Geimpft geschädigt geleugnet – Détails, épisodes et analyse

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Podcast Geimpft geschädigt geleugnet

Geimpft geschädigt geleugnet

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Forme & Santé

Fréquence : 1 épisode/8j. Total Éps: 28

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Der Verein "Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie e.V." möchte mit dem Projekt geimpft, geschädigt, geleugnet" betroffenen Menschen eine Stimme geben, die über die sogenannte Corona-Schutzimpfung erhebliche gesundheitliche Schäden erleiden mussten. Immer noch wird ein dringend erforderlicher Diskurs über die teilweise schrecklichen Folgen dieser beispiellosen Impfkampagne mit massivem gesellschaftspolitischem Druck gezielt verhindert. Dies gilt insbesondere für die Akteure im Gesundheitswesen.

Deshalb wollen wir auch mutigen Ärzten und Therapeuten sowie anderen Berufsgruppen, die mit der Impfkampagne und deren Auswirkungen beruflich belastet waren und sind, eine Plattform bieten, um ihren Beitrag zur Aufarbeitung dieser verschwiegenen Katastrophe zu leisten – im Interesse der geschädigten Menschen und des gesellschaftlichen Friedens.

Mit viel Herzblut und großem Engagement setzen wir vom Verein MWGFD uns für Sie ein. Dafür müssen auch laufende Kosten getragen werden, z. B. für die Organisation unserer Pressesymposien, für Geschäfts- und Pressestelle, für Druck und Versand von Flyern und Informationsbroschüren, für den Betrieb der Imfpgeschädigten-Hotline und für das Forum uns unterstützender Ärzte und Heilpraktiker.
Mit Ihrer Spende fördern Sie unsere wichtige Arbeit.
Jeder auch noch so kleine Betrag ist uns willkommen, denn er hilft uns und damit auch Ihnen.

HERZLICHEN DANK!

Per Überweisung an:
Inhaber: MWGFD e.V.
IBAN: DE15 7816 0069 0000 0382 61
BIC/SWIFT: GENODEF1MAKBank
VR-Bank Fichtelgebirge-Frankenwald eG

Sie können uns auch gern über Paypal Geld senden:
https://www.paypal.com/donate/?hosted_button_id=KNBBYRPHDEJ5J

Wir dürfen leider keine Spendenbescheinigungen ausstellen. Das Finanzamt Passau hat uns durch Bescheid vom 19. Oktober 2020 die Gemeinnützigkeit entzogen, weshalb wir keine Zuwendungsbestätigungen für steuerliche Zwecke ausstellen dürfen. Das Rechtsbehelfs- und Klageverfahren gegen diese Entscheidung wurde leider zu Ungunsten des Vereins entschieden.</p>

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