen objektivrechtlichen Kontrolle durch die G 10-Kommission besser ausgestaltet werden muss. Dann geht es (ab Minute 19:34) um den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 12.9.24 (6 A 2.24), in dem er sich mit der Besorgnis der Befangenheit einer Richterin auseinandersetzt (https://www.bverwg.de/de/120924B6A2.24). Im Verfahren begehrte der Bundesdatenschutzbeauftragte Einsicht in Unterlagen des BND, den er von Amts wegen kontrolliert. Die Richterin am Bundesverwaltungsgericht ist Mitglied des 6. Revisionssenats und war von 2021 bis 2024 als Kontrollbeauftragte Mitglied des gerichtsähnlichen Kontrollorgans des Unabhängigen Kontrollrats (UKR), sie zeigte mit dienstlicher Erklärung an, dass sie infolge grundlegender fachlicher Differenzen auf ihren eigenen Antrag hin aus dem Amt einer Kontrollbeauftragten entlassen worden und in ihr Amt als Richterin am Bundesverwaltungsgericht zurückgekehrt sei. Sie sei als Mitglied des gerichtsähnlichen Kontrollorgans des UKR in quasi-richterlicher Funktion auch zur Vorabkontrolle der von dem BND vorgelegten Anordnungen berufen gewesen, das könne Misstrauen gegen ihre Unparteilichkeit rechtfertigen. Da es gilt, bereits den bösen Schein, das heißt den möglichen Eindruck fehlender Unvoreingenommenheit und mangelnder Objektivität zu vermeiden, wurde die Richterin am Bundesverwaltungsgericht in dem anhängigen Verfahren ausgeschlossen. So funktioniert der Rechtsstaat. Dann wirft Stefan einen Blick zurück (ab Minute 23:33) auf die Anhörung des Europäischen Datenschutz-Ausschusses (EDSA) zu Trainingsdaten für KI, an der er am 5.11.24 teilnehmen konnte. Vor dem Hintergrund einer Anfrage der irischen DPC zum KI-Training bei Meta befasst sich der EDSA nun mit den Fragen: Finden sich in KI-Modellen personenbezogene Daten? Genügt für deren Verarbeitung die Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO? Wie sieht die dort vorgesehene Abwägung aus und wer prüft sie wie? Und schließlich: Gibt es eine „Infektion“ des rechtswidrig trainierten KI-Modells zu Lasten der Anwendung des KI-Systems? Spannende Fragen, wir erwarten die Antwort des EDSA Mitte Dezember.
Follow the Rechtsstaat Folge 9410 Sep 202400:48:01
Im neuen Podcast betrachten Niko Härting und Stefan Brink in Querbeet (ab Minute 01:18) den Referentenentwurf des Innenministeriums IM, der insbesondere das heimliche Betreten von Wohnungen durchs BKA, die Zusammenführung von Datenbeständen und deren automatisierte Analyse sowie die biometrische Rasterfahndung im Internet erlauben will – kritische Beurteilung garantiert (https://netzpolitik.org/2024/bka-gesetz-anwaltverein-sieht-verfassungsbeschwerde-garantiert/). Sodann (ab Minute 15:47) erläutert Niko, der im Juni zum Vielfaltsbeauftragten des DAV gewählt wurde, warum Vielfalt als selbstverständlich sichtbar gemacht werden sollte (https://rsw.beck.de/aktuell/daily/magazin/detail/interview-njw-2024-35-vielfaeltige-anwaltschaft). Schließlich gilt ein kurzer Blick (ab Minute 20:19) dem gescheiterten Versuch der FDP, den eigenen Spitzenkandidaten in den RBB Kandidatencheck vor der LT-Wahl hineinzubringen – was das VG Potsdam lehnt mit Beschluss vom 4.9.24 unter Berufung auf § 5 ParteienG ablehnte. Das Prinzip der „abgestuften Chancengleichheit“ von Parteien verdient eine kritische Würdigung. Und natürlich schauen Stefan und Niko auf die gerade ernannte neue BfDI Louisa Specht-Riemenschneider (ab Minute 28:15), die in ihrer ersten Pressekonferenz ihre Schwerpunktthemen (KI, Gesundheit und Innere Sicherheit) vorstellte und ihre „roten Linien“ deutlich machte. Im Mittelpunkt steht dann (ab Minute 34:00) eine stattgebende Entscheidung des BVerfG, das in das endlose Spiel um die Besetzung der Stelle des OVG-Präsidenten NRW eingriff (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2024/08/rk20240807_2bvr041824.html).
Follow the Rechtsstaat Folge 820 Sep 202200:40:31
Michael Kubiciel ist Professor für deutsches, europäisches und internationales Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschafts- und Medizinstrafrecht an der Universität Augsburg. Er unterhält sich mit Max Adamek und Niko Härting über die Strafrechtspolitik der „Ampel“, die sich deutlich von der Politik der (schwarz-roten) Vorgängerregierungen unterscheidet. Insbesondere in der Amtszeit des Bundesjustizministers Heiko Maas (2013 bis 2017) wurden immer wieder neue Strafnormen geschaffen, bestehende Straftatbestände verschärft und „Strafbarkeitslücken“ geschlossen. Dies begründete man gerne mit der Symbolkraft von Strafgesetzen. Man wollte „Zeichen“ setzen, dass die Gesellschaft bestimmte Handlungen missbilligt. Die „Ampel“ beschreitet einen gegenläufigen Weg und setzt auf Entkriminalisierung und auf eine evidenzbasierte Strafrechtspolitik. Michael Kubiciel erläutert die unterschiedlichen Denkschulen, spricht über Strafzwecke sowie über verschiedene Leitlinien und Ansätze der Kriminalpolitik. Er betont, dass es durchaus vertretbar ist, das Strafrecht als Instrument der gesellschaftlichen Missbilligung einzusetzen. Im zweiten Teil des Podcasts geht es um konkrete Vorhaben der Bundesregierung, über die Max Adamek und Niko Härting auch bereits mit Canan Bayram (Bündnis90/Die Grünen) und Günter Krings (CDU/CSU) in den Folgen 5 und 6 von „Follow the Rechtsstaat“ sprachen. Die von Bundesjustizminister Marco Buschmann geplante Reform der Ersatzfreiheitstrafen hält Michael Kubiciel für begrüßenswert. Kritisch steht Kubiciel dagegen Überlegungen einer Entkriminalisierung des „Containerns“ gegenüber. Auch die Überlegungen zu einer Legalisierung von Cannabis sind nach Kubiciels Überzeugung noch nicht hinreichend ausgereift, da die Gefahren den Cannabiskonsums für Jugendliche unbestritten sind. Eine Entkriminalisierung des Schwarzfahrens sei in jeder Hinsicht erwägenswert. Kubiciel ist jedoch skeptisch, ob es mit einer bloßen Umwandlung in einen Bußgeldtatbestand getan ist, da vielen der Betroffenen die Mittel fehlen, ein Bußgeld aufzubringen.
Follow the Rechtsstaat Folge 713 Sep 202200:23:36
Anna Kassautzki hat den Wahlkreis der ehemaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel in Vorpommern/Rügen und Greifswald I von ihr quasi übernommen und sitzt seit letztem Jahr als direkt gewählte Abgeordnete für die SPD im Deutschen Bundestag. Sie ist 28 Jahre alt, studierte Staatswissenschaften in Passau. Sie ist stellvertretende Vorsitzende des parlamentarischen Ausschusses für Digitales und Mitglied im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft, sowie stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Max Adamek und Niko Härting sprechen mit Anna Kassautzki über digitalpolitische Schwerpunkte der SPD und des Ausschusses für Digitales. Es geht um Vorratsdatenspeicherung zur Bekämpfung von Kinderpornografie und Kindesmissbrauch. Kassautzki betont, dass Kinderschutz und Datenschutz sich nicht gegenseitig ausschließen, sondern der Datenschutz den Kinderschutz begünstigt. Sie schlägt unter anderem präventive Maßnahmen wie Aufklärung und Schulungen zum „richtigen“ Verhalten im Netz vor, um Kinder effektiver zu schützen. Alternativ zu einer weitreichenden Vorratsdatenspeicherung komme ein Vorschlag des Vereins D64 in Betracht: die sog. „Log-in-Falle“, welche eine anlassbezogene Speicherung der IP-Adresse von Tätern ermöglicht. Die von der EU-Kommission geplante „Chat-Kontrolle“ lehnt Kassautzki entschieden ab. Anna Kassautzki berichtet, dass sie von Strafverfolgungsbehörden erfahren hat, dass es vor allem an Personal und leistungsfähiger Software mangelt, um Kinderpornographie zu bekämpfen. Kassautzki ist entschlossen: „Ich lehne Staatstrojaner in der Gesamtheit ab.“. In diesem Zusammenhang geht es auch um die im Koalitionsvertrag der „Ampel“ vorgesehene „Überwachungsgesamtrechnung“, welche übermäßig invasive Grundrechtseingriffe zugunsten der Bürger schmälern bzw. verhindern soll. Zum Abschluss berichtet Kassautzki von einigen Datenschutzthemen, die den Ausschuss aktuell beschäftigen. Unter anderem fordert Kassautzki eine bessere Einbindung des Bundesdatenschutzbeauftragten in Gesetzgebungsvorhaben.
Follow the Rechtsstaat Folge 630 Aug 202200:29:08
Prof. Dr. Günter Krings vertritt seit 2002 als direkt gewählter Abgeordneter den Wahlkreis Mönchengladbach im Deutschen Bundestag und zählt dort zu den profiliertesten und erfahrensten Juristen. Von 2013 bis 2021 war Krings Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesministerium des Innern und für Heimat; seit 2009 ist er Vorsitzender des Bundesarbeitskreises Christlich Demokratischer Juristen (BACDJ). Seit der letzten Bundestagswahl ist er der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion. Max Adamek und Niko Härting sprechen mit Günter Krings über die rechtspolitischen Schwerpunkte seiner Fraktion. Es geht um die Bekämpfung von Kinderpornografie und Kindesmissbrauch, um Vorratsdatenspeicherung und den Staatstrojaner. Krings kritisiert die pauschale Ablehnung von Ermittlungsinstrumenten durch Vertreter der Regierungsfraktionen und plädiert stattdessen für strenge Regeln und eine sorgsame Abwägung im Einzelfall. Auch die Pläne der „Ampel“ zur Legalisierung von Cannabis und zur Entkriminalisierung des „Containerns“ und des Schwarzfahrens sieht Krings überwiegend kritisch. Er fordert verstärkte Anstrengungen zur Digitalisierung der Verwaltung und zur Bekämpfung von Hate Speech im Netz. Massive Kritik am Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) hält Krings für verfehlt; im fünften Jahr des Gesetzes zieht Krings eine positive Bilanz, da es endlich gelungen sei, die Einhaltung deutschen Rechts auf den großen Plattformen einzufordern und durchzusetzen. Günter Krings tritt engagiert für ein Sondertribunal für russische Kriegsverbrechen im Ukraine-Krieg ein und begründet dies aus völkerrechtlicher Perspektive. Abschließend geht es um den Unterschied zwischen Innen- und Rechtspolitik. Als Jurist wünscht sich Krings ein starkes Justizministerium mit vielen Zuständigkeiten, zu denen inhaltlich – anders als bisher – auch der Datenschutz zählen könnte. Allerdings gebe es in seiner Fraktion – anders als in anderen Parteien - kaum Gegensätze zwischen Rechts- und Innenpolitik.
Follow the Rechtsstaat Folge 523 Aug 202200:42:29
Die Bundesregierung plant Strafrechtsreformen. Das Schwarzfahren soll künftig keine Straftat, sondern nur noch eine Ordnungswidrigkeit sein, das „Containern“ soll entkriminalisiert werden, Cannabis möchte man legalisieren Die Berliner Rechtsanwältin Canan Bayram ist seit 2017 Bundestagsabgeordnete für die Grünen. Sie wurde als Direktkandidatin des Berliner Wahlkreises Friedrichshain-Kreuzberg gewählt und ist derzeit die Obfrau ihrer Fraktion im Rechtsausschuss. Im Gespräch mit Niko Härting erläutert Canan Bayram die Pläne der Regierung und betont, dass sie als Grüne das Schwarzfahren am liebsten abschaffen würde, indem der Öffentliche Nahverkehr - wie in Spanien geplant - kostenlos wird.
Follow the Rechtsstaat Folge 414 Jul 202200:58:49
In dieser Folge geht es um Data Sharing, Datenmacht, Datensilos und „Datenbarone“ und um den Entwurf eines „Data Acts“, den die Europäische Kommission kürzlich vorgelegt hat. Max Adamek und Niko Härting sprechen mit dem bekannten Journalisten und Sachbuchautor Thomas Ramge, der die europäische Debatte zum Data Sharing – gemeinsam mit seinem Co-Autor Viktor Mayer-Schönberger – ganz maßgeblich geprägt hat durch das vor 5 Jahren weltweit in rund 20 Sprachen erschienene Buch „Das Digital – Markt, Wertschöpfung und Gerechtigkeit im Datenkapitalismus“. In „Machtmaschinen“ (englisch: „Access Now“) haben die beiden Autoren ihre Thesen unlängst weitergedacht. Thomas Ramge kommentiert den Versuch einer Übernahme von Twitter durch Elon Musk und weist darauf hin, dass die großen Twitter-Datenbestände ein wesentliches Motiv des Übernahmeversuchs sein dürften. Auch Tesla zählt Ramge zu den „Datenbaronen“. Tesla verfügt über Verkehrs- und Bewegungsdaten aus aller Welt, die für Innovationen zur Verkehrssicherheit eingesetzt werden könnten, wenn man Tesla zum „Teilen“ der Daten verpflichten würde. Der Datenschutz muss aus Ramges Sicht kein Hindernis für das „Datenteilen“ sein. Dies setzt allerdings voraus, dass der Datenschutz pragmatisch und nicht rigoros („religiös“) verstanden wird. Wenn jedes Datum schon dann Personenbezug hat, wenn sich eine entlegene Möglichkeit der De-Anonymisierung nicht völlig ausschließen lässt, wird jeder Versuch, das „Teilen“ von Daten in die Tat umzusetzen, am Datenschutz scheitern. Den Entwurf eines „Data Acts“ sieht Thomas Ramge eher kritisch, da der Fokus des Entwurfs nicht auf den Unternehmen liegt, die zur Verschaffung von Datenzugang verpflichtet werden, sondern auf der einzelnen Nutzerin, in deren Verantwortung die Entscheidung über den Datenzugang liegen soll. Ramge bezweifelt, dass ein solches Regulierungsmodell in der Praxis funktioniert. Max Adamek und Niko Härting sind sehr unterschiedlicher Meinung zu den Konzepten einer Zugangsverpflichtung, die Thomas Ramge und Viktor Mayer-Schönberger entwickelt haben. Hört einmal selbst, wie beide am Schluss des Podcasts diese Konzepte diskutieren.
Follow the Rechtsstaat Folge 301 Jul 202201:04:40
In dieser Folge geht es um „Hate Speech“ bei Facebook und auf anderen Plattformen. „Hass ist keine Meinung“: Die Bundestagsabgeordnete und Ex-Verbraucherschutzministerin Renate Künast hat 2017 ein Buch mit diesem Titel veröffentlicht. Ist Hass wirklich „keine Meinung“? Renate Künast berichtet von ihren Erlebnissen, als sie vor einigen Jahren gemeinsam mit einer Journalistin Verfasser von Pöbel-Postings zu Hause aufsuchte. Was sind das eigentlich für Menschen, sind das alles „Rechte“, Spinner und Extremisten? Darüber hinaus geht es in dem Gespräch um das Verfahren, das Renate Künast vor einiger Zeit vor der Pressekammer des Berliner Landgerichts begann, um eine einstweilige Anordnung zu erwirken. Sie wollte von Facebook erfahren, wer die Urheber von Postings mit besonders üblen Beschimpfungen waren. Das Landgericht und auch das Berliner Kammergericht meinten, als Politikerin müsse sie die Beschimpfungen – jedenfalls teilweise – hinnehmen. Erst vor dem Bundesverfassungsgericht hatte Künast mit ihren Anträgen in vollem Umfang Erfolg. Was motiviert Renate Künast, trotz zahlreicher Rückschläge immer wieder – zivilrechtlich und auch strafrechtlich – gegen Beleidigungen und unflätige Pöbeleien vorzugehen? Im zweiten Teil des Podcasts geht es um die Rechtsprechung des BGH zu Löschungen von Postings und zur Sperrung von Profilen bei Facebook. Immer mehr Facebook-Nutzer setzen sich gegen Löschungen und Sperrungen zur Wehr, und der BGH hat vor einem Jahr in zwei langen Entscheidungen Maßstäbe gesetzt. Wie argumentiert der BGH genau? Wie wenden die Richter das AGB-Recht an und wie gelangen sie im Ergebnis zu einer umfassenden Grundrechtsabwägung? Was ist von den Entscheidungen zu halten?
Follow the Rechtsstaat Folge 224 Jun 202200:52:02
Follow the Rechtsstaat: in Folge 2 spricht Max Adamek mit Frederick Richter über seinen Werdegang und die Arbeit der Stiftung Datenschutz. Auch ansonsten Datenschutz pur: Niko Härting und Max Adamek sprechen über zwei Entscheidungen zum Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO) und über den Fall Kaspersky.
Follow the Rechtsstaat Folge 121 Jun 202201:08:54
In der ersten Folge: - Aktuell: Vorschlag des Bundespräsidenten zu einer "Sozialen Pflichtzeit" - Welche verfassungs- und konventionsrechtlichen Leitplanken sind zu beachten? - E-Learning: neue Entscheidung des LG Berlin - Brauchen alle Anbieter von Webinaren und Online-Schulungen eine behördliche Genehmigung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (ein fast in Vergessenheit geratenes Verbraucherschutzgesetz)? - Gespräch mit Konstantin Kuhle (stellvertretender Vorsitzender der FDP-Bundestagsfraktion) über Tücken der Innen- und Rechtspolitik, ein Verfahren vor dem BVerfG und die Auskunftspflichten der Nachrichtendienste gegenüber Abgeordneten des Deutschen Bundestags - Noch aktueller: Was ist von der Entscheidung des BVerfG zu den Äußerungen der Ex-Kanzlerin zu einer verkorksten Ministerpräsidentenwahl in Thüringen zu halten?
Corona im Rechtsstaat Folge 9416 May 202200:48:34
Albrecht Doering ist Wirtschaftsjurist und hat sich seit März 2020 ausschließlich mit der Beratung von Gewerbetreibenden, Selbstständigen und Privatpersonen zu Corona-Themen befasst. Im Gespräch mit Niko Härting zieht er Bilanz und berichtet von den zahlreichen Themenfeldern, bei denen in den letzten Jahren Rat gefragt war – vom Mietrecht über das Versicherungsrecht bis zum Sozialrecht und Subventionsrecht, von Schulen und Kindergärten bis zu Kneipen, Bars, Clubs und Theatern. An der HÄRTING-Helpline hat Albrecht Doering seit 2020 gemeinsam mit zahlreichen Kolleginnen ca. 10.000 Anfragen kostenlos beantwortet. Albrecht Doering berichtet von einigen besonders krassen Fällen – Besuchsverbote in Altenheimen und Verbote von Familientreffen an Feiertagen gehörte dazu. In ca. 1000 Fällen führte der Weg zum Gericht. Die Erfahrungen bei den Verwaltungs- und Verfassungsgerichten waren zum ganz überwiegenden Teil ernüchternd. Die Gerichte agierten ebenso ängstlich wie weite Teile der Öffentlichkeit. Selten hatte man den Mut, der Politik Grenzen aufzuzeigen. Die Begründungen, mit denen man Eilanträge zurückwies, waren oft haarsträubend. Dennoch sehen Albrecht Doering und Niko Härting keinen Anlass zu übermäßiger Schwarzseherei. Die Corona-Krise war eine gewaltige Belastungsprobe für den Rechtsstaat, und Juristinnen und Juristen, Datenschützerinnen und Datenschützer haben ihr rechtsstaatliches Handwerkszeug oft vernachlässigt oder aus Ängstlichkeit geschwiegen. Wer an den Rechtsstaat glaubt, sollte sich durch die erlittenen Rückschläge nicht beirren lassen. Aus den Corona-Jahren lassen sich einige Lehren ziehen für da zukünftige Ringen für Bürgerrechte und Datenschutz und gegen den Sicherheits-, Gesundheits- und Überwachungsstaat.
Corona im Rechtsstaat Folge 9322 Mar 202200:44:25
Thomas Darnstädt ist Jurist und war 35 Jahre Redakteur beim SPIEGEL (Ressortleiter Politik). In dem Gespräch mit Niko Härting geht es um die Geschichte des Bundesverfassungsgerichts und den Einfluss des Zeitgeistes auf die Karlsruher Entscheidungen. 2018 erschien Darnstädts Buch „Verschlusssache Karlsruhe - Die internen Akten des Bundesverfassungsgerichts“. Für dieses Buch hat Darnstädt Handakten und andere interne Akten aus der Frühzeit des Bundesverfassungsgerichts ausgewertet. 1957 scheiterte eine Verfassungsbeschwerde gegen den „Homosexuellenparagraphen“ 175 StGB. Die Karlsruher Richter verneinten einen Gleichheitsverstoß (lesbischer Sex war nicht strafbar), und sie hielten auch Art. 2 Abs. 1 GG (freie Entfaltung der Persönlichkeit) nicht für verletzt: „Gleichgeschlechtliche Betätigung verstößt eindeutig gegen das Sittengesetz.“ Im Gespräch mit Niko Härting schildert Darnstädt, wie es zu dieser Entscheidung kam. § 175 StGB war bereits zur damaligen Zeit eine hochumstrittene Norm. Dennoch meinte der Berichterstatter Wilhelm Ellinghaus in einem Votum, es sei nicht Aufgabe des BVerfG, sondern „Sache des Gesetzgebers, darüber zu befinden, ob die jetzige Gesetzesfassung gerecht und rechtspolitisch abgewogen“ sei. Eine Haltung, die man heute als „Judicial Restraint“ bezeichnen würde. Darnstädt erinnert an den Zeitgeist der Schwulenhatz, der in den 1950er-Jahren. herrschte. Man fürchtete sich vor dem „Treiben der Homosexuellen“, und Karlsruhe hatte keine Courage, dem Zeitgeist entgegenzutreten, obwohl § 175 StGB verfassungsrechtlich nicht zu halten war. Man habe alle möglichen Begründungen erwogen, um einen Erfolg der Verfassungsbeschwerde zu vermeiden. Darnstädt zeigt auf, dass sich US-amerikanische Debatten um richterliche Zurückhaltung nicht ohne Weiteres auf das BVerfG übertragen lassen. Die US-Verfassung sah ursprünglich keine Berechtigung des Supreme Court vor, Gesetze aufzuheben. Dies ist nach dem Grundgesetz eindeutig anders. Die Aufhebung verfassungswidriger Gesetze gehört zu den Kernaufgaben des BVerfG. Forderungen nach richterlicher Zurückhaltung haben in Deutschland keine tragfähige Grundlage. Im zweiten Teil des Gesprächs geht es um die Karlsruher Entscheidungen zur Bundesnotbremse und zur Klimakrise. Der Klimabeschluss sei ein besonders massiver Eingriff in die Befugnisse des Gesetzgebers. Allerdings liege die Entscheidung „voll auf der Linie des Zeitgeistes“. Wenn das Gericht - wie im Klimafall - ein Urteil für konsensfähig halte, gehe es „viel ruppiger“ mit dem Gesetzgeber um, als wenn dies nicht der Fall sei. Mit einer Entscheidung die Bundesnotbremse hätte sich Karlsruhe dagegen „sehr sehr viel Ärger“ eingehandelt, da es dem Zeitgeist widersprochen hätte, dies sei dem Gericht gewiss bewusst gewesen.
Follow the Rechtsstaat Folge 9304 Sep 202400:45:50
Daten der Kinder - Dies ist das Thema eines gesamten PinG-Hefts, das Stefan Brink und Niko Härting (ab Minute 00:36) vorstellen. Betriebliche Datenschutzbeauftragte abschaffen (ab Minute 06:51) - das Murmeltier der Datenschutzkritiker, jetzt aufgewärmt im Europäischen Parlament. Messenger und Informationsfreiheit (ab Minute 15:05) - Gehören WhatsApps und andere Messenger-Daten in die Behördenakte, sodass der Bürger Einblick nehmen kann? Mit dieser Frage muss sich im Fall Stark-Watzinger das VG Köln befassen. In einem „Eilverfahren im Eilverfahren“ untersagten ihr die Richter die Löschung von Nachrichten (VG Köln vom 3.7.2024 - 13 L 1211/24j. Dürfen Datenschützer freundlich auffordern oder müssen sie förmlich handeln (ab Minute 22:03)? Das VG Ansbach hat die bayerische Datenaufsicht jüngst gerügt und es für unzureichend erachtet, dass Fehler bei einer Datenauskunft (Art. 15 DSGVO) nicht per Verwaltungsakt sanktioniert wurden (VG Ansbach vom 12.6.2024 -14 K 20.00941).
Corona im Rechtsstaat Folge 9211 Mar 202200:35:26
Peter Oestmann ist seit 2004 Professor für Bürgerliches Recht und Deutsche Rechtsgeschichte an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Im Gespräch mit Niko Härting geht es um den Wert und den Begriff der Freiheit und um die Lage der Hochschulen in der Corona-Krise. Peter Oestmann erinnert daran, dass eine „grundsätzliche Vermutung zugunsten der Freiheit“ stets zu den Grundlagen des freiheitlichen Rechtsstaats zählte und Verbote und Rechtspflichten dazu dienen, den freiheitlichen Rechtsstaat zu sichern. Daher sei es eine bedenkliche Entwicklung, wenn zunehmend über „Privilegien“ und „Erlaubnisse“ diskutiert werde und der Staat seinen Bürgern in Gesetzen und Verordnungen Verhaltensweisen erlaubt, Programmsätze verkündet und Ratschläge erteilt. Der Blick auf die Grundrechte verschiebt sich. Die Grundrechte werden zunehmend nicht mehr als Freiheitsräume gegenüber dem Staat wahrgenommen, sondern als Rechte, deren Ausübung andere Bürger einschränken und gefährden kann. Der Staat wird zum freundlichen Schiedsrichter, der – mahnend, empfehlend oder auch per Verbot - eingreift, wenn Bürger allzu „egoistisch“ und rücksichtlos ihre Rechte wahrnehmen. Peter Oestmann hat sich intensiv für eine schnelle Rückkehr zur Präsenzlehre an den Hochschulen eingesetzt. Er berichtet von intensiven, teils erbitterten Diskussionen unter Kolleginnen und Kollegen. Eine Lehre, die nicht nur Wissen vermittelt, sondern auch Persönlichkeit entwickelt, ist nach Oestmanns Überzeugung ohne Präsenz undenkbar. Für das Wintersemester 2022/23 bereitet Peter Oestmann gemeinsam mit dem Bildungshistoriker Jürgen Overhoff eine Ringvorlesung zum Thema „Bildung zur Freiheit – Corona und die Hochschullehre“ vor. Eine Reise nach Münster könnte sich aus diesem Anlass lohnen. Selbstverständlich wird die Ringvorlesung weder online noch „hybrid“, sondern ausschließlich vor Ort, live und in Farbe angeboten.
Corona im Rechtsstaat Folge 9104 Mar 202201:03:07
Mit der Bonner Politologin Prof. Dr. Ulrike Guérot sprach Niko Härting bereits in den Folgen 57 und 60. Seit Beginn der Corona-Krise gehört Guerot zu den besonders meinungsstarken kritischen Stimmen aus dem linken politischen Spektrum. Im Gespräch mit Niko Härting erklärt Guerot, weshalb sie sich im September 2021 vorübergehend aus den Sozialen Medien zurückzog. Sie war vehementen Warnungen und Drohungen ausgesetzt. Man prangerte sie systematisch als Geistesverwandte und Unterstützerin rechtsextremer Kreise an. Die Täter waren durch die Bank Männer. Guerot hält es für keinen Zufall, dass Frauen besonders häufig Bedrohungen und Schmähungen im Netz erleben. „Wer schweigt, stimmt zu“ ist der Titel ihres neuen Buchs zur Corona-Krise, das diesen Monat erscheint. Guerots Gegnern ist es nicht gelungen, sie mundtot zu machen. Das Buch hat sie „mit heißem Herzen“ geschrieben. Sie prangert das Versagen der Funktionseliten an - in Justiz und Medien und auch in den Universitäten. An den Hochschulen habe man tatenlos zugesehen, wie Wissenschaften auf Virologie, Epidemiologie, Mathematik und Statistik verkürzt wurden. Man habe es zugelassen, dass kein wissenschaftlicher Diskurs geführt wurde und Mindeheitspositionen nicht zu Wort kamen und denunziert wurden. In dem Podcast, der Überlänge hat, geht es auch um Freiheit. Wie konnte die Linke es geschehen lassen, dass die Rechte den Freiheitsbegriff für sich vereinnahmen konnte? Solidarität ist nach Guerots Auffassung schon begrifflich freiwillig. Aufgezwungene Solidarität ist Zwang mit falschen Etikett. Guerots Buch endet versöhnlich. Sie hofft, dass wir aus der Corona-Krise Leeren ziehen und es nicht zulassen werden, dass die Digitalisierung zu immer mehr Überwachung, (Selbst-) Optimierung und Kollektivdruck führt. Eine Welt ohne Stäbchen in der Nase und Maske vor dem Gesicht bleibt machbar.
Corona im Rechtsstaat Folge 9001 Mar 202200:26:17
Matthias Henze gründete vor fast 20 Jahren Jimdo, ein Unternehmen, das Kleinunternehmen und Freelancern eine einfache Möglichkeit gibt, eine Webpräsenz und einen Online-Shop einzurichten und zu pflegen. In dem Gespräch mit Niko Härting geht es um die Situation der „Soloselbstständigen“ und Kleinstunternehmen in der Corona-Krise. Matthias Henze schildert seine Erfahrungen aus Gesprächen mit vielen Betroffenen. Während für den Mittelstand zügig staatliche Corona-Hilfspakete geschnürt wurde, gab es am Anfang der Krise für „Soloselbstständige“ kaum Hilfe. Man beschränkte sich auf den Ersatz von Fixkosten, die bei vielen Freelancern kaum anfallen, und zahlte keinen „Unternehmerlohn“. Erst mit der „Neustarthilfe“ gelang es, Hilfspakete zu schnüren, die der Lage vieler Selbstständiger aus Kreativberufen und aus der Veranstaltungsbranche gerecht wurden. Seit August 2021 gibt es den Jimdo-Ifo-Index für Kleinstunternehmen und Selbstständige, die monatlich nach der Geschäftslage und den Geschäftserwartungen befragt werden. Aus den Befragungen geht hervor, dass die Sorgen um die Existenz nach wie vor groß sind. Noch im Januar 2022 gaben 26% der Befragten an, dass sie sich durch die Corona-Krise in existenzieller Not sehen. In dem Podcast geht es auch um die Chancen und Perspektiven der Selbstständigkeit über die Krise hinaus und über das oft mangelhafte Verständnis, das „Soloselbstständige“ von angestellten und verbeamteten Mitbürgerinnen und Mitbürgern erfahren.
Corona im Rechtsstaat Folge 8923 Feb 202200:31:55
Prof. Dr. Christoph Degenhart ist einer der bekanntesten deutschen Staats-, Verwaltungs- und Medienrechtler. An „dem Degenhart“ – dem unlängst in 37. Auflage erschienenen Lehrbuch zum Staatsorganisationsrecht kommt keine Studentin und kein Student vorbei. Im Gespräch mit Niko Härting erklärt Degenhart, dass die Corona-Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts natürlich auch in seinem Lehrbuch dargestellt wird. Dies durchaus kritisch, da die große Zurückhaltung des Verfassungsgerichts in den vielen Eilverfahren keineswegs selbstverständlich ist. Degenhart erinnert unter anderem an die Karlsruher Eilentscheidungen während der Eurokrise 2011/2012. Damals zeigte das BVerfG keinerlei Scheu, bereits im Eilverfahren Weichen zu stellen. Man begnügte sich nicht mit Folgeabwägungen, sondern entschied zur Sache. Auch mit „Judicial Restraint“ lässt sich die Karlsruher Corona-Linie aus Degenharts Sicht nicht erklären. Die keineswegs zurückhaltende Entscheidung des BVerfG zum Klimaschutz stammt aus demselben Jahr wie die beiden Beschlüsse zur „Bundesnotbremse“, die von manchen Staatsrechtlern wegen ihrer großen Zurückhaltung gelobt werden. Allerdings sieht Degenhart durchaus eine Gemeinsamkeit zwischen den sehr unterschiedlichen Beschlüsse zum Klima- und Infektionsschutz: Aus Grundrechten werden keine Schranken abgleitet, die dem Gesetzgeber gesetzt sind, sondern Aufträge an den Gesetzgeber, eingreifend tätig zu werden. Eine Tendenz, die Degenhart kritisch sieht. In dem Gespräch geht es auch um eine mögliche Impfpflicht und um die „äußerste Gefahrenlage“, mit der das BVerfG in seiner Bundenotbremse I-Entscheidung weitgehende Grundrechtseingriffe rechtfertigt. Laut Degenhart ein „Danaergeschenk“ des BVerfG, da offen bleibt, wodurch sich eine „äußerste Gefahrenlage“ von einer „einfachen Gefahrenlage“ unterscheidet. Lese man die drastischen Schilderungen der Klimakrise in dem Karlsruher Klimabeschluss, ahne man, dass sich Entscheidungen ohne Weiteres wiederholen können, in denen extreme Freiheitsbeschränkungen mit dem Vorliegen einer „extremen Gefahrenlage“ in Karlsruhe gerechtfertigt werden.
Corona im Rechtsstaat Folge 8818 Feb 202200:32:58
Er ist Metereologe und Publizist und Gründer eines Softwarehauses. In der WELT kommentiert er regelmäßig die Corona-Krise. Und Jörg-Phil Friedrich ist studierter Philosoph. Nachdem Niko Härting mit ihm bereits in Folge 46 über das Verhältnis von Wissenschaft und Politik sprach, geht es in dieser Folge um Georg Wilhelm Friedrich Hegel und Friedrich Engels. Was hätte Hegel, der sich seinerzeit für eine verpflichtende Pockenimpfung aussprach, zu einer Corona-Impfpflicht gesagt? Was ist von „Freiheit ist die Einsicht in die Notwendigkeit“ zu halten – ein Satz, der von Friedrich Engels stammt, den Gesundheitsminister Lauterbach jedoch in einer Bundestagsrede fälschlich Hegel zugeschrieben hat? Freiheit und Notwendigkeit, Freiheit und Gemeinsinn, Freiheit und Solidarität: Zeigt uns die Corona-Krise, dass man Freiheit nicht mehr einfordern darf, ohne die Grenzen der Freiheit mitzudenken? Warum hat Freiheit oft keinen guten Namen mehr und wird mit Egoismus gleichgesetzt? Und was heißt dies alles für die Debatte um Impfpflichten? Warum ist Jörg Friedrich nicht davon überzeugt, dass es einer gesetzlichen Corona-Impfpflicht bedarf?
Corona im Rechtsstaat Folge 8716 Feb 202200:40:25
Prof. Ralph Brinks ist Mathematiker und Epidemiologe und Inhaber eines Lehrstuhls für Medizinische Biometrie und Epidemiologie der Fakultät Gesundheit an der Universität Witten-Herdecke. Zugleich ist Ralph Brinks Mitglied der Corona-Daten-Analyse-Gruppe an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Mathematik, Medizin, Statistik, Epidemiologie: Wie hängen all diese Fachgebiete zusammen? Im Gespräch mit Niko Härting erklärt Ralph Brinks die Bedeutung von Modellen und Vorhersagen in der Epidemiologie. Er legt dar, dass es für solide Vorhersagen einer soliden Datenbasis bedarf. Hieran fehlt es jedoch bis heute häufig. Wenn Modelle und Vorhersagen grundlegende Kriterien – etwa über das Alter von Infizierten und über Vorerkrankungen – ausblenden, ist ihre Aussagekraft begrenzt, die Präzision lässt zu wünschen übrig. Wer aus Handydaten Bewegungsbilder ableitet und auf dieser Grundlage Vorhersagen über Ansteckungszahlen trifft, kommt zu Prognosen, die sich im Ungefähren und Spekulativen verlieren. Über Ansteckungsorte und –wege ist auch im dritten Corona-Jahr immer noch wenig bekannt. Es fehlt an einer systematischen Erfassung entsprechender Daten: Wie alt sind die Infizierten, welche Berufe und Vorerkrankungen haben sie, wohnen sie allein in einem Penthouse oder beengt mit vielen Angehörigen in einer kleinen Wohnung? All dies wird nicht gefragt und nicht zentral beim Robert-Koch-Institut gemeldet, sodass es nicht verwunderlich ist, dass wir in der Corona-Krise nach wie vor in vielerlei Hinsicht im Nebel tappen. Dass es „der Datenschutz“ sein soll, der Erhebungen und Untersuchungen verhindert, ist eine Ausrede, die trotz ständiger Wiederholung eine Ausrede bleibt. Ralph Brinks zeigt in dem Gespräch auch auf, welche Art von Studien immer wieder verabsäumt wurden. Hat man eigentlich einmal in einer Stadt die Schulen geschlossen und in der Nachbarstadt die Schulen geöffnet gehalten, um festzustellen, ob und wie sich Schulschließungen auf die Verbreitung des Virus auswirken?
Corona im Rechtsstaat Folge 8602 Feb 202200:43:56
Prof. Dr. Detlev Krüger war von 1989 bis 2016 Direktor der Instituts für Medizinische Virologie an der Berliner Charité. Im Gespräch mit Niko Härting berichtet er über seine beruflichen Erfahrungen, die seinen Blick auf die Corona-Krise prägen. Krüger hat sich wiederholt gegen Schulschließungen ausgesprochen und kürzlich - gemeinsam mit anderen Experten - in einem Offenen Brief an den Bundeskanzler deutliche Korrekturen beim Umgang mit Kindern gefordert. Krüger betont, dass Kinder nicht zu den Corona-Risikogruppen zählen. Daher sei Alarmismus verfehlt, wenn sich Kinder mit Corona infizieren. Vielmehr seien ältere Bürgerinnen und Bürger gefordert, sich - insbesondere durch Impfungen - gegen eine Ansteckung zu schützen. Eine Politik, die Kinder als Gefahr für die eigenen Großeltern betrachtet, lehnt Krüger entschieden ab. Krüger weist darauf hin, dass die Impfstoffe zwar äußerst hilfreich sind, aber nicht halten, was sie einst versprachen, da sie keine Ansteckungen verhindern. Zur Impfung von Kindern äußert sich Krüger skeptisch, derzeit unabsehbare Langzeitfolgen der Impfung hält er für möglich. Die Impfstoffe seien zudem auf die Ursprungsvariante des Virus zugeschnitten und weder auf die Delta- noch auf die Omikron-Variante optimiert. Dass sich mit Omikron eine sehr ansteckende Virusvariante entwickelt hat, ist für Krüger keineswegs überraschend. Das Virus passe sich an den Menschen („den Wirt“) an, dies kenne man auch von anderen Viren. Das Risiko schwerer Verläufe sei bei Omikron deutlich geringer, auch aus diesem Grund sei Alarmismus wegen steigender „Inzidenzen“ nicht angebracht. Krüger erklärt ausführlich, weshalb eine Ansteckung für die Immunisierung deutlich effizienter ist als eine bloße Impfung. Dass man den Genesenenstatus kürzlich von sechs auf drei Monate verkürzt hat, habe keine wissenschaftliche Grundlage. In dem Gespräch geht es auch um die Grippe. Krüger betont, dass es sich bei der Grippe (der Influenza) um eine Ernst zu nehmende Krankheit handelt. Schon deshalb verharmlose man Corona keinesfalls durch Grippevergleiche. Anders als bei Corona gehören Kinder bei Influenza zu den Risikogruppen. Dennoch sei man bislang nicht auf die Idee gekommen, eine Grippe-Schutzimpfung für Kinder generell zu empfehlen.
Corona im Rechtsstaat Folge 8527 Jan 202200:36:37
Mit dem Historiker und Publizisten René Schlott sprach Niko Härting bereits in Folge 23 und Folge 51. In der neuen Folge geht es um den Begriff der Freiheit unter pandemischen Bedingungen. Hat Freiheit heute noch einen guten Namen oder steht sie unter Egoismusverdacht? Kann man überhaupt über Freiheit reden, ohne deren Schranken gleich mitzudenken? Wie kommt es, dass Solidarität und Gemeinsinn heute oft höher gewichtet werden als die Freiheit des einzelnen Bürgers? Was ist von dem „gesellschaftlichen Konsens“ zu halten, von dem oft die Rede ist? Um die Balance zwischen Freiheit und Verantwortung geht es auch in der aktuellen Debatte um Impfpflichten. Was ist dabei maßgebend – „der kleine Pieks“, das objektive Gewicht des Eingriffs, oder das subjektive Empfinden von Bürgerinnen, die eine Impfpflicht als gravierenden körperlichen Eingriff oder gar als einen „Tabubruch“ wahrnehmen? Lässt sich eine Impfpflicht nur zum Selbstschutz rechtfertigen? Oder kann auch der Fremdschutz eine solche Pflicht legitimieren? Kann es richtig und verantwortbar sein, dass sich Junge zum Schutz der Alten gegen Corona impfen lassen müssen? Am Schluss des Gesprächs geht es um die Versammlungsfreiheit. René Schlott kritisiert die verbreiteten Verbote von Demonstrationen und Spaziergängen und betont den hohen Rang, der der Versammlungsfreiheit nach dem Willen der Mütter und Väter des Grundgesetzes zukommt.
Corona im Rechtsstaat Folge 8423 Dec 202100:46:42
Wie erleben Künstlerinnen die Corona-Zeit? In dem letzten Podcast 2021 unterhält sich Niko Härting mit der Berliner Drag-Legende Gloria Viagra. Als Drag Queen und DJ konnte Gloria seit März 2020 kaum arbeiten. Im Herbst 2020 waren ihre Ersparnisse aufgebraucht. Erstmals seit 27 Jahren ließ sich Gloria anstellen - als Verkäuferin in einem Schokoladengeschäft, das kurze Zeit später schließen musste. Seitdem Kurzarbeit und dann erneut in Sachen Schokolade aktiv. Bei einer Flasche Sekt (Magnum) sprechen Gloria Viagra und Niko Härting über die Geringschätzung, die die Clubkultur erlebt. Clubs finden sich in einer Schmuddelecke wieder, die längst überwunden schien. Kaum jemand denkt an die vielen Existenzen, die auf offene Clubs angewiesen sind. Kaum jemand denkt an die Gäste, für die die Clubs Safe Spaces und Zweite Wohnzimmer sind. Manche der Gäste fielen ins Nichts. Gloria Viagra berichtet über Selbstmorde und Drogentote, die es seit März 2020 im Bekanntenkreis gegeben hat. Es scheint kaum jemanden zu interessieren. Als Parteilose kandierte Gloria Viagra 2021 auf der Liste der LINKEN für das Abgeordnetenhaus. Sie berichtet über das weite Meinungsspektrum zu Corona, das es bei den LINKEN - ebenso wie in anderen Parteien - gibt. Warum wird die Debatte dominiert von Menschen, die die Krise im Home Office aus dem Dachgeschoss einer Wohnung am Prenzlauer Berg erleben? Wo bleiben eigentlich das soziale Gewissen und die Wertschätzung der Kultur? In der Krise dominiert der Egoismus. Die Sorge um das eigene Klopapier erscheint wichtiger als das Mitgefühl für Menschen, die mit den sozialen und wirtschaftlichen Folgen täglich kämpfen. Und der Widerstandsgeist erlahmt, zumal man sich nicht mit Demonstranten gemein machen möchte, die mit der Reichskriegsflagge auf die Straße gehen. Trotz aller Widrigkeiten eine entspannte und gelassene Diskussion, den Humor lassen wir uns durch Corona nicht verderben.
Corona im Rechtsstaat Folge 8321 Dec 202100:32:22
Prof. Oliver Lepsius lehrt Öffentliches Recht und Verfassungstheorie an der Universität Münster. In zahlreichen Publikationen in Fachzeitschriften und der Tagespresse hat er die Corona-Krise von Anfang an kritisch begleitet und kommentiert. In einem LTO-Beitrag kritisierte er am 3.12.2021 die BVerfG-Entscheidungen zur Bundesnotbremse und empfahl, die Entscheidung zu Ausgangssperren und Kontaktbeschränkungen als Ausreißer zu behandeln und in Grundgesetz-Kommentaren nicht zu zitieren. In einem weiteren Beitrag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) vom 10.12.2021 bezeichnete Lepsius die Karlsruher Entscheidungen als „rechtsstaatlich fahrlässig und unklug“. Im Gespräch mit Niko Härting legt Lepsius die Gefahren einer „Expertokratie“ dar. Das BVerfG reduziere das Verhältnismäßigkeitsprinzip auf die Prüfung, ob es Experten gebe, auf die sich der Gesetzgeber stützen könne. Dabei verzichte Karlsruhe auf eine präzise Bezugnahme auf einen Maßnahmenzweck. Als Teil eines „Gesamtschutzkonzepts“ werde Ungeeignetes zudem verhältnismäßig. Lepsius wagt keine Prognose, wie das BVerfG über eine mögliche „allgemeine Impfpflicht“ entscheiden wird. Gleichwohl hält er es für dringend geboten, dass die verfassungsrechtlichen Parameter in der politischen Diskussion beachtet werden. Gegen das Argument, Leben zu riskieren, könne sich Politik nur durch die Berufung auf Recht schützen. Dies könnte dazu führen, dass man eine Impfpflicht auf bestimmte Einrichtungen und Personengruppen beschränkt. In dem Gespräch geht es auch um die Menschenwürde und den Körper als Tabuzone und um mögliche Sanktionen einer Impfverweigerung. Ist eine Durchsetzung per unmittelbarem Zwang denkbar –ähnlich einer Blutentnahme zur Alkoholmessung? Wie sollte man Bußgelder bemessen? Und steht das Datenschutzrecht der Einrichtung eines „Impfregisters“ im Wege? Ist ein solches „Impfregister“ überhaupt praktisch vorstellbar? Wird es Begehrlichkeiten nach einer umfassenden Nutzung der Daten zur Kontrolle des öffentlichen Raums durch Zutrittskontrollen wecken?
Follow the Rechtsstaat Folge 9227 Aug 202400:50:37
Im neuen Podcast betrachten Niko Härting und Stefan Brink die Lage unserer Verfassung, unserer Regierung und die Auskunftslage in einem spannenden zivilrechtlichen Fall. In Querbeet (ab Minute 01:13) blicken beide auf einen Artikel von Gabriele Britz in der FAZ vom 25.7.2024: Dort warnt die ehemalige Richterin der BVerfG (von 2011 – 2023) davor, dass bei Konflikten zwischen Freiheitsrechten – etwa zwischen der Meinungsfreiheit und dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht - der Ausgleich zwischen den Grundrechten (praktische Konkordanz) an seine Grenzen stößt, wenn in einer polarisierten Gesellschaft die gemeinsamen Wertgrundlagen schwinden. Am Beispiel der Kritik an staatlichen Stellen und von ambivalenten Aussagen („Migration tötet“) erklärt sie, warum das BVerfG stärker gegen „Silencing“ vorgehen und den Zugang zum „Meinungskampf“ offen halten sollte. Das verdient klare Kritik. Sodann (ab Minute 22:33) stellt Stefan das RdÖ-Positionspapier zum Beschäftigten-Datenschutz vor: Der Rat für digitale Ökologie um Harald Welzer hat untersucht, wie die Digitalisierung die Arbeitsverhältnisse verändert: An die Stelle persönlicher, stichprobenartiger, offener und erfahrungsbasierter Kontrolle tritt zunehmend eine automatisierte, allumfassende, heimliche und algorithmenbasierte Kontrolle. Deswegen empfiehlt der RdÖ (dem auch Stefan angehört) eine gesetzliche Regulierung im Beschäftigten-Datenschutzgesetz entlang der Maßstäbe Verhältnismäßigkeit und Fairness – allerdings hat auch hier die Ampel trotz klarer Vereinbarung im Koalitionsvertrag (noch) nicht geliefert. Im Mittelpunkt (ab Minute 33:01) steht dann eine Entscheidung des OLG Oldenburg vom 9.4.24 (13 U 48/23) zum Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO beim Einsatz eines Privatdetektivs: Nach Verkehrsunfall mit Personenschaden schaltete der Haftpflichtversicherer einen Detektiv zur Prüfung der Unfallfolgen beim Geschädigten ein. Der Geschädigte verlangte daraufhin Akteneinsicht nach Art. 15 DSGVO. Während das LG ein überwiegendes Geheimhaltungsinteresse des Versicherers an erkannte, entschied das OLG anders und verurteilte den Versicherer, „dem Kläger jeweils eine Kopie der beiden Berichte über die in Auftrag gegebene Observation des Klägers zur Verfügung zu stellen.“ Die Gründe hierfür wollen ausführlich erörtert sein – denn offensichtlich haben noch nicht alle die Auskunft, die sie erstreben …
Corona im Rechtsstaat Folge 8220 Dec 202100:38:23
Kai Möller ist Professor of Law an der London School of Economics (LSE). Er befasst sich rechtsvergleichend mit Menschenrechten. In dem Gespräch mit Niko Härting geht es um die Debatte um eine allgemeine Impfpflicht. Warum wird diese Debatte nur in Deutschland und Österreich, nicht jedoch in den anderen europäischen Ländern geführt? Trotz vergleichbarer Impfquoten fordert in Großbritannien niemand eine allgemeine Impfpflicht, niemand fragt andere nach deren „Impfstatus“, niemand regt sich über „unbelehrbare Ungeimpfte“ auf. Wie erklärt sich dieser Unterschied? Kai Möller ist der Auffassung, dass Impfpflichten die Menschenwürde tangieren. Daher lehnt er allgemeine Impfpflichten ab. Aber wie lässt sich dies begründen, wenn es bei einer Impfung doch letztlich nur um einen „kleinen Pieks“ gilt? Ist dies wirklich ein schwerwiegender Eingriff, der die Menschenwürde auf den Plan ruft? In dem Gespräch geht es auch um das Verhältnismäßigkeitsprinzip, das im 19. Jahrhundert in Deutschland erfunden wurde und seitdem einen Siegeszug bis in das europäische Recht erlebt hat. Das Prinzip hat seine Schwächen, da es letztlich jeden Eingriff in Grundrechte erlauben kann, wenn entgegenstehende Rechte und Interessen ein höheres Gewicht haben. Daher mag das angelsächsische Grundrechtsverständnis vorzugswürdig sein, das weniger auf Abwägungen als auf die Definition von Tabuzonen angelegt ist, die jedweder Abwägung entzogen bleiben. Bei allgemeinen Impfpflichten mag man sich fragen, ob eine solche –körperliche – Tabuzone erreicht wird.
Corona im Rechtsstaat Folge 8118 Dec 202100:58:36
Über den Alltag in den Krankenhäusern und Intensivstationen redet man viel, ohne viel zu wissen. Manche wollen über die Zustände in den Krankenhäusern gar nicht viel wissen, weil sie den Meldungen über eine Überlastung mistrauen. Andere meinen, man müsse die Menschen vor einem Krankenhausaufenthalt einfach schützen, dann lösten sich alle Probleme in den Kliniken von ganz allein. Genaues wissen wollen nur die wenigsten.
Corona im Rechtsstaat Folge 8013 Dec 202100:29:27
Prof. Carl Baudenbacher ist ein international anerkannter Experte für europäisches, schweizerisches und internationales Wirtschaftsrecht. Zwischen 1987 und 2013 hatte er den Lehrstuhl für Privat-, Handels- und Wirtschaftsrecht an der Universität St. Gallen HSG inne. Von 1995 bis April 2018 war er Richter am EFTA-Gerichtshof, von 2003 bis 2017 dessen Präsident. Der EFTA-Gerichtshof in Luxemburg ist das Schwestergericht des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) für Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR): Island, Norwegen und Liechtenstein. In dem Gespräch mit Niko Härting erklärt Baudenbacher die Geschichte, die Aufgaben und die Bedeutung des EFTA-Gerichtshofs und berichtet über die Konflikte, die es mit Norwegen gibt. Denn in Norwegen beansprucht man bei der Erfüllung der EFTA-Verpflichtungen „room for manouevre“, einen Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum, der nach Baudenbachers Auffassung unter anderem mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz unvereinbar ist. Das Verhältnismäßigkeitsprinzip ist eine deutsche Erfindung, die sich bis in das 19. Jahrhundert rückverfolgen lässt und unter dem Eindruck der Jahre zwischen 1933 und 1945 nach dem 2. Weltkrieg in Deutschland zu einem Grundprinzip des Grundrechtsschutzes wurde. Auch im europäischen Recht ist der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz mittlerweile fest verankert. Der weite Einschätzungsspielraum, den das BVerfG in seinen „Bundesnotbremse“-Entscheidungen dem Gesetzgeber zubilligt, erinnert Baudenbacher an die norwegische „room for manoeuvre“-Doktrin. Das Verhältnismäßigkeitsprinzip wird durch eine „Evidenz- oder Vertretbarkeitskontrolle“ ersetzt, die sich in letzter Konsequenz kaum noch von einer bloßen Willkürkontrolle unterscheiden lässt. Dies ist ein potenziell folgenreicher Rückschritt beim Grundrechtsschutz.
Corona im Rechtsstaat Folge 7902 Dec 202100:44:42
Mit seinem Mitherausgeber, dem Würzburger Staatsrechtler Prof. Kyrill-Alexander Schwarz unterhielt sich Niko Härting bereits in den Folgen 16 und 41. In der neuen Folge geht es um die Entscheidung des BVerfG „Bundesnotbremse I“. Was erfahren wir in der Entscheidung über die Expertengutachten, die der Entscheidung zugrunde liegen? Wie grenzt das Gericht die Schutzbereiche verschiedener Grundrechte ab? Was versteht das Gericht noch unter Verhältnismäßigkeit? Wie grenzt es Zweck, Geeignetheit, Erforderlichkeit, Angemessenheit ab? Reicht dem Gericht für die Verhältnismäßigkeit eine Plausiblität? Wie genau wägt es ab? Und wie grenzt das Gericht Grundrechtseingriffe „durch Gesetz“ vom Eingriffen „auf Grund eines Gesetzes“ ab? Was ist von der teleologischen Reduktion des Freiheitsschutzes zu halten, den das Gericht vornimmt? Hat es dabei die historischen Erfahrungen der Mütter und Väter des Grundgesetzes hinreichend bedacht? Es geht auch um den Begriff der „Entscheidung unter Ungewissheiten“ und Ähnlichkeiten mit einer Rede der Bundesjustizministerin und darum, dass das Gericht von einer „äußersten Gefahrenlage“ spricht, ohne diesen Begriff abstrakt zu definieren.
Corona im Rechtsstaat Folge 7826 Nov 202100:35:43
Prof. Hans Peter Bull war von 1977 bis 1983 der erste Bundesdatenschutzbeauftragte und von 1988 bis 1995 Innenminister von Schleswig-Holstein. Vor fast einem Monat meldete sich Bull in der FAZ zu Wort und befürwortete eine allgemeine Corona-Impfpflicht. Für Bull ist eine Impfpflicht nur ein Thema von vielen, in denen ein entschlussfreudiges Parlament und eine tatkräftige Regierung in der Corona-Krise Entscheidungen treffen müssen. Dies sei beim Thema Impfpflicht nicht geschehen. Man habe sich frühzeitig und ohne Begründung darauf festgelegt, keine Impfpflicht – auch nicht für einzelne Berufsgruppen – einzuführen. Im Wahlkampf habe man sich nicht getraut, einen solchen Vorschlag auch nur zu diskutieren. Eine Impfpflicht ist nach Bulls Auffassung bei weitem nicht das schwerste Mittel zur Bekämpfung der Pandemie. Andere Corona-Maßnahmen, die per Verordnung angeordnet wurden, seien mindestens genauso schwerwiegend gewesen. Es sei „das bequemste Argument“ gewesen, das BVerfG werde Gesetze über eine Impfpflicht aufheben. Hiervon könne jedoch nach der Rechtsprechung des BVerfG überhaupt nicht die Rede sein. Menschen, die den Impfstoffen skeptisch gegenüberstehen, habe man durch die Hinweise auf eine besondere Eingriffsschwere von Impfpflichten in ihrer Skepsis auch noch bestätigt. Die Kommunikation sei insgesamt fehlerhaft gewesen. Da man sich frühzeitig auf eine Ablehnung von Impfpflichten festgelegt hatte, habe man die Impfpflicht lediglich „durch die Hintertür“ eingeführt. Mit einem gewissen Recht fühlten sich ungeimpfte Bürgerinnen und Bürger durch „2G/3G“-Regeln ausgegrenzt und „wie Kriminelle behandelt“. Bei den Impfpflichten habe es an der Entschlossenheit gefehlt, die man bei – teils sehr bedenklichen – Maßnahmen der Kontaktbeschränkung und der monatelangen Schließung ganzer Wirtschaftsbranchen an den Tag legte. Unter Aspekten der politischen Kommunikation sei es jetzt natürlich eine Herausforderung, bei der Impfpflicht jetzt plötzlich umzuschwenken und eine solche Pflicht zu befürworten. Als Politiker müsse man jedoch seine Meinung ändern, wenn sich die Verhältnisse ändern. Zu Irrtümern müsse man sich bekennen, um Glaubwürdigkeit zu beweisen. Wenn eine gesetzliche Impfpflicht eingeführt wird, ist Bull zuversichtlich, dass diese Pflicht auch befolgt wird. Allerdings bedürfe es auch einer Sanktionierung durch Buß- und Zwangsgelder, die mit Augenmaß verhängt werden sollten. Staatlichen Zwang zur Durchsetzung von Impfpflichten lehnt Bull ab. Am Schluss des Gesprächs geht es um Pläne der Europäischen Kommission, die Geltungsdauer von Impfzertifikaten zu begrenzen und dadurch Anreize für Booster-Impfungen zu setzen. Soll es in Zukunft auch eine gesetzliche Pflicht zum Boostern geben?
Corona im Rechtsstaat Folge 7724 Nov 202100:35:14
Der Mathematiker Prof. Dr. Gerd Antes befasst sich seit den 1980er Jahren mit der Wissensgenerierung aus Studien und ist Experte für Evidenzbasierte Medizin. Niko Härting hat sich mit ihm bereits in Folge 63 unterhalten. In allen Corona-Debatten beruft man sich auf zahlreiche Studien, die nahezu ausschließlich in englischer Sprache verfasst sind. Dies liegt daran, dass es kaum deutsche Studien gibt. Systematische Forschung zu Verbreitungswegen, Ansteckungsrisiken und der Wirksamkeit von Eindämmungsmaßnahmen wäre zwar dringend geboten. Es fehlt jedoch an einer zentralen Stelle, die entsprechende Forschungsaufträge erteilen könnte. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) verfügt zwar über erhebliche Forschungsgelder. Gesundheit ist dort jedoch nur ein Thema unter vielen, und an der Abstimmung mit dem Gesundheitsressort hapert es. Im Bereich der Bundesgesundheitsministeriums (BMG) fehlt es an klaren Zuständigkeiten für systematische Forschung. Und so bleiben nur die täglichen Zahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI), die lückenhaft und oft wenig aussagekräftig sind. Fehlende Daten, Fakten und Evidenz prägen daher die Corona-Krise in Deutschland. Interessenkonflikte werden zudem verschwiegen und übergangen.
Corona im Rechtsstaat Folge 7623 Nov 202100:51:10
Mit Matthias Schrappe unterhielt sich Niko Härting bereits in Folge 68. Schon damals ging es um das „hilflose Unterfangen“, die Corona-Politik an „Inzidenzen“ zu orientieren. Auch die seit Ende August/Anfang September im Infektionsschutzgesetz (IfSG) vorgesehene Ausrichtung an einer „Hospitalisierungsrate“ hält Schrappe für eindimensional und verfehlt. Epidemien seien ein komplexes Geschehen, das sich nicht mit einem Zahlenwert erfassen lasse. Man agiere nach wie vor „im Blindflug“, es fehle an grundlegenden Erkenntnissen über die Verbreitung des Virus und Ansteckungsrisiken der Geimpften und Ungeimpften. Niemand habe Kohortenstudien in Auftrag gegeben und Menschen aus beiden Personengruppen eine Zeit lang systematisch beobachtet. Stattdessen bilde man willkürliche Kategorien wie die Kategorie der „Impfdurchbrüche“, zu denen man infizierte Geimpfte nur dann zählt, wenn sie Corona-Symptome zeigen. Schrappe übt Kritik an der politischen Steuerung des Robert-Koch-Instituts (RKI) und des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) und an deren „bürokratischer Arbeitsweise“, die nicht mehr zeitgemäß sei. Auch die Gesundheitsämter befassten sich viel zu wenig mit der Situation vor Ort - insbesondere in sozial-ethnischen Problemvierteln, stattdessen werden Beamte angewiesen, „aus dem Sessel“ mit großem Aufwand und fraglichen Ergebnissen „Kontakte nachzuverfolgen. Seit Februar/März 2020 habe man zudem um die großen Gefahren für Alten- und Pflegeheime gewusst. Die Weigerung, bei der Corona-Politik den Schutz vom Risikogruppen in den Mittelpunkt zu stellen, sei einer der größten Fehler gewesen. Schrappe, der prägende Jahre seiner frühen Berufszeit mit der AIDS-Krise in der Kölner Universitätsklinik befasst war, versteht nicht, warum man aus der damaligen Zeit keine Lehren gezogen hat und bis heute nicht weiß, aus welchen Bevölkerungsgruppen die Menschen stammen, die an Corona schwer erkranken. Prävention ist mehr als „Kontaktbeschränkung“. Am Schluss des Gesprächs geht es um die Gründe, weshalb während der Corona-Krise trotz Subventionen in einer Größenordnung vom 15 Milliarden EUR bundesweit nur noch rund 22.000 statt (im Sommer 2020) rund 35.000 Intensivbetten als „betreibbar“ ausgewiesen werden. 2020 war das wirtschaftlich erfolgreichste Jahr einiger Klinikketten. Subventionen flossen in die Taschen der Anteilseigner, da es zu wenig Auflagen und zu wenig Kontrollen gab, um sicherzustellen, dass die Gelder zur Bekämpfung des Klinik- und Pflegenotstands verwendet werden.
Corona im Rechtsstaat Folge 7518 Nov 202100:53:10
Im Gespräch mit Niko Härting geht es um Krisenkommunikation, mögliche Impfpflichten und den „Booster“. Dass ein „Booster“ notwendig sein wird, um den Impfschutz nach einer Zweitimpfung zu erhalten, war bereits im Sommer diesen Jahres bekannt. Dennoch zögerte man, die Bevölkerung entsprechend zu informieren. Man schürte übertriebene Erwartungen an die Impfstoffe und versäumte es, die Versorgung der Zweitgeimpften mit einem „Booster“ vorzubereite. Man schloss Impfzentren und konzentrierte sich bei der Kommunikation vollständig darauf, zunehmenden Druck auf Ungeimpfte, „Impfgegner“ und „Impfskeptiker“ auszuüben. Jetzt reißt man das Ruder herum, fokussiert sich bei dem „Booster“ jedoch erneut nicht zunächst auf die Schwächsten - auf Alten- und Pflegeheime und andere Risikogruppen -, geht ziellos und unsortiert vor. In einem europäischen Vergleich verdeutlicht Klaus Stöhr, wie eine gute Krisenkommunikation aussieht und welche Bedeutung dies für die Akzeptanz von Impfstoffen hat. Dass der Erfolg einer Impfaktion von kluger Kommunikation abhängig sei, sei aus zahlreichen Impfkampagnen in vielen Ländern der Welt bestens bekannt. Es sei daher bezeichnend, dass in allen deutschsprachigen westeuropäischen Ländern die Zahl der Ungeimpften vergleichsweise hoch ist. In dem Gespräch mit Klaus Stöhr geht es auch um die Rolle der Medien für die Krisenkommunikation und um Fehler und Probleme bei wissenschaftlichen Einschätzungen und im Gesundheitswesen. Ausführlich besprochen werden zudem mögliche Impfpflichten. Für welche Berufsgruppen könnte eine Impfpflicht sinnvoll sein? Gibt/gab es Alternativen? Hat die Debatte über Impfpflichten mit der schlechten Krisenkommunikation der vergangenen Monate zu tun? Abschließend unterhalten sich die Gesprächspartner über das Thema Kinderimpfung und über die Sinnhaftigkeit einer natürlichen Immunisierung von Kindern.
Corona im Rechtsstaat Folge 7416 Nov 202100:31:57
Ellis Huber kritisiert die Corona-Politik und meint, eine „Politik der Befähigung der Menschen zum eigenen Handeln und zur Selbstorganisation der Pandemiebekämpfung wäre wirksamer als die derzeitige Rohrstockpolitik, die mit Drohungen und Beschimpfungen agiert“. Man setze auf „Zwang und Bevormundung“ statt auf eine „respektvolle, einfühlsame und individuelle Unterstützung“. Im Gespräch mit Niko Härting geht es um die Folgen der zunehmenden Ökonomisierung der Gesundheitspolitik. Wenn es privaten Klinikketten ein erster Linie um „Shareholder Value“ geht, verwundert es nicht, dass Krankenhäuser in der Corona-Krise staatliche „Freihaltepauschalen“ in Höhe von 15 Milliarden EUR kassieren und zugleich Rekordgewinne verbuchen. Ellis Huber kritisiert, dass es nicht einmal Auflagen gibt, dass staatliche Gelder zur Schaffung von zusätzlichen Kapazitäten und zu einer besseren Bezahlung des Personals verwendet werden. Auch gegen den Pflegenotstand werde viel zu wenig unternommen. Man lasse es zu, dass viele Pflegekräfte ausgebildet werden, die dann aber nur kurz im Beruf bleiben, weil sie nicht nur mäßig bezahlt werden, sondern auch noch Reglements unterworfen werden, die für jeden Handgriff ein genaues Zeitlimit vorschreiben. Dass mitten in der Corona-Krise Betten abgebaut werden und Pflegekräfte abwandern, seien Symptome einer völlig verfehlten Gesundheitspolitik.
Corona im Rechtsstaat Folge 7315 Nov 202100:34:24
In Folge 73 haben wir einen alten Bekannten aus Folge 40 zu Gast - Prof. Dr. Jonas Schmidt-Chanasit. Niko Härting und Prof. Dr. Jonas Schmidt-Chanasit unterhalten sich über Themen, die sich rund um das pandemische Geschehen in Deutschland drehen. Sind 2G und 3Gplus taugliche Konzepte? Gibt es einen Plan B? Wie verlässlich sind Schnelltests? Wie gut wirken die Impfstoffe wirklich? Niko Härting und Jonas Schmidt-Chanasit befassen sich eingangs mit dem Thema Corona-Impfung und ziehen ein kleines Resümee nach bald einem Jahr der Impfstoffverfügbarkeit. In dem Kontext erklärt Schmidt-Chanasit, wie sich geimpfte und ungeimpfte Personen hinsichtlich der Weitergabe von Coronaviren unterscheiden. Aufgrund der Zuspitzung des pandemischen Geschehens wird über die Sinnhaftigkeit aktueller Eindämmungsmaßnahmen gesprochen. Gerade im Zusammenhang mit aktuell eingeführten 3Gplus-Regeln wird ein Vergleich zwischen den Antigen-Schnelltest und PCR-Test gezogen. Thematisiert wird auch die Dauer des Genesenenstatus. Ist eine Dauer von sechs Monaten nach aktueller wissenschaftlicher Erkenntnis noch sinnvoll? Wie gut ist der Immunschutz vor einer Reinfektion im Vergleich zu geimpften Person? Abschließend geht es im Gespräch um die aktuelle Wiedereinführung der Maskenpflicht an Schulen in einigen Bundesländern.
Follow the Rechtsstaat Folge 9120 Aug 202400:40:11
Stefan Brink und Niko Härting sprechen (ab Minute 01:03) über den überraschend schnellen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in Sachen COMPACT (Beschluss vom 14.8.2024, Az. 6 VR 1.24). Der ansonsten als durchaus staatstragend bekannte 6. Senat setzte das Vereinsverbot außer Vollzug und meldete in einer Pressemitteilung deutliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vereinsverbots an. Ein Eigentor der Bundesinnenministerin mit Ansage, denn es gibt kaum einen Verfassungsrechtler, den die Entscheidung des BVerwG überrascht. Die TAZ berichtet über einen Gesetzesentwurf aus dem Hause Faeser (ab Minute 10:07), dem gleichfalls die Verfassungswidrigkeit auf die Stirn geschrieben ist. BKA-Beamten soll es erleichtert werden, Computer, Tablets und Smartphones mit Überwachungssoftware auszuspionieren. Statt mühsam und oft ohne Erfolg Endgeräte mit „Staatstrojanern“ zu infizieren, sollen die Beamten befugt sein, heimlich in Wohnungen einzubrechen. Gut dass wir nicht nur einen grünen Innenpolitiker haben, der sich zu Faesers Plänen sogleich recht wohlwollend äußerte, sondern auch einen Marco Buschmann, der Faesers Überwachungsphantasien sogleich widersprach. Durch Verfahren um „RKI Files“ und andere Unterlagen aus der Corona-Zeit hat die Informationsfreiheit Hochkonjunktur (ab Minute 19:41). Oft sind die Verfahren sehr mühsam, dauern viel zu lang und sind sehr kostspielig. Die Verwaltungsgerichte haben zudem zahlreiche Schlupflöcher eröffnet, an denen viele Kläger scheitern. Stefan Brink und Niko Härting sprechen über Reformvorschläge de Deutschen Anwaltverein (DAV) und über das überfällige Transparenzgesetz, das die Ampel in ihrem Koalitionsvertrag einst versprach.
Corona im Rechtsstaat Folge 7211 Nov 202100:58:49
Folge 72 ist der Auftakt einer Reihe neuer Podcastfolgen, in denen es um Grundannahmen der derzeitigen Corona-Debatte geht: Stimmt die Beobachtung, dass wir uns derzeit inmitten einer „Pandemie der Ungeimpften“ befinden? Sind „2G“ und 3Gplus“ taugliche Konzepte? Gibt es einen Plan B? Wie verlässlich sind Schnelltests? Wie gut wirken die Impfstoffe wirklich? In Folge 72 geht es um Modellierungen, die auch derzeit wieder im Umlauf sind. Prof. Dr. Bernhard Müller ist Astrophysiker an der Monash University in Melbourne. In seiner Forschungsarbeit ist er viel mit Modellierungen befasst und kennt die Fallstricke. Im Gespräch mit Niko Härting erklärt Müller die Beweggründe, die ihn dazu veranlasst haben, eine Streitschrift zu den Corona-Modellierungen zu verfassen (https://corona-netzwerk.info/wp-content/uploads/2021/10/Thesenpap8_add.pdf). Er ist der Auffassung, dass man vorschnell von einem exponentiellen Wachstum der Infektionen ausgegangen sei. Wichtige Erkenntnisse zur Epidemieausbreitung wie die aus den 80-er Jahren stammenden Arbeiten des österreichischen Physikers Peter Grassberger (Chaostheorie, Teilchenphysik) seien unbeachtet geblieben. Übersehen habe man insbesondere die bremsende Wirkung von Clusterbildungen. Es fehle zudem an einer Validierung, einem echten Test der Modelle an realen Daten. Diskrepanzen zwischen Vorhersagen und der tatsächlichen Entwicklung habe man mit Schutzbehauptungen („Präventionspardox“ und „Verhaltensanspassungen“) hinwegdiskutiert, statt die eigenen Modelle kritisch zu hinterfragen. Am Ende des Podcasts spricht Müller über die im Bundesstaat Victoria besonders strenge australische „Zero Covid“-Politik, die man inzwischen aufgegeben hat. Die Politik habe teilweise verheerende Folgen gehabt. In Melbourne stehen zahlreiche Ladenlokale leer, und Müllers Studentinnen und Studenten hatten schwer unter Vereinsamung und Perspektivlosigkeit zu leiden.
Corona im Rechtsstaat Folge 7117 Sep 202100:32:57
Im Gespräch mit Niko Härting geht es um die Verhältnismäßigkeit als zentrales ethisches Thema. Lütge ist zudem der Überzeugung, dass Hochschullehrer – insbesondere Ethiker – verpflichtet sind, ihrem Gewissen zu folgen. In der Corona-Krise haben sich die Gerichte bis hin zum BVerfG weitgehend zurückgezogen. Dies bezeichnet Lütge als „eine der großen Enttäuschungen der Krise“. Mit seinem „systematischen Versagen“ stehe das Verfassungsgericht nicht allein. Auch andere Institutionen haben auf eine Weise reagiert, die wir nicht für möglich gehalten haben, und ihre Kontrollaufgaben nicht wahrgenommen. Medien haben Narrative unkritisch übernommen. Und Wissenschaftler haben – etwa im Namen der altehrwürdigen Leopoldina - Papiere geschrieben, die offensichtlich nur auf eine Legitimation politischer Entscheidungen abzielen. Der zweite Lockdown im vergangenen Winter hatte nach Lütges Einschätzung mit demokratischen Maßnahmen und Prozessen kaum noch etwas zu tun. Ihn habe schockiert, dass Einschränkungen beschlossen wurden, über die man kaum einmal nachgedacht habe. Demokratie reduziere sich nicht einfach auf die Herrschaft der Mehrheit (ein häufiges Missverständnis), sondern erfordere auch den Schutz der Rechte von Minderheiten. Den derzeit vorherrschenden Impfdruck sieht Lütge kritisch. Es mach ihn ratlos, wenn über Bratwürste und Donuts als Impfanreiz diskutiert werde. Mündige Bürger verdienen es, mit mehr Ernst behandelt zu werden. Menschen seien viel mehr in der Lage, Eigenverantwortung zu übernehmen, als die Politik dies hierzulande sehe. Man müsse zurück zu einer vernünftigen eigenverantwortlichen Risikoabwägung. Die Politik müsse verstehen, dass ein immer weiteres Herauszögern der Normalität Demokratie und Gesellschaft beschädigt.
Corona im Rechtsstaat Folge 7013 Sep 202100:31:25
Im Gespräch mit Niko Härting erläutert Kratzsch, was ihn bewogen hat, in einem Wahlkreis zu kandidieren, der alles andere als eine CDU-Hochburg ist. Kratzsch bezeichnet sich als Mensch, der die Freiheit sehr schätzt und daher sehr gerne in Kreuzberg und Friedrichshain unterwegs ist. Zur Corona-Politik meint er, Deutschland sei bislang mit der Pandemie vergleichsweise sehr gut umgegangen. Jetzt aber müsse es in Richtung Öffnung und Eigenverantwortung gehen. Kratzsch wünscht sich mehr Wertschätzung für die Kultur. An dieser Wertschätzung habe es in den letzten Monaten zum Teil gefehlt. Die Lage seiner Branche beschreibt Kratzsch als schwierig. Aus den Gauklern, Streunern und Künstlern seien Unternehmer geworden. Man sei sehr besorgt, dass es nie wieder uneingeschränkte Volksfeste geben könnte. Was jedoch auf der Reeperbahn möglich sei, müsse auch für ein benachbartes Volksfest gelten.
Corona im Rechtsstaat Folge 6908 Sep 202100:31:41
In dieser Folge von Corona im Rechtsstaat unterhält sich Niko Härting mit dem Co-Vorsitzenden der Linksfraktion Dr. Dietmar Bartsch. Es geht um das Fehlen eines breiten Informationsaustauschs von Wissenschaftlern und Vertretern verschiedener Disziplinen in der Corona-Politik der Bundesregierung. Wichtige Entscheidungen wurden in weniger Hände verlagert. Die demokratische Legitimation ist somit zunehmend gefährdet. Woran liegt es, dass Oppositionsparteien so wenig Gehör gefunden haben? Wie kann Rechtsstaatlichkeit und Rechtskonformität in Krisenzeiten erreicht werden? Dietmar Bartsch wünscht sich schließlich einen runden Tisch, der es den Menschen transparent und nachvollziehbar macht, welche Diskussionen und Debatten geführt werden. Nur so können politische Entscheidungen auch Akzeptanz finden.
Corona im Rechtsstaat Folge 6830 Aug 202100:37:52
Im Gespräch mit Niko Härting geht es um den Vergleich mit vergangenen Epidemien und Krisen und die hieraus gewonnenen Erkenntnisse. Prof. Dr. Schrappe geht hart mit der misslungenen Corona-Politik ins Gericht und kritisiert vor allem die Daten- und Erkenntnisarmut im Vergleich mit der HIV-Krise der 1980er Jahre: „Man muss gute Konzepte im Kopf haben, und die haben uns von Anfang an völlig gefehlt“. Als früherer Leiter der Arbeitsgruppe HIV-Infektionen an der Universität Köln (1987-1995) vermisst er die Kreativität und Erkenntnisgewinnung, die bei der Bekämpfung der HIV-Krise zum Tragen kam. Eine vergleichbare Situation könne er bei der Corona-Epidemie nicht erkennen. Zudem habe es insbesondere im vergangenen Winter in den Pflegeheimen etliche vermeidbaren Corona-Todesfälle als Folge der durchweg paternalistisch geführten Corona-Politik; man habe an die falschen Konzepte geglaubt und die falschen Leute befragt. Schrappe macht sich, wie auch schon zuvor in seinen mittlerweile acht veröffentlichen Thesenpapieren, für die Nutzung von Indikatorensets statt eines einzigen Parameters stark. Die angekündigte Abkehr der 7-Tages-Inzidenz begrüßt er, allerdings sei es unsinnig, einen Parameter durch einen anderen einzelnen Parameter (Krankenhausbelegung) zu ersetzen. Es bleibe zudem festzuhalten, dass jede große Epidemie gesellschaftliche Prozesse reflektiert, verstärkt, aber auch unterdrückt und daher nicht nur als biologisches, sondern auch als gesellschaftliches Phänomen wahrgenommen werden muss.
Corona im Rechtsstaat Folge 6726 Aug 202100:27:09
Mit seinem Berliner Kollegen Ulrich Schellenberg führt Niko Härting ein Gespräch von Anwalt zu Anwalt. Wie hat Schellenberg die Corona-Krise erlebt? Schellenberg berichtet, dass die „Bundesnotbremse“ und die Ausgangssperre im April 2021 der Punkt war, an dem er der Corona-Politik der Regierenden nicht mehr folgen konnte und wollte. Stets um eine starke Anwaltschaft als Stimme und Verteidigerin des Rechtsstaats bemüht, hält es Schellenberg für die selbstverständliche Pflicht von Anwältinnen und Anwälten, für die Rechte von Bürgern zu streiten, deren Grundrechte in den letzten 18 Monaten eingeschränkt wurden. Dass man sich als Anwältin für ein solches Engagement nicht rechtfertigen muss, ist selbstverständlich.
Corona im Rechtsstaat Folge 6624 Aug 202100:45:39
Im Gespräch mit Niko Härting geht es um Ullmanns Perspektiven als Mediziner und Politiker. Von dem Alarmismus, den Ullmanns Abgeordnetenkollege Karl Lauterbach mit Mahnungen und Warnungen verkörpert, hält Ullmann wenig. Er plädiert für mehr Besonnenheit und Nüchternheit in der Corona-Krise. Ullmann erläutert, weshalb seine Fraktion diese Woche einer nochmaligen Verlängerung der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ nicht zustimmen wird. Zudem hält es Ullmann für geboten, Corona-Maßnahmen nicht mehr ausschließlich an „Inzidenzen“ zu orientieren und § 28a Infektionsschutzgesetz (IfSG) entsprechend zu ändern. Bei der Beurteilung der Pandemie spielen die „Inzidenzen“ nach Ullmanns Einschätzung eine untergeordnete Rolle. Skeptisch beurteilt Ullmann auch vorschnelle Rufe nach „Booster-Impfungen“. Für derartige Impfungen gibt es keine hinreichenden wissenschaftlichen Erkenntnisse, die breitflächige Drittimpfungen nahelegen. Am Ende des Gesprächs geht es um den Bundestagswahlkampf. Warum ist die Corona-Politik der FDP im Wahlkampf so wenig sichtbar?
Corona im Rechtsstaat Folge 6520 Aug 202100:31:32
Im Gespräch zwischen Niko Härting und Michael Kubiciel geht es um die Situation an den Hochschulen in der Corona-Krise. Es ist recht bezeichnend, dass es bis Folge 65 gedauert hat, bis die Hochschulen zum Thema dieser Podcast-Reihe wurde. Drei Semester lang mussten die Studierenden bereits auf Präsenzlehre, Bibliotheken und das Campusleben verzichten. Was bedeutet dies für die Studierenden, wie kommen die Studierenden – oft fern vom Studienort im Kinderzimmer – mit der Distanzlehre klar? Warum gibt es keine Demonstrationen, keine lautstarken Forderungen nach einer Rückkehr in die Präsenz? Weshalb überhaupt ist Präsenz so wichtig, wenn doch auch online Wissen vermittelt werden kann? Sollte man die Entwicklungen der letzten anderthalb Jahre nicht eher als einen Digitalisierungsschub begrüßen, der an den Unis längst überfällig war? Ist die Präsenzlehre vielleicht einfach aus der Zeit gefallen?
Corona im Rechtsstaat Folge 6413 Aug 202100:21:27
Schon in Folge 33 unterhielt sich Niko Härting im Oktober 2020 mit dem rechtspolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion über sozialdemokratische Politik unter den Bedingungen von Corona. Damals wirkte die SPD maßgeblich daran mit, dass das Infektionsschutzgesetz IfSG) nachgebessert und um § 28a IfSG ergänzt wird. In der neuen Folge geht es um die nächste Nachbesserung, die Ende August ansteht. Johannes Fechner setzt sich dafür ein, dass die „Inzidenz“ nicht mehr eine starre Bezugsgröße für Corona-Maßnahmen ist und § 28a IfSG entsprechend geändert wird. Sozialdemokratische Corona-Politik orientiere sich an den Grundrechten, die eine Abkehr von einer Politik nach Inzidenzwerten erfordern. Für die Zeit nach der Bundestagswahl wünscht sich Johannes Fechner einen Gesundheitsminister, der auch einmal an einer Kamera vorbeilaufen kann. Wer dies sein könnte, verrät Fechner nicht. Fechner hält es zudem für wünschenswert, dass mehr Juristinnen und Juristen in das Parlament einziehen. Dass die Bundekanzlerin nach Presseberichten die treibende Kraft war, am vergangenen Dienstag erneut einen Beschluss zu fassen, der einen Inzidenzwert festschreibt („Testpflicht ab 35“), führt Fechner auf den mangelnden Einfluss von Juristinnen und Juristen im Bundeskanzleramt zurück. Anders als die meisten seiner Vorgänger ist Kanzleramtschef Helge Braun kein Jurist, sondern Mediziner.
Corona im Rechtsstaat Folge 6306 Aug 202100:34:03
Im Gespräch mit Niko Härting geht es um den Evidenzbezug der Corona-Maßnahmen, um die öffentliche und mediale Diskussion der Maßnahmen und um die Breite der Erkenntnisse, auf die sich die deutsche Corona-Politik stützt. Seit Beginn der Corona-Krise kritisiert Gerd Antes, dass es keine ernsthaften Bemühungen um eine systematische Erforschung der Virusverbreitung und der Übertragungswege gibt. Zwar gibt es zahlreiche Studien höchst unterschiedlicher Qualität. Es fehlt jedoch an einer Systematisierung der Studien, und viele Erkenntnisse, die längst bereits hätten erforscht werden können und müssen, fehlen nach wie vor. Niemand weiß, wie viele Verkäufer sich in Supermärkten mit dem Coronavirus angesteckt haben, und auch zu Ansteckungen in Fabriken, Lagerhallen, Baustellen und öffentlichen Verkehrsmitteln herrscht nach wie vor Datenarmut. Gerd Antes hält das Robert-Koch-Institut für überfordert, das starre Festhalten an „Inzidenzen“ als Leitfaktor für die Corona-Politik hält Gerd Antes für einen schweren Fehler. Warum schließt man Einrichtungen, wenn man bis heute keinerlei Erkenntnis über die Häufigkeit von Ansteckungen in diesen Einrichtungen hat. Zur Zeit der Schweinegrippe war Gerd Antes Mitglied der Ständigen Impfkommission und schätzt auch heute deren Arbeit. Dass sich die Gesundheitsminister über die Empfehlungen der STIKO zu Corona-Impfungen bei Kindern und Jugendlichen hinweggesetzt haben, hält Gerd Antes für verfehlt. Evidenzbasiert ist diese Entscheidung gewiss nicht
Follow the Rechtsstaat Folge 9013 Aug 202400:29:11
Max Adamek und Prof. Niko Härting sprechen mit Aya Velazquez, die sich während der Corona-Pandemie als Journalistin einen Namen gemacht hat und maßgeblich den Leak der kontroversen „RKI-Files“ ermöglicht hat. Dabei handelt es sich um interne Dokumente des Krisenstabs beim „Robert Koch Institut“ (RKI). Die RKI-Files, so berichtet Velazquez, interessierten sie zu Beginn nicht, allerdings kam dann ein/e Whistleblower/in auf sie zu und spielte ihr diese Files vollkommen ungeschwärzt zu. Velazquez berichtet von den anspruchsvollen logistischen Vorbereitungen rund um den Leak, was auch eine komplexe „Whistleblower-Security“ erforderlich machte. Sowohl beim Thema Impfdurchbrüche und fehlendem Fremdschutz als auch sonstigen unsicheren Datenlagen etwas beim Transmissionsschutz oder der Booster-Impfung hat es beim RKI niemand gewagt, der Politik öffentlich zu widersprechen – obwohl dies aus Velazquez‘ Sicht risikofrei möglich gewesen wäre. Anders als etwa in skandinavischen Ländern ist das RKI als Gesundheitsbehörde eine weisungsgebundene Regierungsbehörde. Genau das beweisen die Protokolle auch in der Praxis deutlich. Während kommuniziert wurde, „die“ Wissenschaft sei unumstößlich und das RKI sei ein unabhängiges Wissenschaftsinstitut, ist dieses in Wahrheit aufgrund seiner Weisungsgebundenheit überhaupt nicht unabhängig. Das RKI unterliegt der Fachaufsicht des Bundesgesundheitsministers.
Corona im Rechtsstaat Folge 6216 Jun 202100:32:39
Niko Härting spricht mit dem Bonner Philosophieprofessor Markus Gabriel über „Horrorprognosen“ in der Corona-Krise und das sog. „Präventionsparadox“ - ein Begriff, den Christian Drosten in die deutsche Debatte eingebracht hat und der von Gabriel als „pseudowissenschaftlichen Unsinn“ und „Humbug“ kritisiert wird. Mit dem „Präventionsparadox“ habe man versucht, Grundrechtsbeschränkungen zu rechtfertigen und den falschen Eindruck zu erwecken, man könne die Wirksamkeit dieser Beschränkungen wissenschaftlich beweisen. Gabriel spricht von Menschenrechtsverletzungen und einer „höchst problematischen Ideologie“, mit der Eingriffe in die Menschenwürde legitimiert werden. Er kritisiert auch den Begriff „der Wissenschaft“, mit der man sich versuche, gegen Kritik zu „immunisieren“.
Corona im Rechtsstaat Folge 6111 May 202100:37:46
Im Gespräch mit Dominik Liebl lernt Niko Härting, dass die Statistik nicht nur ein Forschungsgebiet der Mathematik ist, sondern auch vielfältige Bezüge zu den Wirtschaftswissenschaften hat. Denn auch die Ökonomie arbeitet vielfach mit Modellen. Diese Modelle speisen sich aus wissenschaftlichen Erkenntnissen und Annahmen („educated guesses“). Annahmen, die sich als richtig erweisen können oder auch nicht. Liebl und Härting sprechen über die Bedeutung, die Modelle in der Corona-Krise gewonnen haben, und über den (medialen und politischen) Einfluss von „Modellierern“. Unlängst hat sich sogar das Bundesverfassungsgericht auf ein Corona-Modell berufen, die der Berliner Verkehrsforscher Kai Nagel entwickelt hat. Wie zuverlässig können solche Modelle sein? Eignen sich Modelle überhaupt für Vorhersagen? Welche Auswirkungen hat ein „educated guess“, wenn sich der Modellierer für eine „exponentielle Funktion“ entscheidet? Wie sehen Annahmen aus, wenn der Modellierer den „sichersten Weg“ wählt und für keine zügellose Verbreitung von Infektionen verantwortlich sein möchte? Lag Thomas Ramge richtig, wenn er in Folge 8 unseres Podcasts von der „Scheinevidenz“ sprach, die durch Modellrechnungen erzeugt wird? Und wie verlässlich können Modelle überhaupt sein, wenn Erkenntnisse über die Verbreitungswege des Virus nach wie vor übersichtlich sind?
Corona im Rechtsstaat Folge 6022 Apr 202101:16:33
In einem XXL-Podcast unterhalten sich Ulrike Guérot und Niko Härting über die "Bundesnotbremse", die Bundestag und Bundesrat diese Woche verabschiedet haben. Warum nimmt das linksprgressive Spektrum Freiheitsbeschränkungen auch im zweiten Jahr der Corona-Krise mehrheitlich ohne größeren Widerspruch hin? Warum verlagert sich die Kritik weitgehend in Soziale Medien und Online-Publikationen, weshalb liegen TAZ, FAZ und SZ meist auf einer Linie? Wie lässt es sich erklären, dass man nur noch von "Daten" spricht, wenn man die Realität beschreibt? Weshalb glaubt man lieber an "Modelle", Prognosen und Rechenkünste als an Vernunft und Erfahrung? Wieso spricht man von "der Wissenschaft", wenn man die Ansichten einzelner Wissenschaftler meint? Was ist aus dem wissenschaftlichen Diskurs geworden, aus dem fruchtbaren Austausch zwischen einer "herrschenden Meinung" und abweichenden Auffassungen? Hat man auf der linken Seite des politischen Spektrums den Widerstandsgeist verloren? Unterscheidet man nicht mehr zwischen Regierenden und Regierten, sondern nur noch zwischen "uns" und "rechts"?
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